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Firmenbonität — häufige Fragen

Direkte Antworten auf die häufigsten Fragen zu Score-Verbesserung, Auskunfteien, Negativeinträgen und DSGVO-Rechten. Jede Frage hat eine eigene Detailseite mit ausführlicher Erklärung.

Creditreform

  • Wie kann ich meinen Creditreform-Score verbessern?

    Fordern Sie zunächst nach Art. 15 DSGVO Ihre Selbstauskunft an, korrigieren Sie fehlerhafte Stammdaten (WZ-Code, Rechtsform, Geschäftsführer) nach Art. 16 und lassen Sie erledigte Negativeinträge nach Art. 17 löschen. Legen Sie parallel den aktuellen Jahresabschluss offen und spielen Sie positive Zahlungserfahrungen ein.

  • Was ist ein guter Creditreform-Bonitätsindex?

    Werte unter 200 gelten als sehr gut, 200 – 249 als gut, 250 – 299 als mittel. Ab 300 werden Warenkreditlimits gekürzt, ab 350 verlangen die meisten Lieferanten Vorkasse. Werte ab 500 signalisieren harte Negativmerkmale — B2B-Kredit ist praktisch ausgeschlossen.

  • Wie lange dauert eine Score-Verbesserung bei Creditreform?

    Stammdaten-Korrekturen wirken innerhalb von 14 Tagen. Löschungen erledigter Negativeinträge greifen in 2 – 4 Wochen. Neue Bilanz und Zahlungserfahrungen fließen bei der nächsten Neubewertung ein — je nach Datenlage 4 – 12 Wochen bis zum sichtbaren Effekt.

  • Wie fordere ich eine Creditreform-Selbstauskunft an?

    Schreiben Sie die Creditreform mit Firmenstempel und Berufung auf Art. 15 DSGVO an. Die Auskunft ist einmal jährlich kostenlos und muss innerhalb von 30 Tagen ausgeliefert werden. Die vollständige Datenkopie ist Grundlage jeder Score-Verbesserung.

  • Was passiert bei einem negativen Eintrag im Bonitätsindex?

    Ein einzelner unbestrittener Mahnbescheid kostet 60 – 120 Bonitätsindex-Punkte. Warenkreditversicherer reduzieren Limits, Lieferanten stellen auf Vorkasse um, Banken verschärfen Kreditkonditionen. Ohne aktive Löschung nach Art. 17 DSGVO bleibt der Eintrag 3 Jahre nach Erledigung sichtbar.

  • Kann ich meinen Score verbessern, obwohl ich einen Negativeintrag habe?

    Ja. Auch mit offenem Negativeintrag lässt sich der Bonitätsindex durch saubere Stammdaten, aktuelle Bilanz, positive Zahlungserfahrungen und Bereinigung veralteter Nebenmerkmale um 30 – 70 Punkte verbessern. Nach Erledigung des Negativeintrags folgt der eigentliche Sprung.

  • Wie funktioniert die Bonitätsbewertung einer neu gegründeten GmbH?

    Ohne Historie startet eine neue GmbH mit einem Standard-Bonitätsindex um 300 – 350 (Neugründungsmalus). Der Startwert verbessert sich durch: erste Bilanz im Bundesanzeiger, saubere Zahlungserfahrungen, dokumentierte Stammkapital-Einzahlung, professionelle Selbstauskunft.

  • Was bedeutet das Krediturteil bei Creditreform?

    Das Krediturteil ist eine qualitative Bewertung des Creditreform-Außendienstes auf Skala 1 (ausgezeichnet) bis 6 (massive Bedenken). Es wirkt überproportional in den Bonitätsindex: ein Sprung von Krediturteil 3 auf 2 bewegt den Index um 30 – 60 Punkte nach unten.

  • Was passiert mit dem Score, wenn ich meine Bilanz nicht veröffentliche?

    Nicht veröffentlichte Bilanzen führen zu einem automatischen Score-Abschlag von 30 – 80 Punkten und einem qualitativen Malus im Krediturteil. Zusätzlich droht Ordnungsgeld nach § 335 HGB (mind. 2.500 €). Rechtzeitige Hinterlegung ist immer besser als Nichtoffenlegung.

CRIF Bürgel

  • Wie verbessere ich meinen CRIF-Bürgel-Score?

    Fordern Sie die CRIF-Bürgel-Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO an, korrigieren Sie fehlerhafte Firmendaten und Geschäftsführer-Angaben und lassen Sie erledigte Einträge nach Art. 17 löschen. CRIF gleicht Score-relevante Daten alle 4 – 6 Wochen ab.

SCHUFA Business

Boniversum

  • Wie verbessere ich meinen Boniversum-Score?

