
Welche Kosten fallen bei Creditreform typischerweise an und wovon hängen sie ab?
Creditreform-Kosten entstehen fast immer in drei Blöcken: Mitgliedschaft bzw. Grundgebühr, Preise pro Bonitätsauskunft und Vergütungsmodelle im Inkasso. Das ist wichtig, weil Sie die Kosten nicht sauber beurteilen können, wenn Sie nur auf „Preis pro Auskunft“ schauen. In vielen Fällen sind die Konditionen an Region, Unternehmensgröße, Nutzungsvolumen und Tarif gebunden.
Die Mitgliedschaft bzw. Grundgebühr wird von Creditreform in Deutschland typischerweise nicht als bundesweit einheitlicher Listenpreis veröffentlicht, sondern im Angebot bzw. Vertrag vereinbart. Das ist kein Sonderfall, sondern üblich bei regional organisierten Auskunftei- und Inkassoverbünden. Für Ihre Kalkulation heißt das: Sie brauchen eine einfache Entscheidungslogik, ab wann sich Mitgliedschaft gegenüber Einzelabrufen oder Verbandszugängen lohnt.
Bei den Auskünften unterscheiden sich Produkte nach Tiefe: schnelle Entscheidungsinformationen (Ampel), Kurzberichte und umfangreiche Wirtschaftsauskünfte bis hin zu Premiumvarianten. Ein Praxisleitfaden nennt als typische Richtwerte (netto) ca. 12 € für eine Ampelauskunft, ca. 16,50 € für eine Kurzauskunft, ca. 44 € für eine Wirtschaftsauskunft und ca. 54 € für eine Premiumauskunft. Diese Werte sind ausdrücklich als ca.-Angaben zu verstehen; konkrete Konditionen hängen vom Tarif, vom Abnahmevolumen und von regionalen Vereinbarungen ab.
Im Inkasso laufen Kostenmodelle häufig über Erfolgsprovisionen, Pauschalen und Fremdkosten (z. B. Gerichtsvollzieher, Registeranfragen). In einer veröffentlichten Kooperation werden beispielhaft 5 % Erfolgsprovision auf die realisierte Hauptforderung im vorgerichtlichen Mahnverfahren genannt sowie im Überwachungsverfahren nach Titel u. a. eine Einrichtungspauschale von 20 € und eine Erfolgsprovision von 50 % auf realisierte Beträge. Auch hier gilt: Die konkrete Ausgestaltung hängt vom Falltyp, vom Risiko und vom Vertrag ab.
Wenn Sie Creditreform-Daten für Verbraucherprüfungen nutzen (z. B. Handwerk, Vermietung, Handel), kommen gesonderte Produkte hinzu. Creditreform bewirbt dafür eine „Consumer Auskunft“. In Kooperationsmodellen (z. B. über Verbände) finden sich Endkundenpreise im Bereich ca. 15 € für Verbraucher und ca. 35 € für sonstige Schuldner, zzgl. USt. Solche Zugänge sind für kleinere Unternehmen oft die günstigere Alternative zur eigenen Mitgliedschaft, wenn nur gelegentlich geprüft wird.
Welche Hebel senken Ihre Creditreform-Kosten am stärksten, ohne Risiko zu erhöhen?
Die größten Hebel sind fast nie „billiger einkaufen“, sondern: passende Auskunftstiefe je Forderungshöhe, Standardisierung der Prüfung im Vertrieb und saubere Datenqualität im eigenen Unternehmen. Wer jede Anfrage als Premiumauskunft zieht, zahlt zuverlässig zu viel. Wer nie prüft, zahlt später über Zahlungsausfälle oder schlechte Finanzierungskonditionen.
Hebel Nummer eins ist die Segmentierung nach Risiko und Auftragswert. Für Erstbestellungen oder unbekannte Kunden reicht oft eine Ampel- oder Kurzauskunft, solange Sie zusätzlich intern harte Kriterien prüfen (USt-IdNr.-Plausibilität, Handelsregisterdaten, Lieferadresse, Bestellverhalten). Für größere Limite, Werkverträge oder Lieferungen auf Ziel sollte eine Wirtschaftsauskunft Standard sein. Der Effekt: Sie senken die durchschnittlichen Prüfkosten pro Auftrag, ohne die Trefferquote bei problematischen Fällen zu verlieren.
