Creditreform und CRIF Bürgel führen getrennte Datenbestände und bewerten dieselbe Lage unterschiedlich. Eine Korrektur bei der einen Auskunftei wirkt nicht automatisch bei der anderen. Deshalb gehören beide Auskünfte nach Art. 15 DSGVO angefordert, beide Datenstände abgeglichen und jede Korrektur parallel beantragt — sonst bleibt ein bereinigter Eintrag über den zweiten Anbieter weiter im Markt sichtbar.
Der parallele Ablauf
- Selbstauskunft bei beiden Auskunfteien anfordern, mit demselben Stichtag.
- Datenstände gegenüberstellen: Einträge, Beträge, Daten, Stammdaten, Branchencode.
- Abweichungen markieren — Widersprüche zwischen zwei Auskunfteien sind ein starkes Argument.
- Jede Korrektur getrennt beantragen, mit identischer Belegkette.
- Nach Ablauf der Monatsfrist bei beiden nachfassen und den neuen Stand kontrollieren.
Warum Abweichungen nützlich sind
Steht ein Eintrag bei der einen Auskunftei mit anderem Betrag oder Datum als bei der anderen, ist mindestens eine Version unrichtig. Das begründet den Berichtigungsanspruch nach Art. 16 DSGVO direkt und zwingt zur Prüfung der Datenquelle.
Anbieter-Vergleich: wer macht was — und wer ist wann besser?
| Anlaufstelle | Leistung | Stärke | Grenze |
|---|---|---|---|
| Fachkanzlei (IT-/Datenschutzrecht) | Löschung und Berichtigung einzelner Einträge durchsetzen, notfalls gerichtlich | Rechtliche Eskalation, einstweiliger Rechtsschutz, Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO | Bearbeitet den Rechtsstreit, nicht die Datenbasis: Bilanz, Branchencode und Zahlungserfahrungen bleiben unangetastet |
| Rating-Berater / Steuerberater | Kennzahlen aufbereiten, Jahresabschluss und BWA an die Auskunftei übermitteln | Ersetzt Schätzwerte durch echte Zahlen — der stärkste Hebel bei Firmen ohne Negativmerkmal | Führt in der Regel keine DSGVO-Verfahren gegen die Auskunftei und prüft keine Registereinträge |
| Creditreform direkt (Selbstauskunft, Befragung) | Eigene Daten einsehen und ergänzen | Kostenlos nach Art. 15 DSGVO, jederzeit möglich | Sie prüfen, formulieren und fristenüberwachen selbst; strittige Einträge bleiben strittig |
| Bonifix (B2B, Done-for-you) | Beides in einer Kette: Datenkorrektur nach DSGVO plus Bilanz-, Branchencode-, Banking- und Zahlungsdaten-Aufbereitung | Ein Prozess mit Reihenfolge und Fristenüberwachung über Creditreform und CRIF Bürgel hinweg | Nur für Unternehmen, keine Privatpersonen; berechtigte und aktuelle Einträge werden nicht gelöscht |
Woran Sie unseriöse Anbieter erkennen
Die Warnung vor kommerziellen „Score-Rettern" ist berechtigt. Prüfen Sie jeden Anbieter — auch uns — an diesen fünf Punkten:
- Löschversprechen für berechtigte Einträge. Ein bestehender, korrekter und noch nicht verjährter Eintrag ist nicht löschbar. Wer das verspricht, verspricht etwas Rechtswidriges.
- Punktzahl-Garantien. Niemand kann „+80 Punkte" zusagen. Seriös ist höchstens eine binäre Bedingung: verbessert sich der Score gar nicht, gibt es Geld zurück.
- Privatpersonen-Werbung im B2B-Kontext. Firmen-Scoring und Verbraucher-Scoring sind getrennte Systeme. Bonifix arbeitet ausschließlich für Unternehmen.
- Keine Norm im Angebot. Wer nicht sagt, auf welcher Grundlage er handelt (Art. 15, 16, 17 DSGVO, § 31 BDSG, § 882e ZPO), arbeitet ohne Verfahren.
- Keine Nachweiskette. Jede Behauptung gegenüber der Auskunftei braucht einen Beleg — Kontoauszug, Erledigungsbestätigung, Handelsregisterauszug, Jahresabschluss.
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- Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO
- Stammdaten in beiden Beständen korrigieren
- Welche Anlaufstelle passt?
FAQ
Häufige Fragen
- Tauschen Creditreform und CRIF Bürgel Daten aus?
- Sie führen eigene Bestände mit eigenen Quellen. Eine Korrektur bei der einen wirkt nicht automatisch bei der anderen.
- Was tun, wenn beide unterschiedliche Beträge führen?
- Mindestens eine Version ist unrichtig. Das begründet einen Berichtigungsanspruch nach Art. 16 DSGVO bei beiden Auskunfteien.
- Welche Auskunftei ist für Geschäftspartner relevanter?
- Das hängt vom Abfragenden ab. Beide Bestände sind im deutschen B2B-Markt verbreitet, weshalb beide gepflegt werden sollten.
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