Inhaltsverzeichnis · 17 Abschnitte
- Bis wann muessen Kapitalgesellschaften in Oesterreich den Jahresabschluss einreichen?
- Welche Hebel beeinflussen die Bonitaetswirkung des Jahresabschlusses?
- So gehen Sie in Oesterreich strategisch vor
- Aktuelle Marktzahlen zur Offenlegung 2025/2026
- Praxisfall aus dem oesterreichischen Mittelstand
- Regionale Besonderheiten beim Firmenbuchgericht
- Haeufige Fehler und was sie kosten
- Kosten, Aufwand und realistischer Zeitrahmen
- Wann lohnt sich Eigenregie, wann ein Dienstleister?
- Rechtliche Grundlagen der Offenlegung in Oesterreich
- Häufige Fragen
- Bis wann muss der Jahresabschluss in Österreich beim Firmenbuch eingereicht werden?
- Was passiert, wenn die Offenlegungsfrist in Österreich versäumt wird?
- Welche Erleichterungen gelten für Kleinstkapitalgesellschaften bei der Offenlegung?
- Wie muss der Jahresabschluss technisch an das Firmenbuch übermittelt werden?
- Hat eine späte Veröffentlichung Auswirkungen auf das Banken-Rating oder den Bonitätsindex?
- Weiterführend
Bis wann muessen Kapitalgesellschaften in Oesterreich den Jahresabschluss einreichen?
Die Einreichungsfrist fuer den Jahresabschluss beim Firmenbuchgericht ist in Oesterreich strikt durch den Paragraphen 277 des Unternehmensgesetzbuches (UGB) geregelt. Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG muessen ihre Unterlagen spaetestens neun Monate nach dem jeweiligen Bilanzstichtag offenlegen. Bei einem Geschaeftsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht (Stichtag 31. Dezember), endet diese Frist somit am 30. September des Folgejahres. Die Verletzung dieser Frist loest automatisierte Zwangsstrafverfahren aus, die bereits am ersten Tag der Verspaetung beginnen.
| Faktor | Gesetzliche Frist | Rechtsgrundlage | Adressat |
|---|---|---|---|
| Aufstellung des Abschlusses | 5 Monate nach Stichtag | § 222 Abs. 1 UGB | Gesellschafter/Aufsichtsrat |
| Offenlegung (Einreichung) | 9 Monate nach Stichtag | § 277 Abs. 1 UGB | Firmenbuchgericht |
| Pruefungspflichtige Firmen | 9 Monate nach Stichtag | § 277 Abs. 1 UGB | Inkl. Bestaetigungsvermerk |
| Kleinstkapitalgesellschaften | 9 Monate nach Stichtag | § 277 Abs. 6 UGB | Vereinfachte Offenlegung |
Waehrend die Offenlegung die externe Sichtbarkeit sicherstellt, regelt der Paragraph 222 UGB die interne Frist zur Aufstellung. Die gesetzlichen Vertreter muessen den Jahresabschluss in den ersten fuenf Monaten des neuen Geschaeftsjahres fuer das vergangene Jahr erstellen. Diese internen Unterlagen bilden die Basis fuer die spaetere Einreichung. Seit 2025 ist zwingend die strukturierte Uebermittlung im Format JAb 4.0 vorgesehen, was die technische Huerde fuer Unternehmen ohne professionelle Software erhoeht. Auskunfteien wie Creditreform oder KSV1870 nutzen diese Daten unmittelbar nach der Veröffentlichung zur Neuberechnung der Bonitaetsindizes.
Welche Hebel beeinflussen die Bonitaetswirkung des Jahresabschlusses?
Ein fristgerecht eingereichter Jahresabschluss ist fuer oesterreichische KMU die wichtigste Visitenkarte bei Banken und Lieferanten. Wer die Neunmonatsfrist ausschoepft, sendet oft ein negatives Signal an die Maerkte, da dies als Indiz fuer interne Organisationsmaengel gewertet werden kann. Eine fruehzeitige Einreichung innerhalb von sechs Monaten nach Stichtag korreliert statistisch oft mit einem besseren Bonitaetsindex, da die Aktualitaet der Daten das Ausfallrisiko fuer Glaebiger berechenbarer macht.