    Fordern Sie die Boniversum-Selbstauskunft an, korrigieren Sie fehlerhafte Wohn-/Firmensitzdaten (Geo-Scoring!), pflegen Sie positive Zahlungserfahrungen aus Rechnungskauf und lassen Sie erledigte Consumer-Einträge nach Art. 17 DSGVO löschen.

DSGVO & Rechte

  • Wie kann ich einen Creditreform-Eintrag löschen lassen?

    Erledigte Negativeinträge (bezahlte Mahnbescheide, abgeschlossenes Inkasso) sind nach Art. 17 DSGVO löschbar. Reichen Sie Zahlungsnachweis + Löschantrag bei der Creditreform ein. Ohne Erledigung greift die Regel-Speicherfrist von 3 Jahren taggenau nach Abschluss des Falls.

  • Was tun, wenn der WZ-2008-Code bei der Auskunftei falsch ist?

    Berichtigungsantrag nach Art. 16 DSGVO stellen. Beleg beifügen (Handelsregisterauszug, Steuernummer-Zuordnung). Ein falscher WZ-Code kann den Bonitätsindex um 20 – 60 Punkte belasten — die Korrektur wirkt in 5 – 14 Tagen.

  • Wie lange bleibt ein Negativeintrag bei einer Auskunftei sichtbar?

    Nach dem Verhaltenskodex der deutschen Wirtschaftsauskunfteien: 3 Jahre taggenau nach Erledigung. Mit einer aktiven Löschaufforderung nach Art. 17 DSGVO kann die Frist deutlich verkürzt werden — direkt nach Erledigung ist eine Löschung meist durchsetzbar.

  • Kann ich einen Negativeintrag selbst löschen lassen — ohne Dienstleister?

    Ja. Die DSGVO-Rechte (Art. 15, 16, 17) sind höchstpersönliche Rechte und ohne Anwalt oder Dienstleister durchsetzbar. Erforderlich sind: sauberer schriftlicher Antrag mit ausdrücklicher DSGVO-Berufung, Nachweise (Zahlung, Bestreitung) und ein wenig Ausdauer bei Nachfragen.

Insolvenz

Allgemein

  • Was ist der Unterschied zwischen Creditreform und CRIF Bürgel?

    Creditreform ist Marktführer bei B2B-Auskünften (~60 % Marktanteil) mit Skala 100 – 600 (invers). CRIF Bürgel ist die Nummer zwei mit Skala 1 – 700 (invers) und stärkerem Fokus auf Banken, Versicherer und Mobilfunk. Beide Auskunfteien werden parallel abgefragt — eine Score-Strategie muss beide bedienen.

  • Welche Wirtschaftsauskunftei ist die beste für Firmen?

    Es gibt keine „beste“ — jede Auskunftei bedient andere Kundengruppen. Für B2B-Kredit und Lieferantenlimits ist Creditreform Pflicht, für Banken und Versicherer CRIF Bürgel, für Consumer-nahes Geschäft Boniversum. Eine wirksame Score-Strategie bespielt Creditreform + CRIF Bürgel parallel.

  • Gibt es eine kostenlose Bonitätsauskunft für Firmen?

    Ja. Die Selbstauskunft über die eigene Firma ist bei jeder Auskunftei einmal jährlich kostenlos (Art. 15 DSGVO). Fremd-Auskünfte über Dritte sind hingegen kostenpflichtig — außer im Handelsregister und Bundesanzeiger, die kostenfreie Grunddaten liefern.

  • Wie oft sollte ich meine Firmenbonität prüfen?

    Mindestens einmal jährlich alle relevanten Auskunfteien (Creditreform + CRIF Bürgel). Bei aktivem B2B-Geschäft, geplanter Finanzierung oder Zulieferverträgen quartalsweise. Vor jeder größeren Verhandlung (Bank, Warenkreditversicherer) 4 – 6 Wochen vorher.

  • Wie erhöhe ich mein Warenkreditlimit bei Allianz Trade / Atradius / Coface?

    Bonitätsindex verbessern (Ziel < 250), aktuelle Bilanz + BWA einreichen, Zahlungshistorie mit Referenzen belegen und aktiv bei der Versicherung ein „Limit-Review“ beantragen. Ohne belegte Score-Verbesserung folgen keine Limit-Erhöhungen.

  • Wie bereite ich meine Bonität optimal auf einen Bankkredit vor?

    6 – 12 Monate vor dem Kreditantrag: Creditreform + CRIF Bürgel Selbstauskunft prüfen, Stammdaten säubern, aktuelle Bilanz + BWA offenlegen, offene Negativa erledigen, EK-Quote sichtbar stärken (z. B. durch Rangrücktritt oder Kapitalerhöhung), Zahlungshistorie belegen.