Bonifix · B2B-Bonität

Negativeintrag löschen lassen — für Firmen & Geschäftsführer

Erledigte Negativmerkmale (Mahnverfahren, eidesstattliche Versicherung, Inkasso, Vollstreckungsmaßnahmen) müssen 3 Jahre nach Erledigung von der Wirtschaftsauskunftei gelöscht werden. Falsche oder unberechtigte Einträge können sofort nach Art. 17 DSGVO gelöscht werden.

Negativeinträge bei Creditreform, CRIF Bürgel oder Boniversum kosten jede Firma bares Geld — über schlechtere Konditionen oder abgelehnte Verträge. Viele Einträge sind verjährt, falsch oder unberechtigt — und können gelöscht werden. Wir prüfen jeden Eintrag und stellen die Anträge.

Geld-zurück-Garantie · DSGVO-konform · Done-for-you

Warum Bonifix

Was Sie konkret bekommen.

3-Jahres-Frist nutzen

Erledigte Einträge MÜSSEN nach 3 Jahren gelöscht werden — die Auskunftei tut das aber nicht automatisch zuverlässig.

Falsche Einträge sofort löschen

Unberechtigte oder falsche Einträge können nach Art. 17 DSGVO sofort gelöscht werden — unabhängig vom Alter.

Score-Sprung garantiert

Eine erfolgreiche Löschung führt fast immer zu einer messbaren Score-Verbesserung.

Auskunfteien im Überblick

Wer über Ihre Firma spricht.

AuskunfteiRelevanz B2BWichtigster Hebel
CreditreformB2B-Pflichteinträge (Insolvenz, Vollstreckung, Mahnbescheid)3-Jahres-Frist + Art. 17 DSGVO
CRIF BürgelForderungs- und Inkasso-MeldungenVerjährung + Art. 17 DSGVO
BoniversumGeschäftsführer-NegativmerkmaleErledigungsnachweis + Art. 17 DSGVO

So funktioniert es

Vom Klick zur Bewegung.

  1. 01

    Selbstauskunft einholen

    Wir holen die Selbstauskunft bei allen relevanten Auskunfteien.

  2. 02

    Jeden Eintrag prüfen

    Verjährungsfrist, Erledigungsdatum, Rechtsgrundlage, Berechtigung — wir prüfen alles.

  3. 03

    Löschungsantrag stellen

    DSGVO Art. 17 — fundiert begründet, mit Erledigungsnachweisen.

  4. 04

    Nachfass

    Wenn die Auskunftei nicht innerhalb der Frist reagiert, hängen wir dran. Notfalls Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht.

Welche Negativeinträge gelöscht werden können

Praktisch jeder Eintrag, der eine dieser Voraussetzungen erfüllt, ist löschbar:

  • Erledigte Pflichteinträge älter als 3 Jahre (Mahnverfahren, eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl, Insolvenzeintrag nach Aufhebung)
  • Falsche Einträge (Person verwechselt, falsche Firmierung, falscher Betrag)
  • Unberechtigte Einträge (Forderung war strittig, Mahnverfahren ohne Titel)
  • Mehrfach-Einträge derselben Forderung
  • Einträge ohne ausreichende Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO

So funktioniert die Löschung nach DSGVO Art. 17

Wir stellen den Löschungsantrag schriftlich bei der Auskunftei mit Vollmacht und Begründung. Die Auskunftei muss innerhalb eines Monats antworten (kann auf 2 Monate verlängern). Bei erfolgreicher Löschung wird der Eintrag aus der Akte entfernt — und der Bonitätsscore neu berechnet.

Wenn die Auskunftei nicht reagiert

Reagiert die Auskunftei nicht oder lehnt unberechtigt ab, eskalieren wir: Erinnerung mit Fristsetzung, dann Beschwerde bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Aus Erfahrung führt spätestens die Beschwerde-Androhung zur Löschung.

Häufige Fragen

Kurz geklärt.

Erledigte Pflichteinträge nach 3 Jahren ab Erledigungsdatum. Bei nicht erledigten Forderungen kann der Eintrag länger bleiben — wir prüfen den Einzelfall.

Verwandte Themen

Jetzt Klartext

Bereit, den Score Ihrer Firma zu bewegen?

Kostenlose Analyse in unter 5 Minuten. Done-for-you. Geld-zurück-Garantie.