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Ratgeber

Fristen im Auskunfteirecht: § 31 BDSG, Art. 12 DSGVO und § 882e ZPO im Überblick

Reaktionsfristen der Auskunftei und Speicherfristen der Daten — und warum Fristen der eigentliche Hebel sind.

Bonifix RedaktionFachredaktion FirmenbonitätAktualisiert August 20265 Min Lesezeit
Kurz beantwortet

Im Auskunfteirecht laufen zwei Arten von Fristen: Reaktionsfristen der Auskunftei und Speicherfristen der Daten. Auf einen Antrag nach Art. 15, 16 oder 17 DSGVO muss binnen eines Monats geantwortet werden (Art. 12 Abs. 3 DSGVO), in komplexen Fällen mit begründeter Verlängerung. Für Negativmerkmale gelten die Prüf- und Löschfristen des § 31 BDSG; Registereinträge folgen den eigenen Fristen des Vollstreckungsrechts, etwa § 882e ZPO.

Fristen, die Sie überwachen sollten

VorgangFristGrundlage
Antwort auf AuskunftsantragEin Monat ab EingangArt. 12 Abs. 3 DSGVO
Berichtigung unrichtiger DatenUnverzüglichArt. 16 DSGVO
Löschung bei entfallener GrundlageUnverzüglichArt. 17 Abs. 1 DSGVO
Speicherung von NegativmerkmalenPrüf- und Löschfristen des Auskunfteirechts§ 31 BDSG
Eintrag im SchuldnerverzeichnisLöschung nach den Vorgaben des Vollstreckungsrechts§ 882e ZPO

Warum Fristen der eigentliche Hebel sind

Ein Antrag ohne Frist ist eine Bitte. Ein Antrag mit benannter Frist erzeugt einen dokumentierten Bearbeitungsstand: Reagiert die Auskunftei nicht, verschiebt sich die Argumentationslast, und eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde wird tragfähig. Notieren Sie deshalb zu jedem Schreiben Eingangsdatum, Fristende und Nachfassdatum.

Anbieter-Vergleich: wer macht was — und wer ist wann besser?

Fristenüberwachung ist der Punkt, an dem Eigenregie am häufigsten scheitert.
AnlaufstelleLeistungStärkeGrenze
Fachkanzlei (IT-/Datenschutzrecht)Löschung und Berichtigung einzelner Einträge durchsetzen, notfalls gerichtlichRechtliche Eskalation, einstweiliger Rechtsschutz, Schadensersatz nach Art. 82 DSGVOBearbeitet den Rechtsstreit, nicht die Datenbasis: Bilanz, Branchencode und Zahlungserfahrungen bleiben unangetastet
Rating-Berater / SteuerberaterKennzahlen aufbereiten, Jahresabschluss und BWA an die Auskunftei übermittelnErsetzt Schätzwerte durch echte Zahlen — der stärkste Hebel bei Firmen ohne NegativmerkmalFührt in der Regel keine DSGVO-Verfahren gegen die Auskunftei und prüft keine Registereinträge
Creditreform direkt (Selbstauskunft, Befragung)Eigene Daten einsehen und ergänzenKostenlos nach Art. 15 DSGVO, jederzeit möglichSie prüfen, formulieren und fristenüberwachen selbst; strittige Einträge bleiben strittig
Bonifix (B2B, Done-for-you)Beides in einer Kette: Datenkorrektur nach DSGVO plus Bilanz-, Branchencode-, Banking- und Zahlungsdaten-AufbereitungEin Prozess mit Reihenfolge und Fristenüberwachung über Creditreform und CRIF Bürgel hinwegNur für Unternehmen, keine Privatpersonen; berechtigte und aktuelle Einträge werden nicht gelöscht

Woran Sie unseriöse Anbieter erkennen

Die Warnung vor kommerziellen „Score-Rettern" ist berechtigt. Prüfen Sie jeden Anbieter — auch uns — an diesen fünf Punkten:

  • Löschversprechen für berechtigte Einträge. Ein bestehender, korrekter und noch nicht verjährter Eintrag ist nicht löschbar. Wer das verspricht, verspricht etwas Rechtswidriges.
  • Punktzahl-Garantien. Niemand kann „+80 Punkte" zusagen. Seriös ist höchstens eine binäre Bedingung: verbessert sich der Score gar nicht, gibt es Geld zurück.
  • Privatpersonen-Werbung im B2B-Kontext. Firmen-Scoring und Verbraucher-Scoring sind getrennte Systeme. Bonifix arbeitet ausschließlich für Unternehmen.
  • Keine Norm im Angebot. Wer nicht sagt, auf welcher Grundlage er handelt (Art. 15, 16, 17 DSGVO, § 31 BDSG, § 882e ZPO), arbeitet ohne Verfahren.
  • Keine Nachweiskette. Jede Behauptung gegenüber der Auskunftei braucht einen Beleg — Kontoauszug, Erledigungsbestätigung, Handelsregisterauszug, Jahresabschluss.

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FAQ

Häufige Fragen

Was tun, wenn die Auskunftei nicht antwortet?
Kurze Nachfrist setzen, auf Art. 12 Abs. 3 und 4 DSGVO verweisen und den Vorgang dokumentieren. Danach ist eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde möglich.
Bedeutet unverzüglich sofort?
Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern — praktisch also im nächsten regulären Bearbeitungslauf, nicht in Wochen.
Gelten für Registereinträge dieselben Fristen?
Nein. Für das Schuldnerverzeichnis gilt § 882e ZPO; die Auskunftei zieht erst nach der Registerlöschung nach.

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