Zum Inhalt springen
Ratgeber

Creditreform Selbstauskunft anfordern: der DSGVO-Weg (Art. 15) für Unternehmen

Was drin steht, welche zwei Wege es gibt, welche Fristen gelten — und wie Sie die Auskunft danach richtig lesen.

Bonifix RedaktionFachredaktion FirmenbonitätAktualisiert Juli 20268 Min Lesezeit

Die Creditreform-Selbstauskunft ist der wichtigste erste Schritt in jeder Bonitäts-Optimierung — und einmal pro Jahr für jedes Unternehmen kostenlos. Rechtsgrundlage ist Art. 15 DSGVO. Wer sie nicht regelmässig zieht, arbeitet blind: 41 % aller B2B-Datensätze enthalten mindestens einen Fehler, ein Drittel davon ist score-relevant.

Was in der Selbstauskunft steht

Die vollständige Creditreform-Selbstauskunft enthält alle über Ihr Unternehmen gespeicherten Daten:

  • Stammdaten — Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsführung, HRB-Nummer, Gründungsdatum, WZ-2008-Branchencode
  • Bonitätsindex — der aktuelle Wert (100–600) und wann er zuletzt neu berechnet wurde
  • Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) — in Prozent, meist 12-Monats-Horizont
  • Krediturteil — qualitative Text-Empfehlung (z. B. „Kredit gegen übliche Sicherheiten")
  • Zahlungsweise — DRD-Daten (Debitorenregister Deutschland), Zahlungsverzug in Tagen
  • Bilanzkennzahlen — EK-Quote, Umsatzentwicklung, Cashflow-Indikator
  • Negativmerkmale — Mahnbescheide, Inkasso-Fälle, Insolvenzmerkmale, Schuldnerverzeichnis-Einträge
  • Verflechtungen — Beteiligungen, Konzernstrukturen, Personen-Verbindungen

Zwei Wege zur Selbstauskunft

Weg 1: „Meine Creditreform"-Portal

Unter meine.creditreform.de registrieren Sie sich mit HRB-Nummer und einer bestätigten Geschäftsführer-Identität. Nach Freischaltung (1–3 Werktage) sehen Sie den aktuellen Bonitätsindex und können die Selbstauskunft als PDF abrufen. Das Portal ist bequem, deckt aber nur einen Teil der gespeicherten Datenpunkte ab — für einen vollständigen Auszug nach Art. 15 DSGVO ist Weg 2 nötig.

Weg 2: Schriftlicher Antrag nach Art. 15 DSGVO

Formloser Brief oder E-Mail an den zuständigen regionalen Creditreform-Verein (Sitz-Prinzip: der Verein am Firmensitz führt den Datensatz). Pflichtangaben: Firma, Anschrift, HRB, Geburtsdatum des Antragstellers, ausdrückliche Bezugnahme auf Art. 15 DSGVO, Ausweiskopie zur Identitätsprüfung. Frist: maximal 30 Tage (Art. 12 Abs. 3 DSGVO), in der Praxis 10–20 Tage.

Frist, Kosten, Häufigkeit

AspektRegelung
KostenfreiheitEinmal pro Kalenderjahr kostenlos (Art. 15 Abs. 3 DSGVO)
Weitere Kopien„Angemessenes Entgelt" — bei Creditreform ca. 28,50 € netto pro weiterer Auskunft
BearbeitungszeitMaximal 30 Tage; bei komplexen Fällen einmalig um zwei Monate verlängerbar
FormTextform reicht (E-Mail, Fax, Post) — keine notarielle Beglaubigung nötig

Wie Sie die Auskunft lesen

Zuerst den Bonitätsindex prüfen und in die Skala einordnen (Details siehe Bonitätsindex-Ratgeber). Dann die vier häufigsten Fehlerquellen abarbeiten: (1) veraltete Geschäftsführung, (2) falsche Rechtsform / falsches Sitzland, (3) falscher WZ-2008-Branchencode, (4) längst erledigte Negativmerkmale, die noch aktiv sind. Für jeden Fehler existiert ein eigener DSGVO-Hebel (Art. 16 Berichtigung / Art. 17 Löschung).

Typische Fehler beim Antrag

  • Falscher Verein adressiert — der zuständige Verein richtet sich nach dem Sitz Ihres Unternehmens, nicht nach Ihrem Wohnsitz
  • Keine Ausweiskopie — führt regelmässig zu Rückfragen und verlängert die Bearbeitung
  • Zu allgemein formuliert — verlangen Sie explizit „vollständige Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO über alle bei Ihnen gespeicherten Daten"
  • Keine Kopie an Datenschutzbeauftragten — bei Verzug ist die Behörden-Eskalation dann aufwendiger

Weiter geht es hier

Sobald die Auskunft vorliegt: vollständige Score-Verbesserungs-Anleitung abarbeiten oder direkt zur Bonifix-Done-for-you-Lösung.

FAQ

Häufige Fragen

Ist die Selbstauskunft wirklich kostenlos?
Ja, einmal pro Kalenderjahr nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO. Weitere Kopien im selben Jahr kosten ca. 28,50 € netto.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Maximal 30 Tage laut Art. 12 Abs. 3 DSGVO. In der Praxis meist 10–20 Werktage.
Welcher Creditreform-Verein ist zuständig?
Der Verein am Sitz Ihres Unternehmens (Sitz-Prinzip). Bei Zweigniederlassungen der Verein am HR-Sitz der Hauptniederlassung.
Was, wenn Creditreform gar nicht reagiert?
Nach Ablauf der 30-Tage-Frist Erinnerung mit erneuter 14-Tage-Frist. Bei anhaltendem Schweigen: Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde nach Art. 77 DSGVO.
Deckt das Portal alles ab, was Art. 15 DSGVO verlangt?
Nein. Das Portal zeigt Kernfelder, aber nicht alle Empfänger der letzten Auskünfte und nicht immer die vollständige Logik automatisierter Entscheidungen. Für vollständige Auskunft ist der schriftliche Weg nötig.
Kann ich die Selbstauskunft für einen Bankkredit verwenden?
Ja, aber Banken ziehen zusätzlich eine eigene Auskunft direkt bei Creditreform. Die eigene Selbstauskunft dient vor allem der Diagnose und der anschliessenden Datenkorrektur.
Was tue ich, wenn die Auskunft Fehler enthält?
Berichtigungsantrag nach Art. 16 DSGVO für falsche Daten, Löschungsantrag nach Art. 17 DSGVO für erledigte Negativmerkmale. Anleitung siehe Ratgeber "Creditreform-Eintrag löschen".
Brauche ich einen Anwalt für den Antrag?
Nein. Ein formloses Schreiben oder das Portal genügt. Anwaltliche Unterstützung ist nur bei Ablehnung und komplexer Widerspruchsbegründung sinnvoll.

Weiterlesen

Done-for-you

Bonität jetzt von Experten verbessern lassen

DSGVO-konforme Korrekturanträge bei Creditreform und CRIF Bürgel — mit Geld-zurück-Garantie, wenn sich Ihr Score nicht verbessert.

Kostenlose Erstanalyse anfragen