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Ratgeber

Gewerbemietvertrag: Bonitätsprüfung, Kautionsformen und was der Vermieter darf

Was Vermieter über Creditreform sehen, welche Kautionsformen im Gewerbemietrecht zulässig sind und wie sich Ablehnungen abwenden lassen.

Bonifix RedaktionFachredaktion FirmenbonitätAktualisiert Juli 20268 Min Lesezeit

Bei einem gewerblichen Mietvertrag prüft praktisch jeder professionelle Vermieter — Immobilienfonds, institutionelle Bestandshalter, Property Manager — vor Vertragsunterschrift die Bonität. Grundlage ist meist eine Creditreform-Firmenauskunft, ergänzt um eine Selbstauskunft des Mieters. Wer den Ablauf kennt, verhandelt die Kaution und die Vertragsbedingungen deutlich souveräner.

Was der Vermieter darf

Rechtsgrundlage der Abfrage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes wirtschaftliches Interesse. Der Vermieter darf Bonitätsdaten einholen, muss aber die Datenminimierung wahren: für einen Mietvertrag über 5.000 €/Monat Kaltmiete braucht er keine 15-Jahre-Historie. Die Selbstauskunft des Mieters ist freiwillig — de facto aber Standard für den Vertragsabschluss.

Kautionsformen im Gewerbemietrecht

Im Gewerbemietrecht greift § 232 BGB mit deutlich mehr Spielraum als im Wohnmietrecht — die 3-Monatsmieten-Grenze aus § 551 BGB gilt nicht. Üblich sind bis zu 6 Monatsmieten. Formen:

FormKernBilanz-Effekt
BarkautionÜberweisung auf Kautionskonto des VermietersAktive Bindung, Liquiditätsentzug
Mietkautionsbürgschaft (Bank)Bank verbürgt die Kaution, Mieter zahlt AvalzinsKeine Liquiditätsbindung, Kreditlinien-Belastung
MietkautionsversicherungVersicherer verbürgt, Prämie 4–6 % p.a.Keine Liquiditätsbindung, keine Kreditlinien-Belastung
Verpfändetes SparbuchKonto auf Mietername, verpfändet an VermieterLiquidität weg, Zinsen gehören dem Mieter

Wenn der Vermieter ablehnt

Typische Ablehnungsgründe: Bonitätsindex > 300, offene Inkasso-Vorgänge, fehlende Bilanzhistorie, junges Unternehmen (< 2 Jahre). Reaktion:

  1. Selbstauskunft der Auskunftei ziehen, Fehler prüfen und korrigieren lassen.
  2. Höhere Kaution oder Bank-Bürgschaft anbieten.
  3. Persönliche Bürgschaft der Gesellschafter beilegen.
  4. Kürzere Erstlaufzeit + Verlängerungsoption vorschlagen — reduziert das Vermieter-Risiko.

Was für Bonifix-Mandanten typisch ist

In der Praxis reicht bei mittleren Bonitäts-Indexwerten (250–290) oft die reine Datenkorrektur bei Creditreform + CRIF Bürgel, um den Vermieter zur Zusage zu bewegen — ohne höhere Kaution. Ablauf: Score-Optimierung. Ergänzend: Selbstauskunft richtig anfordern.

FAQ

Häufige Fragen

Wie viel Kaution darf der Vermieter im Gewerbe verlangen?
Anders als im Wohnmietrecht gibt es keine feste Obergrenze — üblich sind 3–6 Monatsmieten. Vertragsfreiheit gilt.
Muss ich eine Selbstauskunft ausfüllen?
Formell nein — de facto ja, ohne Selbstauskunft wird der Vertrag meist nicht abgeschlossen. Die Datenminimierung nach DSGVO ist dennoch zu wahren.
Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
Eine Bank oder Versicherung verbürgt die Kaution gegenüber dem Vermieter. Der Mieter zahlt eine Aval- oder Prämiengebühr, bindet aber keine eigene Liquidität.
Kann der Vermieter die Bonität während der Mietzeit erneut prüfen?
Bei berechtigtem Anlass (Zahlungsverzug, Bonitätsverschlechterung) ja. Anlasslose regelmässige Prüfungen sind DSGVO-rechtlich problematisch.
Was tun, wenn der Vermieter ablehnt?
Datenkorrektur bei Crefo + CRIF Bürgel, dann höhere Kaution, Bank-Aval oder persönliche Bürgschaft anbieten — meist reicht das für eine erneute Zusage.

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