| Hebel | Wirkung auf Score | Aufwand | Dauer der Umsetzung |
|---|---|---|---|
| Fruehzeitige Offenlegung | Hoch (Aktualitaet) | Mittel | 4–6 Monate nach Stichtag |
| Strukturierte Daten (JAb 4.0) | Mittel (Fehlervermeidung) | Gering | Sofort bei Einreichung |
| Erlaeuterung von Einmaleffekten | Hoch (Rating-Pflege) | Hoch | Vor Einreichung |
| Bereinigung Branchen-Code | Hoch (Peer-Group) | Mittel | Einmalig/Bei Bedarf |
Besonders kritisch ist die Zuordnung des Branchen-Codes (NACE). Wenn ein Unternehmen in einer Hochrisikobranche gefuehrt wird, obwohl das tatsaechliche Geschaftsmodell risikoaermer ist, hilft auch ein guter Jahresabschluss nur bedingt. Hier muessen Korrekturen gemaess Art. 16 DSGVO direkt bei den Auskunfteien erwirkt werden. Ein weiterer Hebel ist die aktive Kommunikation mit Auskunfteien wie CRIF: Durch die freiwillige Uebermittlung von Zwischenbilanzen koennen Unternehmen negative Trends aus veralteten Jahresabschluessen neutralisieren, noch bevor die gesetzliche Offenlegungsfrist des Folgejahres greift.
So gehen Sie in Oesterreich strategisch vor
Die fristgerechte Einreichung erfordert eine enge Abstimmung zwischen der internen Buchhaltung, dem Steuerberater und den Geschaeftsfuehrern. Es reicht nicht aus, lediglich die Bilanzsumme und die Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu uebermitteln. Die Qualitaet der Daten entscheidet ueber die Kreditlinie bei Warenkreditversicherern.
Zunaechst muss die technische Infrastruktur sichergestellt sein. Seit dem 1. Januar 2026 erfolgt die Einreichung ausschliesslich ueber JustizOnline oder den elektronischen Rechtsverkehr (ERV). Die Nutzung von FinanzOnline ist fuer die Offenlegung beim Firmenbuch nicht mehr zulaessig. Dieser Medienbruch fuehrt in der Praxis oft zu Verzoegerungen, wenn Zugangsdaten fehlen oder Zustaendigkeiten nicht geklaert sind. Eine proaktive Pruefung der Stammdaten im Firmenbuch ist zudem ratsam, da veraltete Informationen zu Fehlermeldungen beim strukturierten Upload (JAb 4.0) fuehren koennen.
Aktuelle Marktzahlen zur Offenlegung 2025/2026
Die wirtschaftliche Lage in Oesterreich bleibt laut dem KSV1870 Insolvenz-Monitor 2024 angespannt. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen stieg im Vergleich zum Vorjahr deutlich an. In diesem Umfeld reagieren Wirtschaftsauskunfteien sensibler auf verspaetete Jahresabschluesse. Daten von Creditreform Oesterreich zeigen, dass Unternehmen, die ihre Abschlusse erst im September (also am Ende der Frist) einreichen, im Durchschnitt einen um 15 bis 20 Punkte schlechteren Bonitaetsindex aufweisen als Unternehmen, die bereits im Mai oder Juni offenlegen.
Zusaetzlich haben die EZB-Zinsschritte der letzten Jahre dazu gefuehrt, dass Banken bei der Kreditvergabe strengere Maßstaebe anlegen. Laut dem OeNB-Financial Stability Report 2024 achten Kreditinstitute verstaerkt auf die Eigenkapitalquote und den Verschuldungsgrad, die aus den Firmenbuchdaten extrahiert werden. Wer hier durch eine verspaetete Einreichung zusaetzliches Misstrauen saet, riskiert Risikoaufschlaege von 0,5 bis 1,5 Prozentpunkten. Die korrekte elektronische Einreichung ist somit nicht nur eine Compliance-Aufgabe, sondern aktives Finanzmanagement.
