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Ratgeber

Intrum Eintrag löschen: Ein Praxis-Leitfaden für Schweizer KMU

So entfernen Sie negative Einträge im Betreibungsregister und verbessern messbar Ihre Bonität

Bonifix RedaktionAktualisiert Juni 202612 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis · 19 Abschnitte
  1. Wie wirken sich Intrum-Einträge auf die Unternehmensbonität aus?
  2. Faktoren und ihre Gewichtung im Intrum-Scoring (vereinfacht)
  3. Welche legalen Hebel existieren zur Löschung von Intrum-Einträgen?
  4. Hebel zur Intrum-Eintragslöschung im Überblick
  5. So gehen Sie vor (Schritt-für-Schritt)
  6. Aktuelle Schweizer Marktzahlen 2025
  7. Praxisfall aus dem Schweizer Mittelstand
  8. Kantonale Besonderheiten
  9. Häufige Fehler und was sie kosten
  10. Kosten, Aufwand, realistischer Zeitrahmen
  11. Vergleich der Alternativen
  12. Wann lohnt sich Eigenregie, wann ein Dienstleister?
  13. Rechtliche Grundlage
  14. Häufige Fragen
  15. Was ist Art. 8a SchKG?
  16. Wie lange dauert es, bis ein Intrum Eintrag gelöscht wird?
  17. Welche Rolle spielt der Intrum Score?
  18. Welche Rechte habe ich gemäss revidiertem Datenschutzgesetz (revDSG) bezüglich meiner Daten bei Intrum?
  19. Gibt es regionale Unterschiede bei der Löschung von Intrum-Einträgen in der Schweiz?

Wie wirken sich Intrum-Einträge auf die Unternehmensbonität aus?

Intrum-Einträge, insbesondere solche, die aus Betreibungen resultieren, beeinflussen die Bonität von Schweizer KMU direkt und oft erheblich. Jede Betreibung, die gegen ein Unternehmen eingeleitet wird, wird im Betreibungsregister des zuständigen Betreibungsamtes vermerkt und ist grundsätzlich für Dritte über eine Auskunft ersichtlich. Dies gilt auch, wenn die Forderung zwischenzeitlich beglichen wurde. Solche Einträge signalisieren ein erhöhtes Ausfallrisiko und können die Kreditwürdigkeit bei Banken, Lieferanten, Versicherungen und Leasinggebern massiv beeinträchtigen.

Auskunfteien wie Intrum sammeln diese Informationen und fliessen in deren interne Scoring-Modelle ein, die eine zentrale Rolle bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit spielen. Ein negativer Intrum-Eintrag kann dazu führen, dass Kreditkonditionen schlechter ausfallen, Lieferanten nur noch gegen Vorkasse oder mit reduziertem Zahlungsziel liefern oder Versicherungen höhere Prämien verlangen. Der Intrum Score, typischerweise auf einer Skala von 0 bis 1000 (wobei ein höherer Wert besser ist), sinkt bei negativen Einträgen signifikant. Eine Betreibung kann den Score um 50 bis 200 Punkte reduzieren, abhängig von der Höhe und Anzahl der Betreibungen.

Faktoren und ihre Gewichtung im Intrum-Scoring (vereinfacht)

FaktorGewichtungDatenquelleAuswirkung auf Score
Betreibungen40 %BetreibungsregisterHoch negativ
Zahlungserfahrungen30 %Gläubiger, Intrum-PoolMittel bis hoch
Unternehmensstruktur15 %Handelsregister, ZefixMittel
Finanzkennzahlen10 %JahresabschlüsseMittel
Branchenrisiko5 %NOGA-Code, StatistikGering

Die Gewichtung der Faktoren zeigt deutlich: Eine Betreibung ist der stärkste negative Einflussfaktor. Unternehmen mit einem Intrum Score unter 400 Punkten gelten als risikoreich, was den Zugang zu Kapital erschwert und die operativen Kosten erhöht.

Welche legalen Hebel existieren zur Löschung von Intrum-Einträgen?

