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Ratgeber

Creditreform Bonitätsauskunft kostenlos: Was gratis ist – und was nicht

So nutzen KMU das DSGVO-Auskunftsrecht bei Creditreform, korrigieren Daten und unterscheiden Eigenauskunft von kostenpflichtigen Reports.

Bonifix RedaktionAktualisiert Mai 202610 Min LesezeitGeprüft anhand 9 Quellen

Viele suchen nach „creditreform bonitätsauskunft kostenlos“ – und meinen dabei unterschiedliche Dinge: Manche wollen wissen, welche Daten Creditreform über sie bzw. ihr Unternehmen gespeichert hat. Andere benötigen eine verwendbare Bonitätsauskunft für Vermieter, Banken oder Lieferanten. Rechtlich und praktisch ist das nicht dasselbe.

Für Geschäftsführer:innen deutscher KMU ist die Unterscheidung besonders wichtig: Sie können kostenlos Transparenz herstellen (DSGVO-Auskunft) und Daten korrigieren (DSGVO-Berichtigung). Für Bonitätsreports über Dritte oder für bestimmte komfortable Produktvarianten fallen dagegen regelmäßig Gebühren an.

Im Folgenden erfahren Sie, was bei Creditreform tatsächlich „kostenlos“ ist, wie Sie eine DSGVO-Eigenauskunft sauber anfordern, wie Korrekturen funktionieren – und wie Sie typische Stolperfallen vermeiden.

Was bedeutet „kostenlos“ bei Creditreform wirklich?

Wenn im Alltag von „Bonitätsauskunft“ gesprochen wird, sind meist kompakte Reports gemeint, die ein Dritter (z. B. Lieferant) über Ihr Unternehmen abruft. Diese sind im Regelfall entgeltliche Dienstleistungen.

Kostenlos ist dagegen der gesetzliche Mindestanspruch aus der DSGVO:

  • Art. 15 DSGVO gibt Ihnen das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
  • Art. 15 Abs. 3 DSGVO verlangt, dass eine erste Kopie der personenbezogenen Daten unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird; Gebühren sind nur für „weitere Kopien“ zulässig.

Creditreform weist in einem eigenen Praxisratgeber ausdrücklich darauf hin, dass die Eigenauskunft für Unternehmen gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO kostenfrei ist.

Merksatz für die Praxis

  • Kostenlos: Einblick in die zu Ihnen gespeicherten Daten (Datenkopie / Eigenauskunft nach DSGVO).
  • Meist kostenpflichtig: Auskünfte, die Dritte über andere Personen/Firmen beziehen, und häufig auch produktisierte Bonitätsreports oder Zusatzservices.

Wenn Sie den Begriff „Bonitätsauskunft“ in Formularen oder Portalen sehen, prüfen Sie daher immer:

  1. Geht es um Selbstauskunft (Sie über sich)?
  2. Oder um Bonitätsauskunft (Sie über jemand anderen / ein Partner über Sie)?

DSGVO-Eigenauskunft bei Creditreform: Ihr kostenloser Anspruch (Art. 15 DSGVO)

Wer kann eine kostenlose Auskunft verlangen?

Grundsätzlich jede betroffene Person – also Privatpersonen ebenso wie Unternehmer:innen, soweit personenbezogene Daten betroffen sind. In der Unternehmenspraxis betrifft das häufig:

  • Daten zu Einzelunternehmen (stark personenbezogen)
  • Daten zu Geschäftsführer:innen/Vertretungsberechtigten
  • Kontaktdaten, Beteiligungen, Funktionen, ggf. Hinweise aus öffentlichen Registern

Wichtig: Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) gibt es neben Unternehmensdaten auch personenbezogene Daten zu Organen/Ansprechpartnern. Die DSGVO greift für personenbezogene Daten.

Was umfasst die Auskunft typischerweise?

Die DSGVO-Auskunft soll Transparenz schaffen. Je nach Fall umfasst sie u. a.:

  • Welche personenbezogenen Daten gespeichert sind
  • Zu welchen Zwecken verarbeitet wird
  • Kategorien von Empfängern
  • Speicherdauer bzw. Kriterien dafür
  • Herkunft der Daten (z. B. öffentliche Register)
  • Bestehen automatisierter Entscheidungen/Scoring (im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben)

Wichtig für Geschäftsführer: Die DSGVO-Auskunft ist nicht automatisch der „schöne“ Bonitätsreport, den Geschäftspartner kaufen. Sie ist primär eine Datenkopie zur Kontrolle.

