Bonifix FAQ

Wie kann ich einen Creditreform-Eintrag löschen lassen?

Kurze Antwort

Erledigte Negativeinträge (bezahlte Mahnbescheide, abgeschlossenes Inkasso) sind nach Art. 17 DSGVO löschbar. Reichen Sie Zahlungsnachweis + Löschantrag bei der Creditreform ein. Ohne Erledigung greift die Regel-Speicherfrist von 3 Jahren taggenau nach Abschluss des Falls.

Ausführliche Erklärung

Löschanträge sind der schnellste Hebel gegen negative Score-Merkmale — vorausgesetzt der zugrundeliegende Sachverhalt ist tatsächlich erledigt.

Notwendige Unterlagen: (1) Zahlungsnachweis oder Rückzugsbestätigung des Gläubigers, (2) Löschantrag mit ausdrücklicher Berufung auf Art. 17 DSGVO, (3) Firmenstempel + Unterschrift Geschäftsführung.

Bei bestrittenen Forderungen greift zusätzlich das Prüfrecht: die Creditreform muss den Eintrag bis zur Klärung sperren. Bei erledigten, aber älteren Fällen kann parallel auf die Verhaltenskodex-Speicherfrist verwiesen werden (3 Jahre taggenau nach Erledigung).

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