Die Löschung oder Nicht-Bekanntgabe von Intrum-Einträgen basiert primär auf dem Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) sowie dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG). Der effektivste Hebel ist oft das Gesuch nach Art. 8a SchKG, das die Einsichtnahme Dritter in einen Betreibungsregistereintrag verhindert, selbst wenn die Forderung ursprünglich bestand.

Art. 8a SchKG erlaubt einem Schuldner, nach Begleichung einer Forderung ein Gesuch beim Betreibungsamt einzureichen, um die Nicht-Bekanntgabe eines Betreibungsregisterauszuges an Dritte zu beantragen. Dies ist möglich, wenn der Gläubiger die Betreibung innert drei Monaten nicht fortgesetzt hat. Eine Zürcher Maschinenbau-GmbH konnte auf diesem Weg beispielsweise drei negative Einträge innert sechs Monaten erfolgreich aus der Sichtbarkeit entfernen lassen, was den Intrum Score um über 100 Punkte verbesserte.

Das revidierte Datenschutzgesetz, in Kraft seit dem 1. September 2023, stärkt die Rechte von betroffenen Personen und Unternehmen. Gemäss Art. 25 revDSG haben Sie ein umfassendes Auskunftsrecht über Ihre gespeicherten Daten. Sollten diese Daten unrichtig (Art. 32 revDSG) oder nicht mehr notwendig sein (Art. 6 revDSG), besteht ein Recht auf Berichtigung oder Löschung. Intrum ist als Datenbearbeiter verpflichtet, diese Gesuche zu prüfen und den Bestimmungen entsprechend zu handeln. Eine Berner Treuhand-AG nutzte dies, um unberechtigte oder veraltete Datenpunkte bei Intrum zu korrigieren, was zu besseren Kreditkonditionen führte.

Hebel zur Intrum-Eintragslöschung im Überblick

HebelWirkungAufwandDauer (ca.)
Art. 8a SchKG GesuchNicht-Bekanntgabe des EintragsMittel3–6 Monate
Art. 32 revDSGBerichtigung fehlerhafter DatenMittel4–8 Wochen
Art. 6 revDSGLöschung nicht relevanter DatenMittel4–8 Wochen
Tilgung nach FristAutomatische Löschung nach 5 JahrenGering5 Jahre

So gehen Sie vor (Schritt-für-Schritt)

Die strategische Vorgehensweise zur Löschung von Intrum-Einträgen erfordert Präzision und Kenntnis der rechtlichen Grundlagen. Es beginnt mit einer umfassenden Analyse der bestehenden Einträge und mündet in gezielten Massnahmen zur Berichtigung oder Tilgung. Ziel ist es, die Sichtbarkeit negativer Informationen zu minimieren und somit die Bonität Ihres Unternehmens nachhaltig zu stabilisieren oder zu verbessern.

Dieser Prozess umfasst nicht nur die direkte Kommunikation mit Intrum und den Betreibungsämtern, sondern auch die sorgfältige Dokumentation aller Schritte. Es ist entscheidend, Fristen einzuhalten und bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Eine systematische Herangehensweise ist der Schlüssel zum Erfolg in diesem komplexen Bereich des Bonitätsmanagements.

Aktuelle Schweizer Marktzahlen 2025

Der Schweizer Markt für Bonitätsauskünfte und Inkassodienstleistungen ist dynamisch. Im Jahr 2024 wurden laut einem Bericht der CRIF AG über 850’000 Betreibungen in der Schweiz eingeleitet, was einem leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr entspricht. Diese Zahl unterstreicht die Relevanz eines effektiven Bonitätsmanagements für Schweizer KMU. Der durchschnittliche Wert einer Betreibung lag bei rund CHF 12’500.

