Negativeintrag löschen lassen — für Firmen & Geschäftsführer
Erledigte Negativmerkmale (Mahnverfahren, eidesstattliche Versicherung, Inkasso, Vollstreckungsmaßnahmen) müssen 3 Jahre nach Erledigung von der Wirtschaftsauskunftei gelöscht werden. Falsche oder unberechtigte Einträge können sofort nach Art. 17 DSGVO gelöscht werden.
Negativeinträge bei Creditreform, CRIF Bürgel oder Boniversum kosten jede Firma bares Geld — über schlechtere Konditionen oder abgelehnte Verträge. Viele Einträge sind verjährt, falsch oder unberechtigt — und können gelöscht werden. Wir prüfen jeden Eintrag und stellen die Anträge.
Warum Bonifix
Was Sie konkret bekommen.
3-Jahres-Frist nutzen
Erledigte Einträge MÜSSEN nach 3 Jahren gelöscht werden — die Auskunftei tut das aber nicht automatisch zuverlässig.
Falsche Einträge sofort löschen
Unberechtigte oder falsche Einträge können nach Art. 17 DSGVO sofort gelöscht werden — unabhängig vom Alter.
Score-Sprung garantiert
Eine erfolgreiche Löschung führt fast immer zu einer messbaren Score-Verbesserung.
Auskunfteien im Überblick
Wer über Ihre Firma spricht.
| Auskunftei | Relevanz B2B | Wichtigster Hebel |
|---|---|---|
| Creditreform | B2B-Pflichteinträge (Insolvenz, Vollstreckung, Mahnbescheid) | 3-Jahres-Frist + Art. 17 DSGVO |
| CRIF Bürgel | Forderungs- und Inkasso-Meldungen | Verjährung + Art. 17 DSGVO |
| Boniversum | Geschäftsführer-Negativmerkmale | Erledigungsnachweis + Art. 17 DSGVO |
So funktioniert es
Vom Klick zur Bewegung.
- 01
Selbstauskunft einholen
Wir holen die Selbstauskunft bei allen relevanten Auskunfteien.
- 02
Jeden Eintrag prüfen
Verjährungsfrist, Erledigungsdatum, Rechtsgrundlage, Berechtigung — wir prüfen alles.
- 03
Löschungsantrag stellen
DSGVO Art. 17 — fundiert begründet, mit Erledigungsnachweisen.
- 04
Nachfass
Wenn die Auskunftei nicht innerhalb der Frist reagiert, hängen wir dran. Notfalls Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht.
Welche Negativeinträge gelöscht werden können
Praktisch jeder Eintrag, der eine dieser Voraussetzungen erfüllt, ist löschbar:
- Erledigte Pflichteinträge älter als 3 Jahre (Mahnverfahren, eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl, Insolvenzeintrag nach Aufhebung)
- Falsche Einträge (Person verwechselt, falsche Firmierung, falscher Betrag)
- Unberechtigte Einträge (Forderung war strittig, Mahnverfahren ohne Titel)
- Mehrfach-Einträge derselben Forderung
- Einträge ohne ausreichende Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO
So funktioniert die Löschung nach DSGVO Art. 17
Wir stellen den Löschungsantrag schriftlich bei der Auskunftei mit Vollmacht und Begründung. Die Auskunftei muss innerhalb eines Monats antworten (kann auf 2 Monate verlängern). Bei erfolgreicher Löschung wird der Eintrag aus der Akte entfernt — und der Bonitätsscore neu berechnet.
Wenn die Auskunftei nicht reagiert
Reagiert die Auskunftei nicht oder lehnt unberechtigt ab, eskalieren wir: Erinnerung mit Fristsetzung, dann Beschwerde bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Aus Erfahrung führt spätestens die Beschwerde-Androhung zur Löschung.
Häufige Fragen
Kurz geklärt.
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