Löschbar sind Einträge, die unrichtig, unvollständig, erledigt und fristabgelaufen oder ohne Rechtsgrundlage gespeichert sind — Grundlage sind Art. 17 DSGVO und die Prüf- und Löschfristen des § 31 BDSG. Nicht löschbar ist ein berechtigter, aktueller und korrekt gemeldeter Eintrag. Ein bestrittener Anspruch muss zumindest als streitig gekennzeichnet werden; bei titellosen, substantiiert bestrittenen Forderungen ist die Löschung regelmäßig durchsetzbar.
Die vier Löschgründe im Überblick
| Grund | Voraussetzung | Norm |
|---|---|---|
| Unrichtigkeit | Betrag, Datum, Gläubiger oder Zuordnung stimmen nicht | Art. 16, 17 DSGVO |
| Erledigung und Fristablauf | Forderung ausgeglichen, Speicherfrist abgelaufen | § 31 BDSG, Art. 17 Abs. 1 lit. a DSGVO |
| Bestrittene Forderung | Substantiiert bestritten, kein Titel, keine Anerkennung | Art. 17 DSGVO |
| Fehlende Rechtsgrundlage | Keine berechtigten Interessen nach Abwägung | Art. 6 Abs. 1 lit. f, Art. 17 DSGVO |
Wie ein belastbarer Antrag aufgebaut ist
- Eintrag exakt bezeichnen: Gläubiger, Betrag, Datum, Aktenzeichen.
- Sachverhalt in wenigen Sätzen, ohne Wertungen.
- Beleg beifügen: Zahlungsnachweis, Erledigungsbestätigung, Registerauszug, Schriftwechsel.
- Rechtsgrundlage und Frist benennen.
- Konkreten Antrag formulieren: Löschung, hilfsweise Kennzeichnung als bestritten.
Anbieter-Vergleich: wer macht was — und wer ist wann besser?
| Anlaufstelle | Leistung | Stärke | Grenze |
|---|---|---|---|
| Fachkanzlei (IT-/Datenschutzrecht) | Löschung und Berichtigung einzelner Einträge durchsetzen, notfalls gerichtlich | Rechtliche Eskalation, einstweiliger Rechtsschutz, Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO | Bearbeitet den Rechtsstreit, nicht die Datenbasis: Bilanz, Branchencode und Zahlungserfahrungen bleiben unangetastet |
| Rating-Berater / Steuerberater | Kennzahlen aufbereiten, Jahresabschluss und BWA an die Auskunftei übermitteln | Ersetzt Schätzwerte durch echte Zahlen — der stärkste Hebel bei Firmen ohne Negativmerkmal | Führt in der Regel keine DSGVO-Verfahren gegen die Auskunftei und prüft keine Registereinträge |
| Creditreform direkt (Selbstauskunft, Befragung) | Eigene Daten einsehen und ergänzen | Kostenlos nach Art. 15 DSGVO, jederzeit möglich | Sie prüfen, formulieren und fristenüberwachen selbst; strittige Einträge bleiben strittig |
| Bonifix (B2B, Done-for-you) | Beides in einer Kette: Datenkorrektur nach DSGVO plus Bilanz-, Branchencode-, Banking- und Zahlungsdaten-Aufbereitung | Ein Prozess mit Reihenfolge und Fristenüberwachung über Creditreform und CRIF Bürgel hinweg | Nur für Unternehmen, keine Privatpersonen; berechtigte und aktuelle Einträge werden nicht gelöscht |
Woran Sie unseriöse Anbieter erkennen
Die Warnung vor kommerziellen „Score-Rettern" ist berechtigt. Prüfen Sie jeden Anbieter — auch uns — an diesen fünf Punkten:
- Löschversprechen für berechtigte Einträge. Ein bestehender, korrekter und noch nicht verjährter Eintrag ist nicht löschbar. Wer das verspricht, verspricht etwas Rechtswidriges.
- Punktzahl-Garantien. Niemand kann „+80 Punkte" zusagen. Seriös ist höchstens eine binäre Bedingung: verbessert sich der Score gar nicht, gibt es Geld zurück.
- Privatpersonen-Werbung im B2B-Kontext. Firmen-Scoring und Verbraucher-Scoring sind getrennte Systeme. Bonifix arbeitet ausschließlich für Unternehmen.
- Keine Norm im Angebot. Wer nicht sagt, auf welcher Grundlage er handelt (Art. 15, 16, 17 DSGVO, § 31 BDSG, § 882e ZPO), arbeitet ohne Verfahren.
- Keine Nachweiskette. Jede Behauptung gegenüber der Auskunftei braucht einen Beleg — Kontoauszug, Erledigungsbestätigung, Handelsregisterauszug, Jahresabschluss.
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FAQ
Häufige Fragen
- Kann ich jeden negativen Eintrag löschen lassen?
- Nein. Ein berechtigter, aktueller und korrekt gemeldeter Eintrag bleibt gespeichert. Angreifbar sind Unrichtigkeit, Fristablauf, Erledigung und fehlende Rechtsgrundlage.
- Was passiert bei einer bestrittenen Forderung?
- Sie ist mindestens als streitig zu kennzeichnen. Bei substantiiertem Bestreiten ohne Titel ist die Löschung regelmäßig durchsetzbar.
- Wie lange dauert die Bearbeitung?
- Die Antwortfrist beträgt einen Monat; eine begründete Löschung ist unverzüglich umzusetzen.
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