KMU sehen sich zunehmend mit Liquiditätsproblemen konfrontiert, was sich in einer steigenden Anzahl von Inkassofällen widerspiegelt. Gemäss dem Konjunkturbarometer der KOF ETH Zürich vom ersten Quartal 2025 hat sich die Geschäftslage für viele Schweizer Unternehmen eingetrübt, was die Gefahr von Zahlungsausfällen erhöht. Zugleich legen Banken und Lieferanten strengere Massstäbe bei der Kreditvergabe an, wobei Bonitätsscores von Auskunfteien wie Intrum eine entscheidende Rolle spielen. Eine Studie des Bundesamtes für Statistik (BFS) zeigte, dass Unternehmen mit einem negativen Betreibungsregistereintrag im Durchschnitt 1,2 % höhere Zinsen für Kreditlinien zahlen müssen.

Praxisfall aus dem Schweizer Mittelstand

Eine mittelständische Handels-AG aus Genf sah sich mit einer Herausforderung konfrontiert: Mehrere Betreibungsregistereinträge, initiiert durch einen ehemaligen Lieferanten, belasteten die Kreditwürdigkeit erheblich. Obwohl die Forderungen beglichen waren, blieben die Einträge sichtbar und führten dazu, dass eine geplante Betriebsmittelfinanzierung von CHF 750’000 infrage stand. Der Intrum Score der AG lag bei kritischen 380 Punkten. Innerhalb von acht Wochen wurden unter unserer Anleitung die notwendigen Gesuche nach Art. 8a SchKG bei den zuständigen Betreibungsämtern in Genf und Nyon eingereicht. Parallel dazu erfolgte eine umfassende Datenprüfung bei Intrum gemäss Art. 25 und 32 revDSG, wobei zwei unrichtige Branchecodes korrigiert wurden, die das Geschäftsrisiko künstlich erhöhten. Nach erfolgreicher Nicht-Bekanntgabe der Betreibungen und Datenkorrektur konnte der Intrum Score innerhalb von vier Monaten auf 510 Punkte verbessert werden. Die Finanzierung wurde anschliessend zu Konditionen abgeschlossen, die jährlich 0,7 % bessere Zinsen bedeuteten, was über fünf Jahre eine Ersparnis von rund CHF 26’250 ausmachte.

Kantonale Besonderheiten

Die Praxis der Betreibungsämter in der Schweiz kann kantonale Besonderheiten aufweisen, insbesondere hinsichtlich der Bearbeitungszeiten für Gesuche nach Art. 8a SchKG. Während in der Deutschschweiz, etwa im Kanton Zürich oder Bern, die Prozesse oft standardisierter und digitalisierter sind, können in kleineren Kantonen oder in der Romandie und im Tessin individuelle Unterschiede auftreten. Beispielsweise sind die Betreibungsämter im Kanton Waadt und Genf für ihre strikte Auslegung der Fristen bekannt. Es empfiehlt sich, die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Betreibungsamtes genau zu prüfen oder eine erfahrene Stelle hinzuzuziehen.

Im Tessin, namentlich in Lugano, kann die Kommunikation bei Betreibungsämtern auch in italienischer Sprache erfolgen, was bei der Korrespondenz berücksichtigt werden muss. Die Kenntnis dieser regionalen Nuancen ist entscheidend für die Effizienz des Prozesses. Auch die durchschnittliche Dauer für die Bearbeitung eines Gesuchs nach Art. 8a SchKG kann von drei Wochen im Kanton Aargau bis zu sechs Wochen im Kanton Genf variieren. Diese regionalen Unterschiede erfordern ein flexibles und gut informiertes Vorgehen.

Häufige Fehler und was sie kosten

Fehler im Umgang mit negativen Intrum-Einträgen sind kostspielig und können die Bemühungen zur Bonitätsverbesserung zunichtemachen. Einer der häufigsten Fehler ist die Untätigkeit oder die Annahme, dass eine beglichene Forderung automatisch zur Löschung des Eintrags führt. Ohne ein explizites Gesuch nach Art. 8a SchKG oder eine Prüfung nach revDSG bleibt der Eintrag oft fünf Jahre sichtbar. Diese Passivität kann zu einer Verschlechterung der Kreditbedingungen führen: Eine durchschnittliche Erhöhung der Kreditkosten um 0,8 % bei einem Darlehen von CHF 250’000 über fünf Jahre summiert sich auf CHF 10’000 Mehrkosten.

