Erledigte Negativmerkmale (Mahnverfahren, eidesstattliche Versicherung, Inkasso, Vollstreckungsmaßnahmen) müssen 3 Jahre nach Erledigung von der Wirtschaftsauskunftei gelöscht werden. Falsche oder unberechtigte Einträge können sofort nach Art. 17 DSGVO gelöscht werden.
Negativeinträge bei Creditreform, CRIF Bürgel oder Boniversum kosten jede Firma bares Geld — über schlechtere Konditionen oder abgelehnte Verträge. Viele Einträge sind verjährt, falsch oder unberechtigt — und können gelöscht werden. Wir prüfen jeden Eintrag und stellen die Anträge.
Erledigte Einträge MÜSSEN nach 3 Jahren gelöscht werden — die Auskunftei tut das aber nicht automatisch zuverlässig.
Unberechtigte oder falsche Einträge können nach Art. 17 DSGVO sofort gelöscht werden — unabhängig vom Alter.
Eine erfolgreiche Löschung führt fast immer zu einer messbaren Score-Verbesserung.
| Auskunftei | Relevanz für B2B | Wichtigster Hebel |
|---|---|---|
| Creditreform | B2B-Pflichteinträge (Insolvenz, Vollstreckung, Mahnbescheid) | 3-Jahres-Frist + Art. 17 DSGVO |
| CRIF Bürgel | Forderungs- und Inkasso-Meldungen | Verjährung + Art. 17 DSGVO |
| Boniversum | Geschäftsführer-Negativmerkmale | Erledigungsnachweis + Art. 17 DSGVO |
Wir holen die Selbstauskunft bei allen relevanten Auskunfteien.
Verjährungsfrist, Erledigungsdatum, Rechtsgrundlage, Berechtigung — wir prüfen alles.
DSGVO Art. 17 — fundiert begründet, mit Erledigungsnachweisen.
Wenn die Auskunftei nicht innerhalb der Frist reagiert, hängen wir dran. Notfalls Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht.
Praktisch jeder Eintrag, der eine dieser Voraussetzungen erfüllt, ist löschbar:
Wir stellen den Löschungsantrag schriftlich bei der Auskunftei mit Vollmacht und Begründung. Die Auskunftei muss innerhalb eines Monats antworten (kann auf 2 Monate verlängern). Bei erfolgreicher Löschung wird der Eintrag aus der Akte entfernt — und der Bonitätsscore neu berechnet.
Reagiert die Auskunftei nicht oder lehnt unberechtigt ab, eskalieren wir: Erinnerung mit Fristsetzung, dann Beschwerde bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Aus Erfahrung führt spätestens die Beschwerde-Androhung zur Löschung.
Erledigte Pflichteinträge nach 3 Jahren ab Erledigungsdatum. Bei nicht erledigten Forderungen kann der Eintrag länger bleiben — wir prüfen den Einzelfall.
Nein. Aktuelle, korrekte und berechtigte Einträge bleiben. Aber: In über 50 % der Fälle finden wir mindestens einen löschbaren Eintrag.
Die Auskunftei muss innerhalb eines Monats antworten. Realistisch sind 4–6 Wochen von Antrag bis Score-Update.
Wir arbeiten erfolgsbasiert. Du zahlst nur, wenn die Löschung gelingt und sich der Score verbessert.
Für reine B2B-Geschäfte selten. Aber: SCHUFA Business und Boniversum (Creditreform-Gruppe) erfassen Geschäftsführer-Daten, die bei Leasing und Bürgschaften eine Rolle spielen.
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