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Ratgeber

Creditreform-Firmenauskunft einholen: Ablauf, Kosten, was Sie über andere Unternehmen erfahren

Die drei Produktstufen im Vergleich, Bestellwege, was drinsteht und wo die DSGVO-Grenzen verlaufen.

Bonifix RedaktionFachredaktion FirmenbonitätAktualisiert Juli 20267 Min Lesezeit

Wer im B2B verkauft, kann sich einen unzuverlässigen Neukunden schnell nicht mehr leisten. Die Creditreform-Firmenauskunft ist das mit Abstand meistgenutzte Werkzeug in Deutschland, um vor Vertragsabschluss die Bonität eines Geschäftspartners zu prüfen — mehr als jede zweite B2B-Anfrage in Deutschland läuft über Creditreform.

Die drei Produktstufen

ProduktInhaltPreis (indikativ, netto)
Kurzauskunft / Basis-BonitätscheckStammdaten, Bonitätsindex, Krediturteil-Kurztextca. 12–20 €
Ausführliche Bonitätsauskunftalles aus Kurz + Bilanzkennzahlen, Zahlungsweise, Negativmerkmale, Verflechtungen, Empfehlung Kreditlimitca. 28–50 €
Monitoring / Änderungsdienstautomatische Benachrichtigung bei Score-Veränderungen, neuen Negativmerkmalen oder HR-Änderungen — meist im Jahresaboab ca. 60 €/Jahr pro Firma

Preise variieren je nach Regionalverein, Vertriebspartner und Bezugsmenge. Grosskunden mit Rahmenvertrag zahlen deutlich weniger pro Auskunft.

Bestellwege

  1. Online über „meine.creditreform.de“ — mit Kundennummer sofort abrufbar
  2. Direkt beim regionalen Creditreform-Verein — der am Sitz Ihrer Firma zuständige Verein wickelt Rechnung, Support und Reklamation ab
  3. API-Anbindung — für Grosskunden und ERP-Integration (SAP, Microsoft Dynamics, DATEV)

Was drin steht

  • Firma, Rechtsform, Sitz, HR-Nummer, Geschäftsführung, Gründungsjahr
  • Bonitätsindex (100–600) und PD in Prozent
  • Krediturteil in Klartext (z. B. „Kredit gegen übliche Sicherheiten", „Vorkasse empfohlen")
  • Empfehlung eines maximalen Kreditlimits in EUR
  • Bilanzkennzahlen (soweit im Bundesanzeiger offengelegt): Umsatz, EK-Quote, Bilanzsumme, Cashflow
  • Zahlungsweise laut DRD (Debitorenregister Deutschland)
  • Negativmerkmale, Insolvenzhinweise, Schuldnerverzeichnis-Einträge
  • Verflechtungen (Beteiligungen, Konzern, Personen-Verbindungen)

Rechtliche Grenzen — DSGVO-berechtigtes Interesse

Anfragen sind zulässig nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, wenn ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse besteht: Prüfung vor Vertragsabschluss, Zahlungsziel-Vergabe, Warenkreditlinie, Vertragsverlängerung. Reine Neugier oder anlasslose Massen-Abfragen sind unzulässig. Der Auskunftgeber hat nach Art. 15 DSGVO das Recht zu erfahren, wer wann eine Auskunft über ihn eingeholt hat.

Typische Anwendungsfälle

  • Neukunden-Prüfung — vor der ersten Rechnung mit Zahlungsziel
  • Lieferanten-Check — bevor grosse Anzahlungen fliessen
  • Vermietung von Gewerbeflächen — vor Mietvertragsschluss
  • Kooperations- und Joint-Venture-Anbahnung
  • Vor grossen Ausschreibungen — Gegen-Check der Anbieter

Alternative: eigene Selbstauskunft

Wer über sich selbst Informationen braucht, sollte nicht die kostenpflichtige Firmenauskunft bestellen — sondern die kostenlose Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO nutzen. Anleitung: Creditreform-Selbstauskunft anfordern.

FAQ

Häufige Fragen

Was kostet eine Creditreform-Firmenauskunft?
Kurzauskunft ca. 12–20 € netto, ausführliche Bonitätsauskunft ca. 28–50 € netto, Monitoring ab ca. 60 €/Jahr pro Firma. Preise variieren nach Verein und Vertragsvolumen.
Kann ich jede Firma abfragen?
Ja, wenn ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse besteht (Vertragsanbahnung, Zahlungsziel-Vergabe, Warenkreditlinie). Anlasslose Massenabfragen sind unzulässig.
Wie schnell habe ich die Auskunft?
Über "Meine Creditreform" bei Bestandskunden meist in Sekunden bis Minuten. Bei erstmaliger Auskunft mit erforderlicher Verein-Registrierung 1–3 Werktage.
Was ist der Unterschied zu einer Bonitätsauskunft anderer Anbieter?
Creditreform hat den grössten deutschen Bestand (rund 6 Mio. Firmen) und das grösste Zahlungserfahrungs-Register (DRD). CRIF Bürgel, SCHUFA Business und Boniversum haben teils andere Datenquellen — für kritische Entscheidungen lohnt der Abgleich.
Wird die abgefragte Firma über die Auskunft informiert?
Nicht sofort automatisch. Aber die abgefragte Firma kann in ihrer eigenen Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO sehen, wer wann eine Auskunft eingeholt hat.
Reicht die Auskunft für eine Kreditentscheidung?
Als ein Baustein ja — für grosse Kredite ergänzen Banken die Auskunft um eigenes Rating (Bilanzanalyse, Kontoführung). Für Zahlungsziel-Entscheidungen bei Lieferanten reicht sie meist aus.
Was, wenn die Auskunft veraltete Daten enthält?
Die abgefragte Firma sollte in ihrer Selbstauskunft ansetzen und Berichtigung/Löschung nach Art. 16/17 DSGVO fordern.

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