Bonifix Glossar

DSGVO Art. 15

Recht auf Auskunft über alle gespeicherten personen- und unternehmensbezogenen Daten.

Art. 15 DSGVO verpflichtet jede Auskunftei, auf Antrag innerhalb von 30 Tagen eine vollständige Datenkopie auszuhändigen. Diese Selbstauskunft ist einmal pro Jahr kostenlos und die Grundlage jeder Score-Verbesserung.

Bei juristischen Personen greift die DSGVO nicht direkt — bei Personengesellschaften, Einzelunternehmern und Freiberuflern hingegen schon. Für GmbH/UG/AG kommt zusätzlich § 34 BDSG bzw. das Auskunftsrecht des Bundesanzeiger-/Melderegister-Rechts sowie das AGB-basierte Auskunftsrecht bei den Auskunfteien.

Bonifix versendet Art.-15-Anträge im Namen der Mandantschaft und sammelt die vollständigen Datenkopien direkt vom Kunden ein.

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