Muss „einmal pro Jahr“ kostenlos sein?

Die DSGVO formuliert keine starre Jahresfrist, sondern: Die erste Kopie ist unentgeltlich, für weitere Kopien können Gebühren verlangt werden.

In der Praxis haben sich bei Auskunfteien (z. B. bei der SCHUFA) „1× jährlich kostenlos“-Modelle etabliert. Für Ihre Planung als KMU ist entscheidend:

  • Mindestens eine unentgeltliche Datenkopie muss möglich sein.
  • Häufige Wiederholungsanfragen können als „weitere Kopien“ bewertet werden.

Wenn Sie regelmäßige Überwachung wünschen (z. B. Alerts), ist das häufig ein Zusatzservice.

Kostenlose Datenprüfung und Aktualisierung: „Unternehmensbefragung“ und Self-Service

Neben der klassischen DSGVO-Auskunft bewerben verschiedene Creditreform-Regionalvereine eine Online-Unternehmensbefragung, mit der Firmen gespeicherte Daten prüfen und kostenfrei aktualisieren können.

Das ist für KMU praktisch, weil sich typische Fehlerquellen dort schnell bereinigen lassen, z. B.:

  • falsche Adresse / falscher Standort
  • veraltete Rechtsform
  • nicht aktualisierte Geschäftsführung / Vertretungsregelung
  • falsche Branchenzuordnung
  • fehlende Kommunikationsdaten

Warum das bonitätsrelevant ist

Bonitätsbewertungen stützen sich auf viele Bausteine. Schon „weiche“ Daten wie die korrekte Rechtsform, Unternehmensalter, Branche, Sitz oder Registerinformationen beeinflussen, wie Ihr Unternehmen eingeordnet wird.

Wenn Sie eine Bewertung verbessern möchten, beginnen Sie mit Datensauberkeit. Vertiefend: Creditreform Score verbessern.

Abgrenzung: DSGVO-Selbstauskunft vs. kostenpflichtige Bonitätsauskunft

1) Kostenlose DSGVO-Selbstauskunft (Sie über sich)

Ziel: Transparenz & Kontrolle.

  • rechtlicher Anspruch (Art. 15 DSGVO)
  • kostenlos (erste Kopie)
  • geeignet, um Fehler zu finden und Rechte durchzusetzen

2) Kostenpflichtige Bonitätsauskunft (Sie über Dritte / Dritte über Sie)

Ziel: Risikoprüfung im Geschäftsverkehr.

Creditreform beschreibt, dass Bonitätsauskünfte im Portal „Meine Creditreform“ kostenpflichtig abrufbar sind. Auch für Verbraucher werden bestimmte Auskunftsvarianten ausdrücklich als kostenpflichtige Leistungsvarianten angeboten.

Typische Anwendungsfälle:

  • Lieferant will Zahlungsrisiko bewerten
  • Leasing/Bank prüft Kreditwürdigkeit
  • Vermieter verlangt eine „Bonitätsauskunft“

Diese Produkte sind regelmäßig nicht durch Art. 15 DSGVO „abgedeckt“, weil es nicht um die unentgeltliche Datenkopie für den Betroffenen geht, sondern um eine Dienstleistung für Dritte.

Praxisbeispiel (Missverständnis vermeiden)

  • Sie googeln „creditreform bonitätsauskunft kostenlos“.
  • Sie stoßen auf ein Portal, das einen Report als PDF anbietet – aber nur gegen Entgelt.
  • Gleichzeitig haben Sie trotzdem Anspruch auf die kostenfreie DSGVO-Datenkopie.

Empfehlung: Stellen Sie intern klar, wofür Sie das Dokument benötigen:

  • Für interne Datenkontrolle → DSGVO-Auskunft
  • Zum Vorlegen bei Dritten → häufig kostenpflichtiges Produkt oder andere Nachweise (z. B. Jahresabschluss, Bankauskunft)

Schritt für Schritt: So gehen KMU bei Creditreform vor (kostenlos & rechtssicher)

Schritt 1: Ziel definieren

Fragen Sie vorab:

  1. Wollen wir nur wissen, welche Daten gespeichert sind?
  2. Müssen wir Fehler korrigieren (z. B. falsche Bilanzkennzahlen, falsche Geschäftsführung, falsche Negativmerkmale)?
  3. Benötigen wir eine Bonitätsdarstellung für Dritte (z. B. Vermieter/Lieferant)?

Für 1–2 ist der kostenlose DSGVO-Weg der richtige Start.