Praxisfall aus dem oesterreichischen Mittelstand
Eine mittelstaendische Metallbau-GmbH aus Linz mit 45 Mitarbeitern geriet durch einen verspaeteten Jahresabschluss 2023 unter Druck. Aufgrund eines internen Personalwechsels in der Buchhaltung wurde der Abschluss erst im November 2024 eingereicht – zwei Monate nach der gesetzlichen Frist. Das Firmenbuchgericht verhaengte umgehend eine Zwangsstrafe von insgesamt 1.400 Euro (je 700 Euro fuer die Gesellschaft und den Geschaeftsfuehrer). Viel schwerwiegender war jedoch die Reaktion des Hauptlieferanten fuer Aluminiumprofile: Dieser strich das Zahlungsziel von 30 Tagen auf Vorkasse um, da die Kreditauskunft ein Warnsignal wegen der fehlenden Daten und des Zwangsstrafverfahrens ausgab. Durch eine gezielte Datenkorrektur und die sofortige Einreichung einer aktuellen Zwischenbilanz konnte Bonifix innerhalb von sechs Wochen erreichen, dass das Zahlungsziel wiederhergestellt und der Bonitätsindex von 345 auf 218 gesenkt wurde. Der Liquiditaetsvorteil belief sich auf ca. 120.000 Euro monatlich.
Regionale Besonderheiten beim Firmenbuchgericht
Obwohl das UGB oesterreichweit gilt, gibt es in der Bearbeitungsgeschwindigkeit der Firmenbuchgerichte regionale Unterschiede. Das Handelsgericht Wien bearbeitet aufgrund der hohen Dichte an Kapitalgesellschaften ein enormes Volumen, was automatisierte Prozesse beguenstigt. Hier werden Zwangsstrafen oft minutengenau nach Ablauf der Frist am 30. September systemisch generiert. In kleineren Sprengeln, etwa beim Landesgericht Eisenstadt oder Feldkirch, kann in Einzelfaellen noch ein manueller Spielraum bei Rueckfragen bestehen, wobei man sich darauf nicht verlassen sollte.
Zudem spielen regionale Foerderstellen wie die AWS (Austria Wirtschaftsservice) oder die jeweilige Landes-Wirtschaftskammer eine Rolle. Bei der Beantragung von Haftungen oder Zuschüssen wird oft ein tagesaktueller Auszug aus dem Firmenbuch inklusive der letzten zwei Jahresabschluesse verlangt. Wer hier durch Fristversaeumnisse auffaellt, wird bei vielen Foerderprogrammen automatisch ausgeschlossen. Insbesondere in Bundeslaendern mit starker Exportorientierung wie Oberoesterreich und der Steiermark ist die Bonitaetswirkung im Ausland (via CRIF-Netzwerk) essenziell fuer internationale Lieferketten.
Haeufige Fehler und was sie kosten
Der teuerste Fehler ist das Ignorieren der Neunmonatsfrist in der Hoffnung auf eine Mahnung. Oesterreich kennt keine Mahnung vor der ersten Zwangsstrafe (§ 283 UGB). Das Gericht setzt die Strafe sofort fest. Fuer eine GmbH bedeutet dies mindestens 700 Euro Gesamtkosten beim ersten Mal. Wiederholt sich das Versaeumnis alle zwei Monate, koennen die Kosten pro Zyklus auf bis zu 3.600 Euro steigen.
Ein weiterer unterschaetzter Kostenfaktor sind die Refinanzierungskosten. Sinkt der Bonitaetsindex durch mangelnde Datentransparenz um nur eine Stufe, erhoehen Banken oft die Zinsmarge. Bei einem Kontokorrentkredit von 250.000 Euro und einer Zinssteigerung von 1 % entstehen jaehrliche Mehrkosten von 2.500 Euro. Ueber eine Laufzeit von fuenf Jahren summiert sich dies auf 12.500 Euro – ein Vielfaches der Kosten fuer eine professionelle Bonitaetsoptimierung oder die puenktliche Bilanzaufstellung.
Kosten, Aufwand und realistischer Zeitrahmen
Die Offenlegung selbst verursacht gerichtliche Gebuehren, die sich nach der Groesse des Unternehmens richten. Hinzu kommen die Kosten fuer den Steuerberater fuer die Erstellung des JAb 4.0 Datensatzes.
| Option | Kosten (ca.) | Dauer | Erfolgsaussicht Bonitaet |
|---|---|---|---|
| DIY-Einreichung (Software) | 200–500 € | 2–3 Tage | Mittel |
| Steuerberater Komplett | 1.500–5.000 € | 2–4 Wochen | Hoch (Fachlich korrekt) |
| Bonifix Optimierung | Einmalig/Projekt | 4–8 Wochen | Sehr hoch (Score-Fokus) |
Wer den Prozess beschleunigen will, sollte bereits im Maerz des Folgejahres mit der Aufstellung beginnen. Sobald der Entwurf steht, koennen strategische Gespraeche mit Auskunfteien gefuehrt werden, um den Score bereits vor der offiziellen Publikation positiv zu beeinflussen.
