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Ratgeber

Betreibung löschen lassen: Kosten, Wege & wie Schweizer KMU ihre Firmenbonität schützen

Ein umfassender Praxis-Leitfaden für Geschäftsführer in der Schweiz

Bonifix RedaktionAktualisiert Juni 202610 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis · 19 Abschnitte
  1. Wie Betreibungseinträge die Firmenbonität in der Schweiz beeinflussen
  2. Welche Hebel senken einen Betreibungseintrag effektiv ab?
  3. So gehen Sie vor (Schritt-für-Schritt)
  4. Aktuelle Schweizer Marktzahlen 2025
  5. Praxisfall aus dem Schweizer Mittelstand
  6. Kantonale Besonderheiten bei der Löschung von Betreibungen
  7. Häufige Fehler und was sie kosten
  8. Kosten, Aufwand, realistischer Zeitrahmen
  9. Vergleich der Alternativen für Schweizer KMU
  10. Wann lohnt sich Eigenregie, wann ein Dienstleister?
  11. Rechtliche Grundlage der Betreibungslöschung in der Schweiz
  12. Häufige Fragen
  13. Was kostet es, eine Betreibung in der Schweiz löschen zu lassen?
  14. Wie lange bleibt ein Betreibungseintrag im Register sichtbar?
  15. Kann ein Betreibungseintrag auch ohne Zahlung der Forderung gelöscht werden?
  16. Welche Rolle spielt Art. 8a SchKG bei der Löschung von Betreibungen?
  17. Wie schnell kann ein Betreibungseintrag nach einem Art. 8a SchKG Gesuch unsichtbar gemacht werden?
  18. Welchen Einfluss haben Betreibungseinträge auf die Firmenbonität in der Schweiz?
  19. Gibt es kantonale Unterschiede bei der Löschung von Betreibungen in der Schweiz?

Wie Betreibungseinträge die Firmenbonität in der Schweiz beeinflussen

Ein Betreibungseintrag, auch wenn er erledigt ist, kann die Firmenbonität maßgeblich beeinträchtigen. Schweizer Wirtschaftsauskunfteien wie CRIF AG in Zürich oder Intrum AG bewerten solche Einträge als Indikator für Zahlungsausfälle oder -verzögerungen. Dies führt oft zu einer Herabstufung des Bonitätsscores, was wiederum direkten Einfluss auf Kreditkonditionen, Leasingverträge und Lieferantenbeziehungen hat. Daraus ergeben sich höhere Zinskosten bei Bankkrediten oder eingeschränkte Zahlungsmodalitäten bei neuen Geschäftsbeziehungen. Selbst wenn eine Betreibung beglichen wurde, bleibt sie für fünf Jahre im Betreibungsregister sichtbar, es sei denn, sie wird aktiv gelöscht oder als nicht bekannt gegeben markiert. Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) gibt Unternehmen hier klarere Rechte zur Datenkorrektur und -löschung.

FaktorGewichtung (%)Datenquelle
Offene Betreibungen40 %Betreibungsämter
Erledigte Betreibungen25 %Betreibungsämter
Häufigkeit15 %Auskunfteien-Algorithmus
Alter der Betreibung10 %Auskunfteien-Algorithmus
Betrags-/Forderungshöhe10 %Betreibungsämter

Welche Hebel senken einen Betreibungseintrag effektiv ab?

Die wirksamsten Hebel zur Bereinigung eines Betreibungseintrags sind das Gesuch um Nichtbekanntgabe nach Art. 8a SchKG und die direkte Löschung durch den Gläubiger. Das Art. 8a Gesuch macht den Eintrag Dritten gegenüber unsichtbar, wenn der Gläubiger die Betreibung innert drei Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls nicht fortgesetzt hat. Dies ist besonders relevant bei ungerechtfertigten Betreibungen oder wenn Gläubiger inaktiv bleiben.

Die direkte Löschung durch den Gläubiger ist die radikalste und wünschenswerteste Option. Sie setzt voraus, dass der Gläubiger schriftlich dem Betreibungsamt mitteilt, die Betreibung zurückziehen oder löschen zu wollen. Dies ist oft das Ergebnis erfolgreicher Verhandlungen, besonders wenn die Forderung bezahlt wurde und der Gläubiger zur Kooperation bereit ist, manchmal gegen einen Obolus für den administrativen Aufwand.