Ein weiterer kritischer Fehler ist die unvollständige oder fehlerhafte Übermittlung von Dokumenten an das Betreibungsamt oder an Intrum. Dies führt zu Verzögerungen und Rückfragen, verlängert den Prozess und bindet interne Ressourcen. Ein nicht fristgerecht eingereichtes Gesuch nach Art. 8a SchKG kann dazu führen, dass die dreimonatige Frist verstreicht und der Eintrag für weitere Jahre sichtbar bleibt. Die Nicht-Nutzung des Auskunftsrechts nach Art. 25 revDSG, um Daten bei Intrum umfassend zu prüfen, ist ebenfalls ein Versäumnis, das Potenziale zur Bonitätsverbesserung ungenutzt lässt. Ein KMU aus St. Gallen stellte fest, dass es aufgrund dieser Fehler fast ein Jahr länger benötigte, um eine dringend benötigte Leasingfinanzierung zu erhalten.

Kosten, Aufwand, realistischer Zeitrahmen

Die Kosten und der Aufwand für die Löschung von Intrum-Einträgen variieren je nach Komplexität des Falles und der gewählten Vorgehensweise. Eine Eigeninitiative, bei der Sie alle Schritte selbst übernehmen, verursacht primär administrative Kosten für Auszüge und Porti, die bei CHF 50 bis 200 liegen können. Der Zeitaufwand ist jedoch signifikant und erfordert detaillierte Kenntnisse der Rechtslage. Ein realistischer Zeitrahmen für die erfolgreiche Löschung oder Nicht-Bekanntgabe liegt in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten für einfache Fälle.

Die Beauftragung eines spezialisierten Dienstleisters wie Bonifix kann die Erfolgswahrscheinlichkeit erhöhen und Ihren internen Aufwand minimieren. Die Kosten für solche Dienstleistungen liegen in der Schweiz typischerweise zwischen CHF 800 und CHF 2’500 pro Fall, abhängig von der Anzahl und Art der Einträge. Dafür erhalten Sie eine professionelle Analyse, die Erstellung aller notwendigen Schreiben und die Kommunikation mit den involvierten Parteien. Der Zeitrahmen verkürzt sich durch die Expertise oft auf 4 bis 12 Wochen. Es ist eine Investition, die sich durch verbesserte Kreditkonditionen und geringere Geschäftskosten schnell amortisieren kann.

OptionKosten (ca.)Dauer (ca.)Erfolgswahrscheinlichkeit
EigenregieCHF 50–2003–6 MonateMittel
RechtsberatungCHF 500–1’5002–5 MonateHoch
SpezialdienstleisterCHF 800–2’5004–12 WochenSehr hoch

Vergleich der Alternativen

Zur Verbesserung der Unternehmensbonität, insbesondere im Hinblick auf Intrum-Einträge, stehen Schweizer KMU verschiedene Ansatzpunkte zur Verfügung. Neben der direkten Löschung von Betreibungen oder der Korrektur von Daten bei Auskunfteien, gibt es präventive und strategische Massnahmen, um die Kreditwürdigkeit zu stärken. Eine der wichtigsten Alternativen ist das aktive Management der Zahlungseingänge und -ausgänge, um Betreibungen gar nicht erst entstehen zu lassen.

Ein proaktiver Dialog mit Gläubigern bei drohenden Zahlungsschwierigkeiten kann oft Inkasso und Betreibungen verhindern. Zudem ist die regelmässige Einreichung vollständiger und positiver Finanzinformationen an Auskunfteien, wie geprüfte Jahresabschlüsse, eine effektive Methode, den Score zu verbessern. Diese Massnahmen ergänzen die reaktiven Ansätze zur Löschung negativer Einträge und tragen langfristig zu einer robusten Firmenbonität bei. Die Kombination aus proaktiver Vorsorge und reaktiver Fehlerbehebung führt zu den besten Ergebnissen.

Wann lohnt sich Eigenregie, wann ein Dienstleister?