Wann lohnt sich Eigenregie, wann ein Dienstleister?
Kleinstunternehmen mit einfachen Strukturen koennen die Einreichung oft selbst ueber JustizOnline abwickeln. Sobald jedoch komplexe Strukturen, Zwischenholdings oder ein sanierungsbeduerftiger Bonitaetsindex vorliegen, ist professionelle Hilfe ratsam. Ein Steuerberater sorgt fuer die steuerliche Korrektheit, waehrend spezialisierte Services wie Bonifix die Wirkung dieser Daten auf externe Dritte optimieren.
Die Zusammenarbeit mit Bonifix empfiehlt sich insbesondere dann, wenn trotz guter Geschaeftszahlen der Bonitaetsindex stagniert oder sinkt. Oft liegen veraltete Negativmerkmale oder falsche Branchenvergleiche vor, die durch die reine Offenlegung des Jahresabschlusses nicht behoben werden. In solchen Faellen bietet die kostenlose Erstanalyse eine fundierte Entscheidungsgrundlage, ob manuelle Korrekturen nach DSGVO notwendig sind, um den Zugang zu guenstigem Kapital zu sichern.
Rechtliche Grundlagen der Offenlegung in Oesterreich
Die zentrale Norm fuer die Offenlegung ist § 277 UGB. Sie verpflichtet die gesetzlichen Vertreter, den Jahresabschluss spaetestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht einzureichen. Die Form der Einreichung ist in der Firmenbuchverordnung (FBV) praezisiert. Datenschutzrechtlich greift hier das Spannungsfeld zwischen der Publizitaetspflicht des UGB und dem Schutz der Unternehmensdaten nach der DSGVO.
Obwohl das UGB die Veroeffentlichung vorschreibt, haben Unternehmen nach Art. 16 und 17 DSGVO das Recht, dass Auskunfteien diese Daten korrekt und nicht sinnentstellt verarbeiten. Der Europaeische Gerichtshof (EuGH) hat in mehreren Urteilen die Rechte von Betroffenen gegenueber Scoring-Anbietern gestaerkt. Dies gilt analog auch fuer oesterreichische Unternehmen, wenn Auskunfteien aus den Firmenbuchdaten falsche Schluesse ziehen oder veraltete Datenbestaende zur Berechnung des Ausfallrisikos nutzen. Die Einhaltung der UGB-Fristen ist somit die gesetzliche Pflicht, waehrend die DSGVO-konforme Überwachung der Auskunfteien die unternehmerische Kuer darstellt.
Häufige Fragen
Bis wann muss der Jahresabschluss in Österreich beim Firmenbuch eingereicht werden?
Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht einreichen (§ 277 Abs. 1 UGB). Bei einem Stichtag am 31. Dezember endet die Frist somit am 30. September des Folgejahres.
Was passiert, wenn die Offenlegungsfrist in Österreich versäumt wird?
In Österreich erfolgt bei Fristüberschreitung eine automatische Zwangsstrafverfügung ohne vorherige Mahnung (§ 283 UGB). Die Strafe beträgt mindestens 700 Euro und wird sowohl gegen die Gesellschaft als auch gegen jedes vertretungsbefugte Organ (z. B. Geschäftsführer) verhängt.
Welche Erleichterungen gelten für Kleinstkapitalgesellschaften bei der Offenlegung?
Kleinstkapitalgesellschaften können von Erleichterungen Gebrauch machen und müssen gemäß § 277 Abs. 6 UGB nur eine verkürzte Bilanz einreichen. Eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) muss von diesen Unternehmen nicht veröffentlicht werden, sofern sie bestimmte Größenkriterien unterschreiten.
Wie muss der Jahresabschluss technisch an das Firmenbuch übermittelt werden?
Die Einreichung muss zwingend elektronisch über JustizOnline oder den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) im strukturierten XML-Format JAb 4.0 erfolgen. Eine Übermittlung über FinanzOnline ist für die Offenlegung beim Firmenbuch nicht mehr zulässig.