Schritt 2: Auskunft nach Art. 15 DSGVO anfordern

Praktische Checkliste (Unternehmen):

  • eindeutige Identifikation des Unternehmens (Firma, Rechtsform, Sitz)
  • Registernummer/Handelsregisterangaben (falls vorhanden)
  • Kontaktperson (Geschäftsführung) und Nachweis der Vertretungsberechtigung, falls angefragt
  • Bitte um „Auskunft nach Art. 15 DSGVO“ und „unentgeltliche Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

Hinweis: Halten Sie Ihre Anfrage sachlich und präzise. Vermeiden Sie widersprüchliche Formulierungen wie „Bonitätsauskunft zur Vorlage“, wenn Sie eigentlich die Datenkopie möchten.

Schritt 3: Daten über Online-Befragung prüfen und aktualisieren (falls angeboten)

Wenn Ihr Regionalverein eine Unternehmensbefragung anbietet, können Sie damit häufig schneller:

  • Stammdaten aktualisieren
  • Ansprechpartner/Organinformationen korrigieren
  • ggf. Unterlagen nachreichen

Das ist besonders effektiv bei „harten“ Fehlern, die aus veralteten Registerdaten oder Umzügen entstanden sind.

Schritt 4: Ergebnisse intern dokumentieren (DSGVO & Compliance)

Für KMU sinnvoll:

  • Speichern Sie die erhaltene Auskunft in Ihrem Datenschutz-/Compliance-Ordner.
  • Dokumentieren Sie Korrekturanträge und Antworten.

Achten Sie auf DSGVO-konforme Ablage (Zugriffsrechte, Zweckbindung) – gerade wenn personenbezogene Daten von Geschäftsführern/Prokuristen enthalten sind.

Berichtigung & Aktualisierung: So setzen Sie Art. 16 DSGVO praktisch durch

Art. 16 DSGVO gibt Ihnen das Recht auf Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten. Creditreform weist ebenfalls darauf hin, dass Unternehmen gespeicherte Daten einsehen und bei Bedarf korrigieren lassen können.

Typische Korrekturfälle in der Praxis

  • Falsche Adresse/Standort → wirkt auf Zustellbarkeit, Branchenzuordnung, Historie
  • Falsche Rechtsform/Umfirmierung nicht nachgezogen
  • Veraltete Geschäftsführung → kann zu Rückfragen/Verzögerungen bei Vertragspartnern führen
  • Nicht berücksichtigte Unternehmensentwicklung (z. B. neue Jahresabschlüsse)

So formulieren Sie einen Korrekturantrag (Muster-Logik)

  1. Benennen, welche Angabe falsch/unvollständig ist.
  2. Belegen, was korrekt ist (Registerauszug, Gesellschafterbeschluss, Jahresabschluss, etc.).
  3. Verweisen auf Art. 16 DSGVO.
  4. Fristsetzung sachlich (z. B. „Bitte bestätigen Sie die Korrektur innerhalb von 14 Tagen“).

Wenn es um Löschung geht (Art. 17 DSGVO) oder um Widerspruch (Art. 21 DSGVO), brauchen Sie eine strengere Prüfung. Dazu passend:

Was kostet eine „richtige“ Bonitätsauskunft – und warum?

Für die Unternehmenspraxis ist wichtig: Die kostenfreie DSGVO-Auskunft ist kein Ersatz für alle kommerziellen Auskunftsprodukte.

Kosten entstehen typischerweise, weil ein kommerzieller Bonitätsreport:

  • Daten zusammenfasst, bewertet und aufbereitet
  • aktuelle Register-/Finanz-/Zahlungserfahrungsdaten integriert
  • Risikoklassen/Indizes bereitstellt
  • im Geschäftsverkehr „standardisiert“ nutzbar ist

Wenn Sie Kosten und typische Preismodelle einordnen wollen (Mitgliedschaft, Einzelabrufe, Pakete), siehe: Creditreform Kosten 2026.

Beispiel-Rechnung: interner Nutzen der kostenlosen Datenkorrektur

Angenommen, ein fehlerhafter Eintrag führt dazu, dass ein Lieferant nur gegen Vorkasse liefert.

  • Monatsumsatz mit diesem Lieferanten: 50.000 € Wareneinsatz
  • Vorkasse bindet Liquidität im Schnitt 20 Tage früher
  • Opportunitätszins/Finanzierungskosten konservativ: 8 % p. a.

Rechnung:

  • Liquiditätsbindung: 50.000 €
  • Zinskosten für 20 Tage: 50.000 € × 0,08 × (20/365) ≈ 219 € pro Monat

Wenn eine kostenlose Datenprüfung und Berichtigung (DSGVO/Unternehmensbefragung) dazu führt, dass Sie wieder auf „Zahlung 30 Tage“ umstellen können, ist der Effekt messbar.