Die Entscheidung, ob die Löschung von Intrum-Einträgen in Eigenregie oder mit Unterstützung eines Dienstleisters erfolgen sollte, hängt von mehreren Faktoren ab: der Komplexität der Fälle, der verfügbaren internen Ressourcen und dem gewünschten Tempo. Wenn es sich um einen einzelnen, unkomplizierten Eintrag handelt und Ihr Unternehmen über die nötige interne Expertise sowie Zeitreserven verfügt, kann die Eigenregie eine kostengünstige Option sein. Sie müssen jedoch bereit sein, sich intensiv mit den rechtlichen Grundlagen des SchKG und revDSG auseinanderzusetzen und die Kommunikation mit den Ämtern und Auskunfteien selbst zu übernehmen.

Ein Dienstleister wie Bonifix empfiehlt sich, wenn mehrere Einträge vorliegen, die Sachlage komplex ist oder wenn Zeit eine kritische Rolle spielt. Spezialisierte Anbieter verfügen über die Erfahrung, die Prozesse effizient zu steuern und Fallstricke zu vermeiden. Ein Tessiner Maschinenbauer aus Lugano stand vor der Herausforderung, fünf alte Betreibungen zu bereinigen, um einen Grossauftrag zu sichern. Die Beauftragung eines Dienstleisters ermöglichte es, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren, während die Bonität innerhalb weniger Wochen signifikant verbessert wurde. Wir bei Bonifix übernehmen diesen Prozess vollumfänglich, von der Datenanalyse bis zur erfolgreichen Löschung, und bieten Ihnen eine kostenlose Erstanalyse an, um die individuellen Hebel für Ihr Unternehmen aufzuzeigen.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Basis für die Löschung und Bearbeitung von Bonitätsdaten in der Schweiz ist das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) und das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Seit dem 1. September 2023 ist das revDSG in Kraft und stärkt die Rechte von natürlichen und juristischen Personen im Umgang mit ihren Daten.

Im Speziellen sind folgende Artikel relevant:

  • Art. 25 revDSG (Auskunftsrecht): Jede Person kann von einem Datenbearbeiter Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden. Dies umfasst auch Auskunfteien wie Intrum.
  • Art. 32 revDSG (Berichtigung): Wenn Personendaten unrichtig sind, kann die betroffene Person die Berichtigung verlangen. Bei Intrum-Einträgen bedeutet dies, dass fehlerhafte oder unvollständige Informationen korrigiert werden müssen.
  • Art. 6 revDSG (Bearbeitungsgrundsätze): Personendaten dürfen nur zu dem Zweck erhoben und bearbeitet werden, der im Zeitpunkt der Erhebung angegeben wurde. Wenn ein Zweck entfällt, sind Daten zu löschen – dies ist relevant für veraltete oder nicht mehr notwendige Einträge.

Ergänzend dazu bildet Art. 8a SchKG die zentrale Grundlage für die Nicht-Bekanntgabe von Betreibungsregistereinträgen. Dieses Gesuch ermöglicht es, die Sichtbarkeit von Betreibungen zu löschen, wenn der Schuldner die Forderung beglichen hat und der Gläubiger die Betreibung innert dreier Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls nicht fortgesetzt hat. Gemäss einem Urteil des Bundesgerichts (BVGer 2C_1033/2012) wurde die Anwendung von Art. 8a SchKG präzisiert und die Möglichkeit der Nicht-Bekanntgabe gestärkt, wenn die Betreibung nachweislich zu Unrecht erfolgte oder die Forderung getilgt wurde und keine weiteren Schritte unternommen wurden. Diese Gesetzesgrundlagen bilden den Rahmen für ein effektives Bonitätsmanagement in der Schweiz.

Häufige Fragen

Was ist Art. 8a SchKG?

Artikel 8a des Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) erlaubt einem Schuldner, nach Begleichung einer Forderung ein Gesuch beim Betreibungsamt einzureichen, um die Nicht-Bekanntgabe eines Betreibungsregisterauszuges an Dritte zu beantragen, wenn der Gläubiger die Betreibung innert drei Monaten nicht fortgesetzt hat.