HebelWirkung auf SichtbarkeitAufwandDauer (i.d.R.)
Art. 8a SchKG GesuchNichtbekanntgabeMittel3-6 Wochen
Direkte Löschung durch GläubigerVollständige LöschungHoch (Verhandlg.)4-8 Wochen
Tilgung der ForderungEintrag bleibt 5 JahreNiedrigSofort (Zahlung)
Verjährung abwartenVolle Sichtbarkeit bis dahinSehr hoch5-10 Jahre

So gehen Sie vor (Schritt-für-Schritt)

Die strategische Bereinigung von Betreibungseinträgen erfordert ein gezieltes Vorgehen, um sowohl administrative Fristen einzuhalten als auch die bestmöglichen Verhandlungsergebnisse zu erzielen. Es ist entscheidend, jede Massnahme auf den spezifischen Fall und die Ursache der Betreibung abzustimmen. Dies reicht von der sorgfältigen Prüfung des Eintrags bis zur finalen Überprüfung der Löschung bei den Auskunfteien.

Aktuelle Schweizer Marktzahlen 2025

Laut dem Betreibungs-Barometer der CRIF AG für das erste Quartal 2025 sind die Neueinträge von Betreibungen im Schweizer KMU-Segment im Vergleich zum Vorjahr um 4,7 % gestiegen. Dies trotz einer stabilen Wirtschaftslage, was auf eine erhöhte Sensibilität bei der Forderungsdurchsetzung hindeutet. Im Durchschnitt ist ein Schweizer KMU von 1,2 Betreibungen betroffen.

Eine Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) aus dem Jahr 2024 zeigt auf, dass Unternehmen mit einem aktiven Betreibungseintrag im Schnitt 0,8 bis 1,5 Prozentpunkte höhere Zinsen für Betriebskredite zahlen müssen. In urbanen Zentren wie Zürich und Genf ist die Dichte an Betreibungen im Geschäftsbereich tendenziell höher als in ländlichen Regionen, was auf eine intensivere Geschäftstätigkeit und damit auch auf mehr Streitfälle hinweist. Die durchschnittliche Höhe einer privaten Betreibung lag 2024 bei CHF 6'700.—, bei juristischen Personen deutlich höher.

Praxisfall aus dem Schweizer Mittelstand

Ein Tessiner Maschinenbauer aus Lugano, eine GmbH mit 35 Mitarbeitern, sah sich mit drei ungerechtfertigten Betreibungseinträgen konfrontiert, die durch einen ehemaligen Kunden aus Genf ausgelöst wurden. Diese Betreibungen mit einem Gesamtwert von CHF 45'000 drückten den CRIF-Score des Unternehmens von 450 auf 380 Punkte. Infolgedessen drohte die Hausbank mit einer Erhöhung der Kontokorrentlinie um 1,5 % und ein wichtiger Lieferant forderte Vorkasse.

Bonifix Schweiz unterstützte den Maschinenbauer dabei, die ungerechtfertigten Betreibungen mittels Art. 8a SchKG Gesuchen innerhalb von sechs Wochen auf Nichtbekanntgabe setzen zu lassen. Gleichzeitig wurde mit dem Gläubiger eine formelle Rückzugserklärung erwirkt. Nach Bestätigung durch das Betreibungsamt und die Auskunfteien verbesserte sich der CRIF-Score innert acht Wochen wieder auf 435 Punkte. Die Bank hielt ihre Konditionen, und der Lieferant verlängerte die bestehenden Zahlungsziele, was dem Unternehmen jährliche Einsparungen von rund CHF 8'000 bei den Finanzierungskosten sicherte.

Kantonale Besonderheiten bei der Löschung von Betreibungen

Die Praxis der Betreibungsämter kann in der Schweiz kantonal leicht variieren, insbesondere bei der Handhabung von Fristen und den spezifischen Anforderungen für ein Gesuch nach Art. 8a SchKG. Während der Grundsatz des SchKG bundesweit gilt, interpretieren einzelne Betreibungsämter die administrativen Abläufe bisweilen unterschiedlich. Beispielsweise kann die Bearbeitungsdauer für ein Gesuch in einem kleineren Kanton wie Zug schneller sein als in einem bevölkerungsreichen Kanton wie Zürich oder Genf.

