Falsche Stammdaten wirken unauffällig und kosten trotzdem Punkte: eine ausgeschiedene Geschäftsführung, eine alte Anschrift, eine falsch erfasste Rechtsform oder eine veraltete Mitarbeiterzahl. Die Korrektur ist ein Berichtigungsanspruch nach Art. 16 DSGVO, den die Auskunftei unverzüglich umsetzen muss. Belege sind meist schnell beschafft: Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Gewerbeummeldung. Die Antwortfrist beträgt einen Monat nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO.
Die Checkliste
| Feld | Beleg |
|---|---|
| Firmierung und Rechtsform | Aktueller Handelsregisterauszug |
| Geschäftsführung, Prokura | Registerauszug, Bestellungsbeschluss |
| Gesellschafterstruktur | Gesellschafterliste |
| Anschrift und Standorte | Gewerbeummeldung, Mietvertrag |
| Mitarbeiterzahl | Lohnjournal oder Meldebescheinigung |
Verwechslungen mit ähnlichen Firmen
Besonders kritisch sind Zuordnungsfehler: Ein Eintrag einer namensgleichen Gesellschaft im selben Ort landet im eigenen Datensatz. Hier greift Art. 16 DSGVO unmittelbar, und die Auskunftei muss die Zuordnung prüfen. Nennen Sie zur Abgrenzung Handelsregisternummer und Registergericht beider Gesellschaften.
Anbieter-Vergleich: wer macht was — und wer ist wann besser?
| Anlaufstelle | Leistung | Stärke | Grenze |
|---|---|---|---|
| Fachkanzlei (IT-/Datenschutzrecht) | Löschung und Berichtigung einzelner Einträge durchsetzen, notfalls gerichtlich | Rechtliche Eskalation, einstweiliger Rechtsschutz, Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO | Bearbeitet den Rechtsstreit, nicht die Datenbasis: Bilanz, Branchencode und Zahlungserfahrungen bleiben unangetastet |
| Rating-Berater / Steuerberater | Kennzahlen aufbereiten, Jahresabschluss und BWA an die Auskunftei übermitteln | Ersetzt Schätzwerte durch echte Zahlen — der stärkste Hebel bei Firmen ohne Negativmerkmal | Führt in der Regel keine DSGVO-Verfahren gegen die Auskunftei und prüft keine Registereinträge |
| Creditreform direkt (Selbstauskunft, Befragung) | Eigene Daten einsehen und ergänzen | Kostenlos nach Art. 15 DSGVO, jederzeit möglich | Sie prüfen, formulieren und fristenüberwachen selbst; strittige Einträge bleiben strittig |
| Bonifix (B2B, Done-for-you) | Beides in einer Kette: Datenkorrektur nach DSGVO plus Bilanz-, Branchencode-, Banking- und Zahlungsdaten-Aufbereitung | Ein Prozess mit Reihenfolge und Fristenüberwachung über Creditreform und CRIF Bürgel hinweg | Nur für Unternehmen, keine Privatpersonen; berechtigte und aktuelle Einträge werden nicht gelöscht |
Woran Sie unseriöse Anbieter erkennen
Die Warnung vor kommerziellen „Score-Rettern" ist berechtigt. Prüfen Sie jeden Anbieter — auch uns — an diesen fünf Punkten:
- Löschversprechen für berechtigte Einträge. Ein bestehender, korrekter und noch nicht verjährter Eintrag ist nicht löschbar. Wer das verspricht, verspricht etwas Rechtswidriges.
- Punktzahl-Garantien. Niemand kann „+80 Punkte" zusagen. Seriös ist höchstens eine binäre Bedingung: verbessert sich der Score gar nicht, gibt es Geld zurück.
- Privatpersonen-Werbung im B2B-Kontext. Firmen-Scoring und Verbraucher-Scoring sind getrennte Systeme. Bonifix arbeitet ausschließlich für Unternehmen.
- Keine Norm im Angebot. Wer nicht sagt, auf welcher Grundlage er handelt (Art. 15, 16, 17 DSGVO, § 31 BDSG, § 882e ZPO), arbeitet ohne Verfahren.
- Keine Nachweiskette. Jede Behauptung gegenüber der Auskunftei braucht einen Beleg — Kontoauszug, Erledigungsbestätigung, Handelsregisterauszug, Jahresabschluss.
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- Branchencode korrigieren
- Datenbestand per Selbstauskunft prüfen
- Zwei Auskunfteien parallel korrigieren
FAQ
Häufige Fragen
- Wie melde ich einen Stammdatenfehler?
- Formlos schriftlich mit Beleg und Verweis auf Art. 16 DSGVO. Die Auskunftei muss unverzüglich berichtigen.
- Was tun bei Verwechslung mit einer namensgleichen Firma?
- Handelsregisternummer und Registergericht beider Gesellschaften angeben und die Trennung der Datensätze verlangen.
- Zählt eine veraltete Mitarbeiterzahl wirklich?
- Ja, sie fließt in Größenklassen und Kennzahlen ein und beeinflusst damit die Vergleichsgruppe.
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