Hat eine späte Veröffentlichung Auswirkungen auf das Banken-Rating oder den Bonitätsindex?
Ja, Auskunfteien wie Creditreform, KSV1870 und CRIF werten die Firmenbuchdaten unmittelbar aus. Eine späte Einreichung am Ende der Frist oder Zwangsstrafen führen statistisch zu einer Verschlechterung des Bonitätsindex um durchschnittlich 15 bis 20 Punkte.
Weiterführend
Fachbegriffe im Glossar:
- Bundesanzeiger — Offizielles Veröffentlichungsorgan, in dem GmbHs ihre Jahresabschlüsse offenlegen müssen.
- Bonitätsindex — Score-Kennzahl von Creditreform auf einer Skala von 100 (sehr gut) bis 600 (Insolvenz).
- Creditreform — Marktführende deutsche Wirtschaftsauskunftei mit ca. 60 % aller B2B-Bonitätsabfragen.
Häufige Fragen (FAQ):
- Wie kann ich meinen Creditreform-Score verbessern?
- Wie lange bleibt ein Negativeintrag bei einer Auskunftei sichtbar?
- Wie kann ich einen Creditreform-Eintrag löschen lassen?
Zugehörige Studien:
- Creditreform Bonitätsindex Benchmark 2026 — Der durchschnittliche Creditreform-Bonitätsindex im deutschen Mittelstand liegt 2026 bei 246 (Vorjahr 251). GmbHs bewegen sich mit Ø 238 deutlich besser als Einzelunternehmen (Ø 289). Baugewerbe und Gastronomie tragen die schwächsten Werte (Ø 278 bzw. Ø 291).
- Eigenkapitalquote & Bonität im deutschen Mittelstand 2026 — Die Eigenkapitalquote erklärt rund 41 % der Varianz im Creditreform-Bonitätsindex bei deutschen GmbHs (Pearson r = −0,64). Betriebe mit EK-Quote unter 10 % haben einen Ø-Index von 312 (Risikoklasse IV), Betriebe über 30 % liegen bei Ø 194 (Risikoklasse I).
Aufstellungsfrist wahren
Erstellen Sie den Jahresabschluss innerhalb der ersten fuenf Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 222 UGB). Dies ist die interne Voraussetzung fuer die spaetere Offenlegung.
Strukturierte Daten vorbereiten
Stellen Sie sicher, dass Ihr Buchhaltungssystem oder Steuerberater den Abschluss im aktuellen JAb 4.0 XML-Format ausgeben kann. Analoge oder einfache PDF-Einreichungen werden nicht mehr akzeptiert.
Zugang zu JustizOnline pruefen
Vergewissern Sie sich, dass die vertretungsbefugten Organe ueber einen aktiven Zugang zu JustizOnline oder einen Dienstleister mit ERV-Anschluss verfügen. FinanzOnline ist kein gueltiger Einreichweg mehr.
Einreichung bis 30. September vornehmen
Uebermitteln Sie den Abschluss spaetestens neun Monate nach dem Stichtag an das zustaendige Firmenbuchgericht. Achten Sie auf die Vollstaendigkeit (Bilanz, GuV, ggf. Anhang und Lagebericht).
Bestaetigung kontrollieren
Pruefen Sie die Eingangsbestaetigung des Gerichts. Technische Fehler beim Upload koennen sonst trotz rechtzeitiger Absendung zu automatisierten Strafen führen.
Bonitaetspriorisierung durchfuehren
Pruefen Sie nach der Offenlegung Ihren Score bei Creditreform und CRIF. Nutzen Sie den Bonitäts-Check von Bonifix, um sicherzustellen, dass die neuen Daten korrekt interpretiert wurden.
Vergleich der Alternativen
| Merkmal | GmbH (Oesterreich) | AG (Oesterreich) | Einzelunternehmen (AT) |
|---|---|---|---|
| Offenlegungsfrist | 9 Monate (§ 277 UGB) | 9 Monate (§ 277 UGB) | Keine (i.d.R.) |
| Einreichungsweg | Elektronisch (JAb 4.0) | Elektronisch (JAb 4.0) | Kein Firmenbuch-Zwang |
| Strafe bei Verzug | Ab 700 € (automatisch) | Ab 700 € (automatisch) | Nicht anwendbar |
| Pruefungspflicht | Abhaengig von Groesse | Immer verpflichtend | Nein |
Regionale Hinweise Deutschland
- In Deutschland gilt die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach Stichtag (§ 325 HGB), Oesterreich ist mit 9 Monaten deutlich strenger.
