Die Creditreform-Selbstauskunft ist der wichtigste erste Schritt in jeder Bonitäts-Optimierung — und einmal pro Jahr für jedes Unternehmen kostenlos. Rechtsgrundlage ist Art. 15 DSGVO. Wer sie nicht regelmässig zieht, arbeitet blind: 41 % aller B2B-Datensätze enthalten mindestens einen Fehler, ein Drittel davon ist score-relevant.
Was in der Selbstauskunft steht
Die vollständige Creditreform-Selbstauskunft enthält alle über Ihr Unternehmen gespeicherten Daten:
- Stammdaten — Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsführung, HRB-Nummer, Gründungsdatum, WZ-2008-Branchencode
- Bonitätsindex — der aktuelle Wert (100–600) und wann er zuletzt neu berechnet wurde
- Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) — in Prozent, meist 12-Monats-Horizont
- Krediturteil — qualitative Text-Empfehlung (z. B. „Kredit gegen übliche Sicherheiten")
- Zahlungsweise — DRD-Daten (Debitorenregister Deutschland), Zahlungsverzug in Tagen
- Bilanzkennzahlen — EK-Quote, Umsatzentwicklung, Cashflow-Indikator
- Negativmerkmale — Mahnbescheide, Inkasso-Fälle, Insolvenzmerkmale, Schuldnerverzeichnis-Einträge
- Verflechtungen — Beteiligungen, Konzernstrukturen, Personen-Verbindungen
Zwei Wege zur Selbstauskunft
Weg 1: „Meine Creditreform"-Portal
Unter meine.creditreform.de registrieren Sie sich mit HRB-Nummer und einer bestätigten Geschäftsführer-Identität. Nach Freischaltung (1–3 Werktage) sehen Sie den aktuellen Bonitätsindex und können die Selbstauskunft als PDF abrufen. Das Portal ist bequem, deckt aber nur einen Teil der gespeicherten Datenpunkte ab — für einen vollständigen Auszug nach Art. 15 DSGVO ist Weg 2 nötig.
Weg 2: Schriftlicher Antrag nach Art. 15 DSGVO
Formloser Brief oder E-Mail an den zuständigen regionalen Creditreform-Verein (Sitz-Prinzip: der Verein am Firmensitz führt den Datensatz). Pflichtangaben: Firma, Anschrift, HRB, Geburtsdatum des Antragstellers, ausdrückliche Bezugnahme auf Art. 15 DSGVO, Ausweiskopie zur Identitätsprüfung. Frist: maximal 30 Tage (Art. 12 Abs. 3 DSGVO), in der Praxis 10–20 Tage.
Frist, Kosten, Häufigkeit
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Kostenfreiheit | Einmal pro Kalenderjahr kostenlos (Art. 15 Abs. 3 DSGVO) |
| Weitere Kopien | „Angemessenes Entgelt" — bei Creditreform ca. 28,50 € netto pro weiterer Auskunft |
| Bearbeitungszeit | Maximal 30 Tage; bei komplexen Fällen einmalig um zwei Monate verlängerbar |
| Form | Textform reicht (E-Mail, Fax, Post) — keine notarielle Beglaubigung nötig |
Wie Sie die Auskunft lesen
Zuerst den Bonitätsindex prüfen und in die Skala einordnen (Details siehe Bonitätsindex-Ratgeber). Dann die vier häufigsten Fehlerquellen abarbeiten: (1) veraltete Geschäftsführung, (2) falsche Rechtsform / falsches Sitzland, (3) falscher WZ-2008-Branchencode, (4) längst erledigte Negativmerkmale, die noch aktiv sind. Für jeden Fehler existiert ein eigener DSGVO-Hebel (Art. 16 Berichtigung / Art. 17 Löschung).
Typische Fehler beim Antrag
- Falscher Verein adressiert — der zuständige Verein richtet sich nach dem Sitz Ihres Unternehmens, nicht nach Ihrem Wohnsitz
- Keine Ausweiskopie — führt regelmässig zu Rückfragen und verlängert die Bearbeitung
- Zu allgemein formuliert — verlangen Sie explizit „vollständige Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO über alle bei Ihnen gespeicherten Daten"
- Keine Kopie an Datenschutzbeauftragten — bei Verzug ist die Behörden-Eskalation dann aufwendiger
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Sobald die Auskunft vorliegt: vollständige Score-Verbesserungs-Anleitung abarbeiten oder direkt zur Bonifix-Done-for-you-Lösung.
FAQ
Häufige Fragen
- Ist die Selbstauskunft wirklich kostenlos?
- Ja, einmal pro Kalenderjahr nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO. Weitere Kopien im selben Jahr kosten ca. 28,50 € netto.
- Wie lange dauert die Bearbeitung?
- Maximal 30 Tage laut Art. 12 Abs. 3 DSGVO. In der Praxis meist 10–20 Werktage.
- Welcher Creditreform-Verein ist zuständig?
- Der Verein am Sitz Ihres Unternehmens (Sitz-Prinzip). Bei Zweigniederlassungen der Verein am HR-Sitz der Hauptniederlassung.
- Was, wenn Creditreform gar nicht reagiert?
- Nach Ablauf der 30-Tage-Frist Erinnerung mit erneuter 14-Tage-Frist. Bei anhaltendem Schweigen: Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde nach Art. 77 DSGVO.
- Deckt das Portal alles ab, was Art. 15 DSGVO verlangt?
- Nein. Das Portal zeigt Kernfelder, aber nicht alle Empfänger der letzten Auskünfte und nicht immer die vollständige Logik automatisierter Entscheidungen. Für vollständige Auskunft ist der schriftliche Weg nötig.
- Kann ich die Selbstauskunft für einen Bankkredit verwenden?
- Ja, aber Banken ziehen zusätzlich eine eigene Auskunft direkt bei Creditreform. Die eigene Selbstauskunft dient vor allem der Diagnose und der anschliessenden Datenkorrektur.
- Was tue ich, wenn die Auskunft Fehler enthält?
- Berichtigungsantrag nach Art. 16 DSGVO für falsche Daten, Löschungsantrag nach Art. 17 DSGVO für erledigte Negativmerkmale. Anleitung siehe Ratgeber "Creditreform-Eintrag löschen".
- Brauche ich einen Anwalt für den Antrag?
- Nein. Ein formloses Schreiben oder das Portal genügt. Anwaltliche Unterstützung ist nur bei Ablehnung und komplexer Widerspruchsbegründung sinnvoll.
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