Bonifix Glossar
Bundesanzeiger
Offizielles Veröffentlichungsorgan, in dem GmbHs ihre Jahresabschlüsse offenlegen müssen.
Nach § 325 HGB sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse innerhalb von 12 Monaten im Bundesanzeiger zu hinterlegen. Auskunfteien beziehen daraus ihre Bilanzkennzahlen — wer nicht offenlegt, bekommt einen automatischen Score-Abschlag.
Kleinst- und Kleinkapitalgesellschaften dürfen verkürzt offenlegen. Aus Score-Sicht ist eine „hinterlegte“ Bilanz besser als gar keine Veröffentlichung.
Verspätete Offenlegung wird über Ordnungsgeld sanktioniert (§ 335 HGB) — und schlägt zusätzlich negativ im Bonitätsindex durch.
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