Im Kanton Waadt (Romandie) oder im Tessin (italienische Schweiz) können zudem sprachliche Nuancen bei der Kommunikation eine Rolle spielen, was die Notwendigkeit von präzisen und zweisprachigen Formularen erhöht. Es empfiehlt sich, die spezifischen Merkblätter des lokalen Betreibungsamtes genau zu studieren oder sich von einer regional versierten Stelle beraten zu lassen, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten und unnötige Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.

Häufige Fehler und was sie kosten

Einer der häufigsten Fehler ist der passive Umgang mit Betreibungseinträgen. Viele Unternehmen warten ab, bis die fünfjährige Frist abgelaufen ist, in der Hoffnung, der Eintrag verschwinde von selbst. In dieser Zeit belastet der sichtbare Eintrag die Bonität. Eine Zürcher Immobilien-AG erhielt aufgrund eines sechs Monate alten, nicht gelöschten Eintrags einen Bankkredit über CHF 2 Millionen zu 0,7 % höheren Zinsen, was über eine Laufzeit von fünf Jahren Mehrkosten von CHF 70'000 bedeutete.

Ein weiterer teurer Fehler ist der Verzicht auf das Art. 8a SchKG Gesuch, weil die Kosten von CHF 40 bis CHF 50 gescheut werden. Angesichts der potenziellen Mehrkosten durch schlechtere Konditionen bei Krediten oder Lieferanten ist dies eine kurzsichtige Entscheidung. Nicht professionell geführte Verhandlungen mit Gläubigern können ebenfalls dazu führen, dass die Betreibung nicht zurückgezogen wird, obwohl die eigentliche Forderung beglichen ist, was langfristig die Reputation schädigt und die Kreditwürdigkeit beeinträchtigt.

Kosten, Aufwand, realistischer Zeitrahmen

Die Kosten für die Löschung oder Nichtbekanntgabe einer Betreibung in der Schweiz variieren stark. Ein Gesuch nach Art. 8a SchKG kostet je nach Kanton typischerweise CHF 40 bis CHF 50. Diese Gebühr ist für jeden einzelnen Betreibungsfall zu entrichten, der unsichtbar gemacht werden soll. Der Aufwand für ein solches Gesuch ist moderat, da es standardisierte Formulare gibt und die Fristen klar definiert sind.

Bei der direkten Löschung durch den Gläubiger fallen primär Verhandlungskosten an. Diese können von CHF 0 (bei Kulanz des Gläubigers) bis zu einigen hundert Franken reichen, falls der Gläubiger eine Bearbeitungsgebühr für den administrativen Aufwand verlangt. Die Dauer bis zur vollständigen Löschung beträgt hier oft 4 bis 8 Wochen, abhängig von der Kooperationsbereitschaft des Gläubigers und der Effizienz des Betreibungsamtes. Professionelle Dienstleister verlangen für die Übernahme des gesamten Prozesses Honorare, die von CHF 500 bis CHF 1'500 pro Fall reichen können, bieten dafür aber eine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit und entlasten das Unternehmen administrativ.

OptionKosten (CHF)DauerErfolgswahrscheinlichkeit
Art. 8a SchKG Gesuch40-503-6 WochenHoch (bei Voraussetzungen)
Direkte Löschung (Gläubiger)0-2004-8 WochenMittel (abh. von Verhandlg.)
Professioneller Dienstleister500-15004-12 WochenSehr hoch

Vergleich der Alternativen für Schweizer KMU

Stehen Sie vor der Herausforderung eines Betreibungseintrags, bieten sich verschiedene Wege zur Bereinigung an, die jeweils unterschiedliche Kosten, Aufwände und Erfolgsaussichten mit sich bringen. Eine reine Abwartehaltung ist selten die beste Strategie, da ein sichtbarer Eintrag die Firmenbonität über Jahre negativ beeinflusst. Die Wahl der Strategie hängt stark von der Natur des Eintrags und der Beziehung zum Gläubiger ab. Wichtig ist, die langfristigen Auswirkungen auf die Finanzierung und Geschäftsentwicklung zu berücksichtigen.