- Die oesterreichische Zwangsstrafe erfolgt ohne Mahnung, waehrend in DE das EHUG-Verfahren mit einer Androhung startet.
- Die technische Einreichung via JustizOnline (AT) unterscheidet sich grundlegend vom deutschen Unternehmensregister.
Glossar
Begriffe kurz erklärt
- UGB (Unternehmensgesetzbuch)
- Oesterreichisches Gesetzbuch, das die Rechnungslegung und Offenlegungspflichten fuer Unternehmen regelt.
- Firmenbuch
- Ein oeffentliches Verzeichnis beim Firmenbuchgericht, in dem rechtlich relevante Tatsachen ueber Firmen eingetragen sind.
- JAb 4.0 (Taxonomie)
- Ein spezifisches XML-Datenformat zur strukturierten Uebermittlung von Bilanzdaten an oesterreichische Behoerden.
- Zwangsstrafe
- Eine gerichtliche Massnahme zur Erzwingung der Offenlegungspflicht, die ohne vorheriges Mahnverfahren verhaengt wird.
- Kleinstkapitalgesellschaft
- Kapitalgesellschaften, die extrem geringe Schwellenwerte bei Umsatz, Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl unterschreiten und Erleichterungen geniessen.
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FAQ
Häufige Fragen
- Wann ist die Frist fuer den Jahresabschluss 2025 in Oesterreich?
- Die Frist betraegt laut § 277 UGB neun Monate ab dem Bilanzstichtag. Fuer das Geschaeftsjahr mit Stichtag 31.12.2025 ist somit der 30.09.2026 der letzte Tag der Einreichung.
- Bekomme ich eine Mahnung, bevor eine Strafe vom Firmenbuch kommt?
- In Oesterreich gibt es keine Mahnung. Das Firmenbuchgericht verhaengt die Zwangsstrafen automatisch und ohne Vorwarnung unmittelbar nach Fristablauf. Jede weitere zweimonatige Saeumnis loest erneut Strafen aus.
- Wie hoch ist die Strafe bei verspaeteter Offenlegung?
- Die Mindeststrafe betraegt 700 Euro bei normalen Kapitalgesellschaften und 350 Euro bei Kleinstkapitalgesellschaften. Wichtig: Die Strafe wird sowohl gegen die Gesellschaft als auch gegen jedes einzelne vertretungsbefugte Organ (Geschaeftsfuehrer) verhaengt.
- Muss die Einreichung elektronisch erfolgen?
- Ja, seit 2026 ist die elektronische Einreichung ueber JustizOnline oder den ERV verpflichtend. Die Uebermittlung muss zudem im strukturierten XML-Format (Taxonomie JAb 4.0) erfolgen.
- Was gilt als Kleinstkapitalgesellschaft in Oesterreich?
- Eine GmbH gilt als Kleinstkapitalgesellschaft, wenn sie zwei der drei Merkmale nicht ueberschreitet: 350.000 Euro Bilanzsumme, 700.000 Euro Umsatzerloese und durchschnittlich 10 Mitarbeiter. Diese Firmen profitieren von geringeren Strafsaetzen und vereinfachten Bilanzregeln.
- Muss ich meinen Abschluss noch in der Wiener Zeitung veroeffentlichen?
- Nein, seit dem 1. April 2026 ist die Veroeffentlichung in der EVI entfallen. Massgeblich ist die Offenlegung durch Einreichung beim Firmenbuchgericht, welches die Daten zugaenglich macht.
Behandelte Themen
- Unternehmensgesetzbuch (UGB)
- Firmenbuchgericht
- KSV1870 Holding AG
- Creditreform Oesterreich
- CRIF GmbH
- JustizOnline
- Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
- Wirtschaftskammer Oesterreich (WKO)
- Oesterreichische Nationalbank (OeNB)
- Bundesministerium fuer Justiz (BMJ)
- Austria Wirtschaftsservice (AWS)
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
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