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Ratgeber

Stammdaten- und Organfehler bei Auskunfteien korrigieren

Alte Geschäftsführung, falsche Rechtsform, verwechselte Firma: die schnellste Korrektur mit der kürzesten Belegliste.

Bonifix RedaktionFachredaktion FirmenbonitätAktualisiert August 20265 Min Lesezeit
Kurz beantwortet

Falsche Stammdaten wirken unauffällig und kosten trotzdem Punkte: eine ausgeschiedene Geschäftsführung, eine alte Anschrift, eine falsch erfasste Rechtsform oder eine veraltete Mitarbeiterzahl. Die Korrektur ist ein Berichtigungsanspruch nach Art. 16 DSGVO, den die Auskunftei unverzüglich umsetzen muss. Belege sind meist schnell beschafft: Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Gewerbeummeldung. Die Antwortfrist beträgt einen Monat nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO.

Die Checkliste

FeldBeleg
Firmierung und RechtsformAktueller Handelsregisterauszug
Geschäftsführung, ProkuraRegisterauszug, Bestellungsbeschluss
GesellschafterstrukturGesellschafterliste
Anschrift und StandorteGewerbeummeldung, Mietvertrag
MitarbeiterzahlLohnjournal oder Meldebescheinigung

Verwechslungen mit ähnlichen Firmen

Besonders kritisch sind Zuordnungsfehler: Ein Eintrag einer namensgleichen Gesellschaft im selben Ort landet im eigenen Datensatz. Hier greift Art. 16 DSGVO unmittelbar, und die Auskunftei muss die Zuordnung prüfen. Nennen Sie zur Abgrenzung Handelsregisternummer und Registergericht beider Gesellschaften.

Anbieter-Vergleich: wer macht was — und wer ist wann besser?

Stammdatenfehler sind der Fall, der sich am häufigsten auch selbst korrigieren lässt.
AnlaufstelleLeistungStärkeGrenze
Fachkanzlei (IT-/Datenschutzrecht)Löschung und Berichtigung einzelner Einträge durchsetzen, notfalls gerichtlichRechtliche Eskalation, einstweiliger Rechtsschutz, Schadensersatz nach Art. 82 DSGVOBearbeitet den Rechtsstreit, nicht die Datenbasis: Bilanz, Branchencode und Zahlungserfahrungen bleiben unangetastet
Rating-Berater / SteuerberaterKennzahlen aufbereiten, Jahresabschluss und BWA an die Auskunftei übermittelnErsetzt Schätzwerte durch echte Zahlen — der stärkste Hebel bei Firmen ohne NegativmerkmalFührt in der Regel keine DSGVO-Verfahren gegen die Auskunftei und prüft keine Registereinträge
Creditreform direkt (Selbstauskunft, Befragung)Eigene Daten einsehen und ergänzenKostenlos nach Art. 15 DSGVO, jederzeit möglichSie prüfen, formulieren und fristenüberwachen selbst; strittige Einträge bleiben strittig
Bonifix (B2B, Done-for-you)Beides in einer Kette: Datenkorrektur nach DSGVO plus Bilanz-, Branchencode-, Banking- und Zahlungsdaten-AufbereitungEin Prozess mit Reihenfolge und Fristenüberwachung über Creditreform und CRIF Bürgel hinwegNur für Unternehmen, keine Privatpersonen; berechtigte und aktuelle Einträge werden nicht gelöscht

Woran Sie unseriöse Anbieter erkennen

Die Warnung vor kommerziellen „Score-Rettern" ist berechtigt. Prüfen Sie jeden Anbieter — auch uns — an diesen fünf Punkten:

  • Löschversprechen für berechtigte Einträge. Ein bestehender, korrekter und noch nicht verjährter Eintrag ist nicht löschbar. Wer das verspricht, verspricht etwas Rechtswidriges.
  • Punktzahl-Garantien. Niemand kann „+80 Punkte" zusagen. Seriös ist höchstens eine binäre Bedingung: verbessert sich der Score gar nicht, gibt es Geld zurück.
  • Privatpersonen-Werbung im B2B-Kontext. Firmen-Scoring und Verbraucher-Scoring sind getrennte Systeme. Bonifix arbeitet ausschließlich für Unternehmen.
  • Keine Norm im Angebot. Wer nicht sagt, auf welcher Grundlage er handelt (Art. 15, 16, 17 DSGVO, § 31 BDSG, § 882e ZPO), arbeitet ohne Verfahren.
  • Keine Nachweiskette. Jede Behauptung gegenüber der Auskunftei braucht einen Beleg — Kontoauszug, Erledigungsbestätigung, Handelsregisterauszug, Jahresabschluss.

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FAQ

Häufige Fragen

Wie melde ich einen Stammdatenfehler?
Formlos schriftlich mit Beleg und Verweis auf Art. 16 DSGVO. Die Auskunftei muss unverzüglich berichtigen.
Was tun bei Verwechslung mit einer namensgleichen Firma?
Handelsregisternummer und Registergericht beider Gesellschaften angeben und die Trennung der Datensätze verlangen.
Zählt eine veraltete Mitarbeiterzahl wirklich?
Ja, sie fließt in Größenklassen und Kennzahlen ein und beeinflusst damit die Vergleichsgruppe.

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