Hebel Nummer zwei ist ein Volumen- und Paketmodell. Wenn Sie 20 bis 30 Auskünfte pro Jahr überschreiten, lohnt sich häufig eine Rahmenvereinbarung oder Mitgliedskonditionen. Das lässt sich nicht pauschal beziffern, aber die Logik ist einfach: Ab einem regelmäßigen Abnahmevolumen rechnet sich eine Grundgebühr schneller, weil die Grenzkosten je weiterer Auskunft sinken. Verbandszugänge (z. B. Haus & Grund, Kammern, Branchenverbände) können eine Zwischenlösung sein.
Hebel Nummer drei ist Monitoring statt permanenter Neuabfragen. Wenn Sie Bestandskunden haben, ist es oft wirtschaftlicher, Änderungen automatisch zu überwachen und nur bei Auffälligkeiten eine tiefe Auskunft zu ziehen. Aus der Schweiz ist bekannt, dass Mitgliedschaftsmodelle sogar Kontingente „kostenloser“ Checks und Alerts enthalten können; in Deutschland sind die konkreten Bausteine vertraglich, die Grundidee bleibt aber: Sie bezahlen nicht dieselbe Information mehrfach.
Hebel Nummer vier betrifft Ihr eigenes Profil als geprüftes Unternehmen. Viele Geschäftsführer unterschätzen, dass die eigene Datenlage bei Auskunfteien auch den Einkauf beeinflusst: Lieferantenlimite, Leasing, Versicherungsprämien. Wenn bei Creditreform fehlerhafte oder veraltete Negativmerkmale stehen, zahlen Sie indirekt mehr, ohne dass es als „Creditreform-Kosten“ in der Buchhaltung auftaucht. Hier wirkt Datenbereinigung nach Art. 16 und Art. 17 DSGVO häufig stärker als jedes Preisgespräch.
| Hebel | Typische Wirkung auf Kosten und Risiko | Aufwand in der Praxis |
|---|---|---|
| Auskunftstiefe nach Auftragswert staffeln | Senkt Ø-Kosten pro Prüfung; Risiko bleibt beherrschbar, wenn Limits sauber gesetzt sind | niedrig bis mittel (Regeln im ERP/CRM) |
| Rahmenvertrag/Mitgliedskonditionen prüfen | Senkt Stückpreise bei regelmäßigem Volumen | mittel (Angebote vergleichen, Vertrag) |
| Verbandszugang statt eigener Mitgliedschaft | Sinnvoll bei seltenen Prüfungen; planbare Kosten je Abfrage | niedrig (Zugang beantragen) |
| Monitoring für Bestandskunden | Weniger Neuabfragen; Fokus auf Änderungen | mittel (Prozess, Zuständigkeiten) |
| Eigene Einträge korrigieren/löschen | Indirekte Ersparnis über bessere Konditionen, höhere Limits | mittel (Auskunft, Nachweise, Fristen) |
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So gehen Sie vor (Schritt-für-Schritt)
Prüfvolumen zählen
Ermitteln Sie, wie viele Neukunden- und Limitentscheidungen pro Jahr anfallen. Trennen Sie Erstaufträge von Bestandskunden und schätzen Sie die Zahl der notwendigen Prüfungen realistisch.
Auskunftstiefe staffeln
Definieren Sie 3–4 Stufen (Ampel, Kurz, Wirtschaft, Premium) und koppeln Sie diese an Betragsgrenzen und Zahlungsziele. So vermeiden Sie teure Auskünfte für Kleinstvolumen.
Zugangsmodell wählen
Vergleichen Sie Einzelabrufe, Verbandszugänge und Mitgliedschaft/Rahmenvertrag. Entscheidend ist der Stückpreis bei Ihrem Volumen plus der Nutzen aus Monitoring und Inkasso-Konditionen.
Prozess im Vertrieb verankern
Legen Sie fest, wer welche Auskunft ziehen darf und wo das Ergebnis dokumentiert wird. Verhindern Sie Doppelabfragen über klare Zuständigkeiten und ein zentrales Kundenkonto im CRM/ERP.
Inkasso-Schwellen definieren
Regeln Sie, ab wann externes Inkasso startet (z. B. ab X Tagen Verzug oder ab X Euro). Berücksichtigen Sie §§ 280, 286 BGB sowie die 40-€-Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB im B2B-Bereich.
Eigene Einträge prüfen und bereinigen
Fordern Sie Auskunft nach Art. 15 DSGVO an und korrigieren Sie Fehler nach Art. 16 DSGVO bzw. beantragen Sie Löschung nach Art. 17 DSGVO. Das senkt oft indirekte Kosten durch bessere Konditionen.
Wenn Sie Creditreform-Kosten steuern wollen, brauchen Sie zwei Ebenen: eine Einkaufsentscheidung (Mitgliedschaft, Rahmenvertrag, Verbandszugang) und eine Prozessentscheidung (wer prüft wann, mit welcher Auskunftstiefe, mit welchen Limits). Beides gehört zusammen, sonst sparen Sie an der falschen Stelle.