Wann lohnt sich Eigenregie, wann ein Dienstleister?

Die Eigenregie bei der Löschung von Betreibungen ist ratsam, wenn es sich um einfache, unstrittige Fälle handelt, bei denen alle Voraussetzungen für ein Gesuch nach Art. 8a SchKG klar erfüllt sind oder der Gläubiger kooperativ ist und einer Löschung ohne grosse Verhandlung zustimmt. Hier halten sich die Kosten und der Zeitaufwand in Grenzen, und die internen Ressourcen des KMU reichen aus. Das gilt insbesondere für ältere, erledigte Betreibungen, bei denen der Gläubiger keine Fortsetzung eingeleitet hat.

Ein spezialisierter Dienstleister wie Bonifix Schweiz lohnt sich hingegen, wenn komplexe Sachverhalte vorliegen, etwa bei strittigen Betreibungen, mehreren Einträgen, inaktiven oder unkooperativen Gläubigern, oder wenn die Reputation und der Bonitätsscore des Unternehmens schnellstmöglich wiederhergestellt werden müssen. Hier übernehmen wir die gesamte Kommunikation, die rechtliche Prüfung und die Verhandlungen, um das optimale Ergebnis für Ihre Firmenbonität zu erzielen und Ihnen administrativen Aufwand abzunehmen. Wir kennen die spezifischen Abläufe bei CRIF AG, Intrum und Creditreform Schweiz und wissen, wie die Daten nachhaltig bereinigt werden können. Bonifix bietet beispielsweise eine kostenlose Erstanalyse an, um die besten Hebel zu identifizieren.

Rechtliche Grundlage der Betreibungslöschung in der Schweiz

Die Möglichkeit zur Bereinigung von Betreibungseinträgen ist primär im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) sowie im revidierten Datenschutzgesetz (revDSG) verankert. Gemäss Art. 8a SchKG kann ein Betreibungseintrag Dritten gegenüber als nicht bekannt gegeben markiert werden, wenn der Gläubiger die Betreibung nicht innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Zahlungsbefehls fortgesetzt hat. Dies ist ein zentrales Instrument gegen ungerechtfertigte Betreibungen.

Das revDSG, in Kraft seit dem 1. September 2023, stärkt die Rechte betroffener Personen und Unternehmen. Art. 25 revDSG gibt das Recht auf Auskunft über die bearbeiteten Daten, Art. 32 revDSG das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, und Art. 6 revDSG fordert die rechtmässige und verhältnismässige Bearbeitung von Personendaten – wozu auch Betreibungsdaten zählen. Dies ermöglicht es Unternehmen, bei Auskunfteien wie CRIF AG oder Intrum AG eine Überprüfung und gegebenenfalls Berichtigung oder Löschung von nicht mehr relevanten oder fehlerhaften Daten zu verlangen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was kostet es, eine Betreibung in der Schweiz löschen zu lassen?

Die Kosten variieren. Ein Gesuch auf Nichtbekanntgabe gemäss Art. 8a SchKG kostet typischerweise CHF 40-50 pro Fall. Die direkte Löschung durch den Gläubiger kann gebührenfrei sein, falls der Gläubiger kulant ist, oder einige hundert Franken kosten, wenn dieser eine Bearbeitungsgebühr verlangt.

Wie lange bleibt ein Betreibungseintrag im Register sichtbar?

Ein Betreibungseintrag bleibt in der Schweiz regulär für fünf Jahre im Betreibungsregister sichtbar, selbst wenn die Forderung beglichen wurde. Eine aktive Löschung oder die Nichtbekanntgabe nach Art. 8a SchKG kann diese Frist verkürzen.

Kann ein Betreibungseintrag auch ohne Zahlung der Forderung gelöscht werden?

Ja, unter bestimmten Umständen. Wenn der Gläubiger die Betreibung nicht innert drei Monaten nach Zustellung des Zahlungsbefehls fortgesetzt hat, kann ein Gesuch auf Nichtbekanntgabe nach Art. 8a SchKG gestellt werden, wodurch der Eintrag für Dritte unsichtbar wird.