Vergleich: Creditreform vs. SCHUFA vs. CRIF (Branchenstandard)

Die Trennung in „kostenlose DSGVO-Datenkopie“ vs. „kostenpflichtige Bonitätsprodukte“ ist branchenüblich:

  • SCHUFA: kostenfreie „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“ vs. kostenpflichtige Bonitätsauskunft (z. B. BonitätsCheck zur Vorlage).
  • CRIF: kostenfreie Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO vs. kostenpflichtige Bonitätsprodukte.
  • Creditreform: kostenfreie Eigenauskunft nach Art. 15 DSGVO; daneben kostenpflichtige Bonitätsauskünfte/Produkte.

Für Geschäftsführer:innen heißt das: Wenn Sie „kostenlos“ suchen, meinen Sie fast immer die Datenkopie. Wenn ein Dritter ein Dokument „zur Vorlage“ verlangt, ist das häufig ein Produkt.

Rechtlicher Rahmen: DSGVO, BDSG und HGB – kurz und praxisnah

DSGVO (Art. 15, 16, 17, 21)

  • Art. 15: Auskunft über Datenverarbeitung + Datenkopie (erste Kopie unentgeltlich)
  • Art. 16: Berichtigung/Vervollständigung
  • Art. 17: Löschung unter Voraussetzungen (z. B. unrechtmäßige Verarbeitung)
  • Art. 21: Widerspruch, insbesondere gegen Direktwerbung

BDSG (§ 31) – Scoring und Bonitätsauskünfte

Das BDSG konkretisiert u. a. Anforderungen an Scoring und den Umgang mit Bonitätsdaten. Für Sie praktisch: Wenn Sie einen Score/Index für unplausibel halten, ist der erste Schritt immer Datenbasis prüfen (kostenlose Auskunft) und dann korrigieren (Art. 16 DSGVO).

Mehr Kontext zu Skalen und Bedeutung: [Creditreform Bonitätsindex Erklärung](/ratgeber/creditreform-bonitaetsindex-erklaerung).

HGB – warum bestimmte Daten „öffentlich“ sind

Über das Handelsrecht (HGB, insbesondere Buchführungs- und Publizitätspflichten) werden Informationen wie Jahresabschlüsse, Registerdaten oder Bekanntmachungen teilweise öffentlich zugänglich. Das erklärt, warum Wirtschaftsauskunfteien solche Informationen in Unternehmensprofilen verarbeiten können – unter Beachtung der DSGVO für personenbezogene Bestandteile.

Wann reicht die kostenlose Auskunft – und wann brauchen Sie mehr?

Die kostenlose DSGVO-Auskunft reicht oft, wenn …

  • Sie Unklarheit über gespeicherte Daten haben
  • Sie vermuten, dass Stammdaten veraltet sind (Umzug, Umfirmierung, Geschäftsführerwechsel)
  • Sie einen negativen Eindruck im Markt erklären wollen („Warum nur Vorkasse?“)

Sie brauchen ggf. zusätzlich (nicht zwingend kostenlos), wenn …

  • ein Dritter ein standardisiertes Dokument „zur Vorlage“ verlangt
  • Sie kontinuierliches Monitoring/Alerts brauchen
  • Sie regelmäßig Bonitätsprüfungen von Geschäftspartnern durchführen (Einkauf/Vertrieb)

Aktuelle Relevanz: steigende Überschuldung erhöht Prüf- und Korrekturbedarf

Creditreform berichtet im SchuldnerAtlas 2025, dass die Zahl überschuldeter Verbraucher wieder merklich zunimmt: 5,67 Millionen überschuldete Personen in Deutschland (+111.000).

Für KMU wirkt sich das indirekt aus:

  • strengere Zahlungsziele
  • mehr Bonitätsprüfungen im B2B-Geschäft
  • mehr Nachfragen zu Auskünften und Scores

Gerade in einem restriktiveren Umfeld lohnt es sich, die eigenen Auskunftei-Daten sauber zu halten – der kostenlose DSGVO-Zugang ist dafür der Startpunkt.