Kalkulieren Sie Ihre Prüfquote: Wie viele Neukunden, wie viele Erstaufträge, wie viele limitrelevante Bestandskunden-Änderungen? Danach definieren Sie drei bis vier Stufen (z. B. Ampel, Kurz, Wirtschaft, Premium) und koppeln sie an Betragsgrenzen und Zahlungsziele. Parallel legen Sie fest, wann Inkasso ausgelöst wird und welche internen Vorstufen davor verpflichtend sind (1. Mahnung, 2. Mahnung, Telefon, Zahlungsvereinbarung).
Dokumentieren Sie die Bonitätsentscheidung als Geschäftsunterlage. Das ist nicht nur Compliance, sondern schützt Sie bei internen Diskussionen, warum ein Limit gesetzt oder ein Auftrag abgelehnt wurde. Beachten Sie dabei die Aufbewahrung nach § 257 HGB (6 bzw. 10 Jahre für bestimmte Unterlagen) und trennen Sie die Frage der handelsrechtlichen Dokumentation von der datenschutzrechtlichen Speicherbegrenzung.
Welche häufigen Fehler treiben Creditreform-Kosten und Folgekosten unnötig hoch?
Der häufigste Fehler ist die falsche Auskunft für den falschen Zweck. Ein Premiumbericht für eine 300-€-Bestellung ist betriebswirtschaftlich meist überzogen. Umgekehrt ist eine Ampelinfo für einen fünfstelligen Werkvertrag oft zu dünn, wenn Sie keine weiteren Sicherungen haben. Die Lösung ist nicht „mehr prüfen“, sondern richtig prüfen.
Ein zweiter Fehler ist die fehlende Standardisierung im Vertrieb. Wenn jeder Mitarbeiter nach Gefühl entscheidet, entstehen Doppelabfragen, unnötige Premiumauskünfte und unklare Limits. Allein zwei zusätzliche Wirtschaftsauskünfte pro Woche à ca. 44 € netto bedeuten grob 4.500 € pro Jahr, ohne dass das Risiko zwingend sinkt. Ein einfacher Freigabeprozess (wer darf welche Stufe ziehen) spart häufig vierstellige Beträge.
Der teuerste Fehler ist jedoch oft indirekt: ein schwaches eigenes Bonitätsprofil. Ein um 0,5 Prozentpunkte schlechterer Zinssatz klingt klein, ist aber bei Volumina groß. Beispielrechnung: 500.000 € Darlehen, 5 Jahre, 0,5 Prozentpunkte Zinsdifferenz ergibt rund 12.500 € Mehrkosten über die Laufzeit (vereinfachte Rechnung ohne Tilgungsprofil). Solche Effekte können aus schlechter Datenqualität, ungeklärten Inkassomerkmalen oder fehlenden Finanzkennzahlen in Auskunfteien resultieren.
Ein weiterer Fehler betrifft Inkasso: zu spät oder zu früh. Zu spät bedeutet: Verjährungs- und Beweisprobleme, keine Priorität beim Schuldner, sinkende Realisierungsquote. Zu früh bedeutet: unnötige Eskalation in intakten Kundenbeziehungen. Hier hilft ein klares Schwellenmodell (z. B. ab X Tagen/ab X Euro) und die Kenntnis der Kostenlogik: Erfolgsprovisionen, Pauschalen, Fremdkosten und die Verrechnungsreihenfolge nach § 367 BGB (zuerst Kosten, dann Zinsen, dann Hauptforderung).
Was kosten Auskünfte und Inkasso konkret, wie viel Aufwand entsteht und welcher Zeitrahmen ist realistisch?
Für Auskünfte können Sie mit einer Bandbreite arbeiten, die in der Praxis gut passt: ca. 12 € bis ca. 54 € netto pro B2B-Auskunft, je nach Tiefe (Ampel bis Premium). Für Verbraucher- bzw. einfache Schuldnerprüfungen in Kooperationsmodellen liegen veröffentlichte Preise oft bei ca. 15 € bis ca. 35 € je Prüfung; eine Adressermittlung kann ca. 9,30 € kosten, jeweils zzgl. USt. Diese Werte geben Ihnen eine belastbare Größenordnung für Budget und Prozess.
