Wer im B2B verkauft, kann sich einen unzuverlässigen Neukunden schnell nicht mehr leisten. Die Creditreform-Firmenauskunft ist das mit Abstand meistgenutzte Werkzeug in Deutschland, um vor Vertragsabschluss die Bonität eines Geschäftspartners zu prüfen — mehr als jede zweite B2B-Anfrage in Deutschland läuft über Creditreform.
Die drei Produktstufen
| Produkt | Inhalt | Preis (indikativ, netto) |
|---|---|---|
| Kurzauskunft / Basis-Bonitätscheck | Stammdaten, Bonitätsindex, Krediturteil-Kurztext | ca. 12–20 € |
| Ausführliche Bonitätsauskunft | alles aus Kurz + Bilanzkennzahlen, Zahlungsweise, Negativmerkmale, Verflechtungen, Empfehlung Kreditlimit | ca. 28–50 € |
| Monitoring / Änderungsdienst | automatische Benachrichtigung bei Score-Veränderungen, neuen Negativmerkmalen oder HR-Änderungen — meist im Jahresabo | ab ca. 60 €/Jahr pro Firma |
Preise variieren je nach Regionalverein, Vertriebspartner und Bezugsmenge. Grosskunden mit Rahmenvertrag zahlen deutlich weniger pro Auskunft.
Bestellwege
- Online über „meine.creditreform.de“ — mit Kundennummer sofort abrufbar
- Direkt beim regionalen Creditreform-Verein — der am Sitz Ihrer Firma zuständige Verein wickelt Rechnung, Support und Reklamation ab
- API-Anbindung — für Grosskunden und ERP-Integration (SAP, Microsoft Dynamics, DATEV)
Was drin steht
- Firma, Rechtsform, Sitz, HR-Nummer, Geschäftsführung, Gründungsjahr
- Bonitätsindex (100–600) und PD in Prozent
- Krediturteil in Klartext (z. B. „Kredit gegen übliche Sicherheiten", „Vorkasse empfohlen")
- Empfehlung eines maximalen Kreditlimits in EUR
- Bilanzkennzahlen (soweit im Bundesanzeiger offengelegt): Umsatz, EK-Quote, Bilanzsumme, Cashflow
- Zahlungsweise laut DRD (Debitorenregister Deutschland)
- Negativmerkmale, Insolvenzhinweise, Schuldnerverzeichnis-Einträge
- Verflechtungen (Beteiligungen, Konzern, Personen-Verbindungen)
Rechtliche Grenzen — DSGVO-berechtigtes Interesse
Anfragen sind zulässig nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, wenn ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse besteht: Prüfung vor Vertragsabschluss, Zahlungsziel-Vergabe, Warenkreditlinie, Vertragsverlängerung. Reine Neugier oder anlasslose Massen-Abfragen sind unzulässig. Der Auskunftgeber hat nach Art. 15 DSGVO das Recht zu erfahren, wer wann eine Auskunft über ihn eingeholt hat.
Typische Anwendungsfälle
- Neukunden-Prüfung — vor der ersten Rechnung mit Zahlungsziel
- Lieferanten-Check — bevor grosse Anzahlungen fliessen
- Vermietung von Gewerbeflächen — vor Mietvertragsschluss
- Kooperations- und Joint-Venture-Anbahnung
- Vor grossen Ausschreibungen — Gegen-Check der Anbieter
Alternative: eigene Selbstauskunft
Wer über sich selbst Informationen braucht, sollte nicht die kostenpflichtige Firmenauskunft bestellen — sondern die kostenlose Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO nutzen. Anleitung: Creditreform-Selbstauskunft anfordern.
FAQ
Häufige Fragen
- Was kostet eine Creditreform-Firmenauskunft?
- Kurzauskunft ca. 12–20 € netto, ausführliche Bonitätsauskunft ca. 28–50 € netto, Monitoring ab ca. 60 €/Jahr pro Firma. Preise variieren nach Verein und Vertragsvolumen.
- Kann ich jede Firma abfragen?
- Ja, wenn ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse besteht (Vertragsanbahnung, Zahlungsziel-Vergabe, Warenkreditlinie). Anlasslose Massenabfragen sind unzulässig.
- Wie schnell habe ich die Auskunft?
- Über "Meine Creditreform" bei Bestandskunden meist in Sekunden bis Minuten. Bei erstmaliger Auskunft mit erforderlicher Verein-Registrierung 1–3 Werktage.
- Was ist der Unterschied zu einer Bonitätsauskunft anderer Anbieter?
- Creditreform hat den grössten deutschen Bestand (rund 6 Mio. Firmen) und das grösste Zahlungserfahrungs-Register (DRD). CRIF Bürgel, SCHUFA Business und Boniversum haben teils andere Datenquellen — für kritische Entscheidungen lohnt der Abgleich.
- Wird die abgefragte Firma über die Auskunft informiert?
- Nicht sofort automatisch. Aber die abgefragte Firma kann in ihrer eigenen Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO sehen, wer wann eine Auskunft eingeholt hat.
- Reicht die Auskunft für eine Kreditentscheidung?
- Als ein Baustein ja — für grosse Kredite ergänzen Banken die Auskunft um eigenes Rating (Bilanzanalyse, Kontoführung). Für Zahlungsziel-Entscheidungen bei Lieferanten reicht sie meist aus.
- Was, wenn die Auskunft veraltete Daten enthält?
- Die abgefragte Firma sollte in ihrer Selbstauskunft ansetzen und Berichtigung/Löschung nach Art. 16/17 DSGVO fordern.
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