Bonifix FAQ

Kann ich einen Negativeintrag selbst löschen lassen — ohne Dienstleister?

Kurze Antwort

Ja. Die DSGVO-Rechte (Art. 15, 16, 17) sind höchstpersönliche Rechte und ohne Anwalt oder Dienstleister durchsetzbar. Erforderlich sind: sauberer schriftlicher Antrag mit ausdrücklicher DSGVO-Berufung, Nachweise (Zahlung, Bestreitung) und ein wenig Ausdauer bei Nachfragen.

Ausführliche Erklärung

Der Selbstweg ist möglich — kostet aber Zeit und häufig mehrere Runden Korrespondenz, weil Auskunfteien Anträge gerne zurückweisen. Wer den Selbstweg wählt, sollte ausdrücklich die Rechtsgrundlage nennen (Art. 15/16/17 DSGVO), Fristen setzen (30 Tage) und im Zweifelsfall die Aufsichtsbehörde einschalten.

Verwandte Fragen

Score selbst nicht mehr in den Griff?

Bonifix übernimmt Selbstauskunft, Berichtigung, Löschung und Warenkredit-Kommunikation — im Namen Ihrer Firma, mit Ergebnis-Garantie.

So verbessern wir Ihren Score