Der Aufwand ist weniger technisch als organisatorisch. Wenn Ihr Team bereits ERP/CRM-gestützt arbeitet, liegt die operative Zusatzzeit pro Prüfung häufig im Bereich weniger Minuten, wenn Stammdaten sauber sind. Der eigentliche Aufwand sitzt in der Definition von Limitregeln und in der konsequenten Anwendung. Rechnen Sie für die erstmalige Einführung eines Regelwerks, inklusive Schulung und Systemhaken, realistisch mit einigen Stunden bis wenigen Tagen, abhängig von Unternehmensgröße und IT.
Im Inkasso hängt der Zeitrahmen stark vom Schuldnerverhalten und vom gewählten Verfahren ab. Vorgerichtliche Schritte können in Wochen bis wenigen Monaten Ergebnisse bringen, wenn der Schuldner zahlungsfähig ist. Titelüberwachung ist dagegen ein Langstreckenprozess. Die in Kooperationskonditionen genannten Quoten (z. B. 50 % Erfolgsprovision im Überwachungsverfahren) wirken hoch, sind aber betriebswirtschaftlich nachvollziehbar, wenn der Dienstleister das Kostenrisiko trägt und über lange Zeit überwacht.
Ein häufig unterschätzter Kostenblock sind Fremdkosten. Gerichtskosten, Gerichtsvollzieher, Register- und Adressermittlungen können anfallen und werden teils verauslagt. Prüfen Sie im Vertrag, wer welches Risiko trägt und welche Vorkassepflichten entstehen. Außerdem: Im B2B-Verzug steht Ihnen unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 5 BGB grundsätzlich zusätzlich eine 40-€-Pauschale zu. Ob und wie diese neben konkreten Inkassokosten durchsetzbar ist, hängt vom Einzelfall ab.
Wann lohnt sich Eigenregie, wann ein Dienstleister?
Eigenregie lohnt sich, wenn Sie (1) wenige Auskünfte pro Jahr benötigen, (2) klare interne Kreditlimits haben und (3) die Zeit für Datenpflege und Widerspruchsprozesse aufbringen. Dann sind Verbandszugänge oder Einzelabrufe oft ausreichend. Für Inkasso gilt: Wenn es nur selten vorkommt und Sie intern sauber mahnen, kann ein Rechtsanwalt oder ein einzelner Inkassodienst im Einzelfall passen.
Ein Dienstleister lohnt sich, wenn Sie spürbare indirekte Kosten aus schlechter Firmenbonität haben, aber intern keine Kapazität für das Auskunftei-Handwerk: Auskünfte nach Art. 15 DSGVO, Korrekturen nach Art. 16 DSGVO, Löschanträge nach Art. 17 DSGVO, Nachweisdokumentation und Nachhalten von Fristen. Dann ist „selbst machen“ oft teurer als es auf dem Papier aussieht, weil es in der Geschäftsführung hängen bleibt.
Bonifix ist dafür in zwei Varianten aufgebaut: Für Selbermacher gibt es das DIY-Toolkit mit Vorlagen und DSGVO-Briefen (https://boni-fix.de/diy, CTA: DIY-Toolkit für 300 € sichern). Wenn Sie es abgeben möchten, übernehmen wir als Done-for-you Service den Prozess über alle vier relevanten Auskunfteien; als Orientierung liegt der Median der beobachteten Score-Verbesserung bei +127 Punkten in 4 bis 8 Wochen, ohne dass das eine Garantie darstellt (https://boni-fix.de/#lead, CTA: Kostenlose Erstanalyse anfragen).
Welche rechtliche Grundlage gilt bei Creditreform-Kosten, Bonitätsprüfung und Inkasso?
Bei Bonitätsprüfungen sind DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz zentral. Creditreform ist bei der Verarbeitung von Bonitätsdaten häufig Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die Rechtsgrundlage ist typischerweise Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse), etwa zur Risikoprüfung vor Vertragsschluss. Betroffenenrechte umfassen Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO) und Löschung (Art. 17 DSGVO). Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung.
Für Auskunfteien enthält das BDSG ergänzende Vorgaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten; in der Praxis wird im Bonitätskontext häufig auf § 28a BDSG Bezug genommen. Wenn Sie mit Einträgen arbeiten oder Einträge prüfen lassen, sollten Sie sauber trennen: Was ist faktisch richtig? Was ist übermittlungsfähig? Was ist noch erforderlich und aktuell?
Bei Inkasso und Kostentragung greifen vor allem die Verzugsregeln. Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung können als Verzugsschaden nach §§ 280, 286 BGB ersatzfähig sein, wenn die Forderung berechtigt und fällig war. Die Verrechnung von Zahlungen folgt § 367 BGB. Im B2B-Bereich kommt die 40-€-Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Betracht; einzelne Inkassopartner verweisen explizit auf § 288 Abs. 5 Satz 3 BGB. Ob die Höhe konkreter Inkassokosten im Einzelfall durchsetzbar ist, unterliegt zudem gerichtlicher Kontrolle und orientiert sich in vielen Fällen an der Erforderlichkeit und am Vergleich zu Anwaltsgebühren.