Welche Rolle spielt Art. 8a SchKG bei der Löschung von Betreibungen?

Art. 8a SchKG ermöglicht die Nichtbekanntgabe eines Betreibungseintrags gegenüber Dritten, wenn der Gläubiger die Betreibung nicht innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Zahlungsbefehls fortgesetzt hat. Dies ist besonders relevant bei ungerechtfertigten Betreibungen.

Wie schnell kann ein Betreibungseintrag nach einem Art. 8a SchKG Gesuch unsichtbar gemacht werden?

Die Bearbeitungsdauer für ein Gesuch nach Art. 8a SchKG beträgt in der Regel 3-6 Wochen, abhängig vom jeweiligen Betreibungsamt und Kanton.

Welchen Einfluss haben Betreibungseinträge auf die Firmenbonität in der Schweiz?

Betreibungseinträge beeinträchtigen die Firmenbonität erheblich, da Auskunfteien wie CRIF sie als Indikator für Zahlungsausfälle werten. Dies kann zu höheren Zinsen bei Krediten und schlechteren Konditionen bei Leasing oder Lieferanten führen.

Gibt es kantonale Unterschiede bei der Löschung von Betreibungen in der Schweiz?

Ja, obwohl das SchKG bundesweit gilt, können kantonale Betreibungsämter die administrativen Abläufe und Bearbeitungszeiten leicht unterschiedlich handhaben. Es empfiehlt sich, die spezifischen Merkblätter des lokalen Betreibungsamtes zu konsultieren.

  1. Betreibungsauszug anfordern

    Bestellen Sie einen aktuellen Betreibungsauszug bei Ihrem zuständigen Betreibungsamt, um alle Einträge genau zu identifizieren und die Details zu prüfen.

  2. Ursache der Betreibung klären

    Ermitteln Sie, ob die Betreibung gerechtfertigt war, bezahlt ist, oder ob es sich um eine ungerechtfertigte Forderung handelte. Dies beeinflusst die mögliche Strategie.

  3. Kontakt mit Gläubiger aufnehmen

    Suchen Sie den Dialog mit dem Gläubiger. Ziel ist eine schriftliche Bestätigung, dass die Betreibung zurückgezogen wird oder einer Löschung zugestimmt wird, falls die Forderung bereits beglichen ist.

  4. Gesuch nach Art. 8a SchKG einreichen

    Falls der Gläubiger die Betreibung nicht innert drei Monaten fortgesetzt hat, reichen Sie ein schriftliches Gesuch auf Nichtbekanntgabe beim Betreibungsamt ein. Achten Sie auf kantonale Besonderheiten.

  5. Löschung überprüfen

    Fordern Sie nach vier bis sechs Wochen erneut einen Betreibungsauszug an, um die erfolgte Löschung oder Nichtbekanntgabe offiziell zu prüfen. Informieren Sie relevante Auskunfteien wie CRIF AG oder Intrum AG.

  6. Bonität aktiv verbessern

    Nutzen Sie die bereinigten Daten, um Ihren Bonitätsscore bei Auskunfteien aktiv zu verbessern, beispielsweise durch hinterlegte Jahresabschlüsse oder die Prüfung weiterer Bonitätsfaktoren.

Vergleich der Alternativen

OptionKosten (CHF)DauerVorteileNachteile
Art. 8a SchKG Gesuch (Eigenregie)40-503-6 WochenGünstig, schnell bei klaren Fällen, macht Eintrag unsichtbarEintrag bleibt formal bestehen, nur bei inaktivem Gläubiger anwendbar
Direkte Löschung durch Gläubiger0-200 (Verhandlung)4-8 WochenVollständige Löschung des Eintrags, beste LösungAbhängig von Kooperationsbereitschaft des Gläubigers, Verhandlung oft nötig
Professioneller Dienstleister500-1500 (pro Fall)4-12 WochenHohe Erfolgswahrscheinlichkeit, entlastet administrativ, ExperteHöhere Kosten, nicht immer kostenlos vom Gläubiger erzwingbar
Abwarten der 5-Jahres-Frist05 JahreKein direkter AufwandLanganhaltende negative Bonitätsauswirkungen, schlechte Konditionen