Typische Fehler rund um „kostenlose Bonitätsauskunft“ – und wie Sie sie vermeiden

  1. Produkt mit Auskunftsrecht verwechseln

    • Lösung: Begriffe trennen („Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“ vs. „Bonitätsauskunft/Report“).
  2. Falsche Zielsetzung in der Anfrage

    • Lösung: Wenn Sie die kostenlose Auskunft wollen, schreiben Sie ausdrücklich „Art. 15 DSGVO“ und „unentgeltliche Kopie“.
  3. Korrektur ohne Belege

    • Lösung: Registerauszug, Beschlüsse, Jahresabschluss, Nachweise beifügen.
  4. Keine interne Zuständigkeit

    • Lösung: Verantwortlichkeiten definieren (Finanzen/Legal/Datenschutz), Fristen tracken.

Fazit: „Creditreform Bonitätsauskunft kostenlos“ ist möglich – aber meist als DSGVO-Datenkopie

Für deutsche KMU gilt: Kostenlos bekommen Sie bei Creditreform in der Regel die Eigenauskunft/Datenkopie nach Art. 15 DSGVO – und Sie können auf dieser Basis Daten korrigieren (Art. 16 DSGVO), oft unterstützt durch kostenfreie Online-Updates wie die Unternehmensbefragung.

Wenn Sie hingegen eine verwendbare Bonitätsauskunft für Dritte oder regelmäßige Zusatzservices benötigen, handelt es sich typischerweise um kostenpflichtige Produkte. Der wirtschaftlich kluge Weg ist daher:

  1. Erst kostenlos Daten prüfen und Fehler bereinigen.
  2. Dann entscheiden, ob Sie zusätzlich eine produktisierte Bonitätsdarstellung benötigen – und welche.

FAQ

Häufige Fragen

Ist eine Creditreform Bonitätsauskunft wirklich kostenlos erhältlich?
Kostenlos ist in der Regel die Selbstauskunft/Datenkopie nach Art. 15 DSGVO (erste Kopie unentgeltlich). Kommerzielle Bonitätsauskünfte, die zur Vorlage bei Dritten dienen, sind meist kostenpflichtig.
Was ist der Unterschied zwischen DSGVO-Eigenauskunft und Bonitätsauskunft?
Die DSGVO-Eigenauskunft dient der Datentransparenz: Sie zeigt, welche personenbezogenen Daten gespeichert sind. Eine Bonitätsauskunft ist ein aufbereiteter Report zur Risikobewertung im Geschäftsverkehr und wird typischerweise als Produkt verkauft.
Wie kann ich falsche Creditreform-Daten kostenlos korrigieren lassen?
Sie können Berichtigung nach Art. 16 DSGVO verlangen und die korrekten Angaben mit Belegen nachweisen (z. B. Registerauszug, Beschlüsse). Viele Creditreform-Regionalvereine bieten zusätzlich eine kostenfreie Online-Unternehmensbefragung zur Datenaktualisierung an.
Gilt das kostenlose Auskunftsrecht auch für Unternehmen?
Ja, soweit personenbezogene Daten betroffen sind (z. B. Daten zu Inhabern, Geschäftsführer:innen, Vertretungsberechtigten). Creditreform weist zudem darauf hin, dass die Eigenauskunft für Unternehmen gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO kostenfrei ist.
Wie oft kann ich eine kostenlose Datenkopie anfordern?
Die DSGVO garantiert eine unentgeltliche erste Kopie (Art. 15 Abs. 3 DSGVO); für weitere Kopien können angemessene Gebühren verlangt werden. Viele Auskunfteien etablieren in der Praxis ein „1× jährlich“-Modell, entscheidend ist aber der kostenlose Erstanspruch.
Warum ist das Thema gerade jetzt so wichtig?
Weil Bonitätsprüfungen im Markt zunehmen und Creditreform 2025 wieder mehr Überschuldung meldet (5,67 Mio. überschuldete Verbraucher, +111.000). Das erhöht den Druck, eigene Daten frühzeitig zu prüfen und Fehler zu korrigieren.

Quellen

B

Geschrieben von der Bonifix Redaktion

Bonifix Redaktion · Firmen-Bonität & DSGVO Auskunfteienrecht

Bonifix ist spezialisiert auf Firmenbonität bei Creditreform und CRIF Bürgel. Unsere Redaktion arbeitet täglich an realen Korrekturanträgen nach DSGVO Art. 15–17 — die Inhalte basieren auf gelebter Praxis, nicht auf Theorie.

Zuletzt redaktionell geprüft: Mai 2026

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BR

Bonifix Redaktion

Fachredaktion für B2B-Bonitätsmanagement. Spezialisiert auf Creditreform, CRIF Bürgel, SCHUFA Business und Boniversum. Über 1.200 begleitete Index-Verbesserungen seit 2021.

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