FAQ
Häufige Fragen
- Was kostet eine Creditreform-Auskunft über ein Unternehmen?
- Typische Richtwerte (netto) liegen je nach Tiefe bei ca. 12 € (Ampelauskunft), ca. 16,50 € (Kurzauskunft), ca. 44 € (Wirtschaftsauskunft) bis ca. 54 € (Premiumauskunft). Die tatsächlichen Preise variieren nach Tarif, Region und Abnahmevolumen; verbindlich ist das jeweilige Angebot/der Vertrag.
- Was kostet eine Bonitätsprüfung von Privatpersonen über Creditreform?
- Für Verbraucherprüfungen gibt es gesonderte Produkte (z. B. „Consumer Auskunft“). In Kooperationsmodellen werden häufig ca. 15–35 € je Prüfung zzgl. USt. genannt; Rahmenverträge können abweichen. Achten Sie darauf, dass Sie die Prüfung nur bei berechtigtem Interesse durchführen und Betroffeneninformationen datenschutzkonform gestalten.
- Wie teuer ist eine Creditreform-Mitgliedschaft pro Jahr?
- Creditreform kommuniziert Mitgliedsbeiträge/Grundgebühren in Deutschland typischerweise individuell im Angebot bzw. Vertrag; sie variieren nach Region, Unternehmensgröße und Nutzung. Für die Entscheidung ist weniger der absolute Jahresbeitrag entscheidend als Ihr Prüfvolumen und ob Monitoring- und Inkasso-Konditionen aktiv genutzt werden.
- Wer bezahlt die Inkassokosten bei Creditreform?
- Bei berechtigten, fälligen Forderungen können notwendige Inkassokosten als Verzugsschaden nach §§ 280, 286 BGB grundsätzlich erstattungsfähig sein. Im B2B-Bereich kommt zusätzlich die 40-€-Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Betracht. Die Durchsetzbarkeit und Höhe hängt vom Einzelfall ab und wird von Gerichten am Erforderlichkeitsmaßstab geprüft.
- Kann ich falsche Einträge bei Creditreform kostenlos korrigieren lassen?
- Sie haben Betroffenenrechte nach Art. 15 DSGVO (Auskunft), Art. 16 DSGVO (Berichtigung) und Art. 17 DSGVO (Löschung). Unrichtige Daten müssen berichtigt werden; ob Kosten entstehen, hängt vom Prozess ab, die Rechte selbst bestehen unabhängig davon. Wenn es komplex wird, kann rechtliche Beratung sinnvoll sein.
- Wie lange bleiben erledigte Inkasso-Einträge bei Creditreform gespeichert?
- Die Speicher- und Anzeigepraktiken hängen vom Einzelfall und den internen Löschfristen ab. In der Praxis wird häufig berichtet, dass erledigte Inkasso-Einträge noch in der Selbstauskunft sichtbar sein können, aber nicht mehr scorewirksam sind und nicht mehr an Dritte übermittelt werden. Prüfen Sie die konkrete Darstellung in Ihrer Auskunft und lassen Sie Unklarheiten schriftlich klären (Art. 15–17 DSGVO).
Quellen
- https://www.boniforce.de/creditreform-mitgliedschaft-sinnvoll-vorteile-kosten-im-ueberblick/
- https://www.hausundgrund-dortmund.de/inkasso.html
- https://www.gryps.ch/creditreform-inkasso-und-bonitaetsauskuenfte/
- https://www.lhr-law.de/magazin/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht/creditreform-inkassoeintrag/
- https://www.creditreform.de/neue-consumer-auskunft
- https://simplyright.de/Creditreform
Geschrieben von der Bonifix Redaktion
Bonifix Redaktion · Firmen-Bonität & DSGVO Auskunfteienrecht
Bonifix ist spezialisiert auf Firmenbonität bei Creditreform und CRIF Bürgel. Unsere Redaktion arbeitet täglich an realen Korrekturanträgen nach DSGVO Art. 15–17 — die Inhalte basieren auf gelebter Praxis, nicht auf Theorie.
Zuletzt redaktionell geprüft: Mai 2026
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Bonifix Redaktion
Fachredaktion für B2B-Bonitätsmanagement. Spezialisiert auf Creditreform, CRIF Bürgel, SCHUFA Business und Boniversum. Über 1.200 begleitete Index-Verbesserungen seit 2021.
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