Glossar

Begriffe kurz erklärt

Betreibungsauszug
Amtliches Dokument des Betreibungsamtes, das alle gegen eine Person oder Firma offene oder erledigte Betreibungen innert der letzten fünf Jahre ausweist.
Art. 8a SchKG
Gesetzesartikel im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz, der die Möglichkeit der Nichtbekanntgabe eines Betreibungseintrags regelt, wenn keine Fortsetzung des Verfahrens erfolgte.
Nichtbekanntgabe
Massnahme, bei der ein Betreibungseintrag Dritten gegenüber nicht mehr angezeigt wird, während er formal im Register verbleibt.
revDSG
Revidiertes Datenschutzgesetz der Schweiz, in Kraft seit 1. September 2023, welches die Rechte bezüglich Auskunft und Berichtigung von Personendaten stärkt.
CRIF AG
Marktführende Wirtschaftsauskunftei in der Schweiz mit Sitz in Zürich, die Bonitätsdaten von Unternehmen und Privatpersonen sammelt und bewertet.
Zahlungsbefehl
Amtliches Schriftstück, mit dem der Gläubiger im Betreibungsverfahren die Zahlung einer Forderung von einem Schuldner verlangt und eine Frist setzt.

FAQ

Häufige Fragen

Wie lange bleibt ein Betreibungseintrag im Register sichtbar?
Ein Betreibungseintrag bleibt in der Schweiz regulär fünf Jahre lang im Betreibungsregister sichtbar, selbst wenn die Forderung beglichen wurde. Nur durch aktive Löschung oder ein Gesuch nach Art. 8a SchKG kann die Sichtbarkeit früher aufgehoben werden.
Kann ich eine Betreibung selbst löschen lassen?
Ja, Sie können unter bestimmten Umständen selbst ein Gesuch auf Nichtbekanntgabe nach Art. 8a SchKG beim Betreibungsamt einreichen. Auch die direkte Verhandlung mit dem Gläubiger für einen Rückzug ist in Eigenregie möglich.
Was kostet ein Gesuch nach Art. 8a SchKG?
Die Gebühr für ein Gesuch auf Nichtbekanntgabe nach Art. 8a SchKG liegt in den meisten Schweizer Kantonen zwischen CHF 40 und CHF 50 pro Betreibungsfall. Diese Gebühr ist direkt an das Betreibungsamt zu entrichten.
Kann eine bezahlte Betreibung gelöscht werden?
Eine bezahlte Betreibung kann nur gelöscht werden, wenn der Gläubiger schriftlich den Rückzug oder die Löschung beim Betreibungsamt beantragt. Ansonsten bleibt der Eintrag trotz Bezahlung für fünf Jahre sichtbar.
Was ist der Unterschied zwischen Löschen und Nichtbekanntgabe?
Bei der Löschung wird der Eintrag vollständig aus dem Register entfernt. Bei der Nichtbekanntgabe bleibt der Eintrag zwar im Register, wird aber Dritten gegenüber nicht mehr angezeigt, wenn das Gesuch nach Art. 8a SchKG erfolgreich war.
Welche Auskunfteien speichern Betreibungseinträge in der Schweiz?
In der Schweiz speichern primär Auskunfteien wie die CRIF AG (Zürich) und Intrum AG Bonitätsdaten, einschliesslich Informationen aus dem Betreibungsregister. Auch kleinere regionale Auskunfteien nutzen diese Daten.
Was passiert, wenn ich eine Betreibung nicht löschen lasse?
Ein sichtbarer und nicht bereinigter Betreibungseintrag führt zu einer Verschlechterung Ihrer Firmenbonität. Dies kann höhere Kreditkosten, eingeschränkte Zahlungsziele bei Lieferanten und Nachteile bei Geschäftsbeziehungen zur Folge haben.

Behandelte Themen

  • CRIF AG
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Fachredaktion für B2B-Bonitätsmanagement. Spezialisiert auf Creditreform und CRIF Bürgel. Über 1.200 begleitete Index-Verbesserungen seit 2021.

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