Stand: Mai 2026 · MS Strategic Advisory VCC (Marke „Bonifix"), Ruse / Bulgarien
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen MS Strategic Advisory VCC, 10 Kapitan Lieutenant Evstati Vinarov St., 2nd floor, office 79, 7000 Ruse, Bulgarien (im Folgenden „Bonifix") und ihren Kunden über Leistungen zur Bonitäts-Optimierung, -Beratung und -Kommunikation mit Wirtschaftsauskunfteien. Korrespondenzbüro für DACH-Mandanten: Königsallee 19, 40212 Düsseldorf (reine Hilfstätigkeit i. S. d. Art. 5 Abs. 4 DBA Deutschland–Bulgarien — keine Betriebsstätte, kein Sitz).
(2) Bonifix erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind keine Vertragspartner. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Bonifix stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Darstellungen auf der Website und in Angebotsunterlagen sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande durch Auftragsbestätigung von Bonifix in Textform (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung.
(2) Bonifix ist berechtigt, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei begründeten Zweifeln an der Bonität, Identität oder Zweckmäßigkeit der Beauftragung.
(1) Bonifix erbringt Dienstleistungen i.S.d. §§ 611 ff. BGB („Dienstvertrag"), insbesondere:
(2) Bonifix schuldet kein konkretes Ergebnis, insbesondere keine bestimmte Score-Verbesserung, keinen bestimmten Bonitätsindex, keine Krediterteilung und keine bestimmten Vertragskonditionen Dritter. Die tatsächlichen Entscheidungen treffen ausschließlich die jeweiligen Auskunfteien und Geschäftspartner.
(3) Aussagen zu Erfolgswahrscheinlichkeiten, Beispielwerten oder Referenzen sind unverbindlich und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig und vollständig insbesondere folgende Unterlagen und Informationen bereit:
(2) Der Kunde versichert die Richtigkeit und Aktualität sämtlicher übermittelter Informationen. Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen zulasten des Kunden.
(3) Der Kunde darf während der Vertragslaufzeit keine eigenständigen, mit Bonifix nicht abgestimmten Anträge gleichen Inhalts an dieselben Auskunfteien richten, sofern dies die Leistungserbringung beeinträchtigt.
(1) Es gilt die im jeweiligen Angebot / der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus per SEPA-Lastschrift oder Überweisung. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB). Weitergehende Schäden bleiben vorbehalten.
(4) Bei Zahlungsverzug oder erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ist Bonifix berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen oder von Vorauszahlung abhängig zu machen.
(1) Der Vertrag wird auf eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Er verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Bonifix insbesondere bei wesentlicher Verletzung der Mitwirkungspflichten oder Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen vor.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail an hi@boni-fix.de).
Da Bonifix ausschließlich mit Unternehmern kontrahiert (§ 1 Abs. 2), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht; die Vorschriften der §§ 312g, 355 BGB finden keine Anwendung.
(1) Bonifix haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang abgegebener Garantien.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Kostenersparnisse und Folgeschäden ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
(4) Bonifix haftet nicht für Entscheidungen Dritter (insbesondere Auskunfteien, Banken, Lieferanten, Versicherer) und nicht für unterlassene oder verzögerte Reaktionen Dritter auf Anträge.
(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zum Vertragszweck. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus für 3 Jahre fort.
(2) Soweit Bonifix personenbezogene Daten weisungsgebunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.
Bonifix darf den Kunden mit Firmierung und Logo als Referenz nennen, sofern keine Vertraulichkeitsstufe „streng vertraulich" vereinbart wurde. Der Kunde kann der Nennung jederzeit in Textform widersprechen.
(1) Es gilt — unabhängig vom Sitz des Anbieters in Bulgarien und durch ausdrückliche Rechtswahl der Parteien — das Recht der Bundesrepublik Deutschlandunter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Bonifix ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt ausdrücklich auch im Verhältnis zu einem im Ausland ansässigen Anbieter (Art. 25 Brüssel-Ia-VO).
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.