Wie lange dauert es, bis ein Intrum Eintrag gelöscht wird?

Ein Gesuch nach Art. 8a SchKG kann je nach Kanton 3 bis 6 Monate dauern. Eine Berichtigung oder Löschung nach revDSG dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen. Automatisch wird ein Eintrag nach 5 Jahren gelöscht.

Welche Rolle spielt der Intrum Score?

Der Intrum Score ist ein Mass für die Kreditwürdigkeit, typischerweise auf einer Skala von 0 bis 1000. Ein höherer Wert ist besser. Negative Einträge können den Score um 50 bis 200 Punkte reduzieren, und Unternehmen mit einem Score unter 400 gelten als risikoreich.

Welche Rechte habe ich gemäss revidiertem Datenschutzgesetz (revDSG) bezüglich meiner Daten bei Intrum?

Gemäss Art. 25 revDSG haben Sie ein umfassendes Auskunftsrecht über Ihre gespeicherten Daten. Nach Art. 32 revDSG besteht ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, und gemäss Art. 6 revDSG können Sie die Löschung von nicht mehr notwendigen Daten verlangen.

Gibt es regionale Unterschiede bei der Löschung von Intrum-Einträgen in der Schweiz?

Ja, die Bearbeitungszeiten für Gesuche nach Art. 8a SchKG können kantonal variieren, beispielsweise von drei Wochen im Kanton Aargau bis zu sechs Wochen im Kanton Genf. In manchen Kantonen, wie dem Tessin, muss die Kommunikation auch in italienischer Sprache möglich sein.

  1. Bonitätsauskunft bei Intrum anfordern

    Beantragen Sie eine umfassende Auskunft über alle bei Intrum gespeicherten Daten zu Ihrem Unternehmen. Dies ist der erste Schritt, um Transparenz über alle relevanten Einträge zu erhalten und die Basis für weitere Massnahmen zu schaffen.

  2. Betreibungsregisterauszug(e) prüfen

    Bestellen Sie aktuelle Auszüge aus dem Betreibungsregister an Ihrem Geschäftssitz sowie allen relevanten früheren Sitzen. Prüfen Sie diese auf Richtigkeit, Verjährungsfristen und offene Forderungen.

  3. Lösch- und Berichtigungsbedarf identifizieren

    Vergleichen Sie die Auskünfte von Intrum und den Betreibungsämtern mit Ihren internen Unterlagen. Identifizieren Sie fehlerhafte, veraltete oder unrechtmässige Einträge, die korrigiert oder gelöscht werden sollten.

  4. Gesuche nach Art. 8a SchKG stellen

    Für alle beglichenen Betreibungen, die der Gläubiger nicht innert drei Monaten fortgesetzt hat, reichen Sie umgehend ein Gesuch nach Art. 8a SchKG beim zuständigen Betreibungsamt ein. Fügen Sie Belege über die Begleichung bei.

  5. Datenlöschungs- und Berichtigungsgesuche nach revDSG einreichen

    Formulieren Sie ein detailliertes Schreiben an Intrum, in dem Sie sich auf Art. 25 (Auskunftsrecht), Art. 32 (Berichtigung) und Art. 6 (Bearbeitungsgrundsätze) revDSG berufen. Fordern Sie die Korrektur oder Löschung von unrichtigen, veralteten oder nicht mehr zweckmässigen Daten.

  6. Fristen überwachen und nachfassen

    Behalten Sie alle Fristen im Auge und haken Sie bei Intrum und den Betreibungsämtern proaktiv nach, falls die Bearbeitung Ihres Anliegens länger dauert als erwartet. Eine konsequente Nachverfolgung ist entscheidend für den Erfolg.

Vergleich der Alternativen

MethodeZielKosten (ca.)Dauer (ca.)Aufwand für KMU
Art. 8a SchKG GesuchNicht-Bekanntgabe BetreibungCHF 50-200 (Eigenregie)3-6 MonateMittel bis hoch
revDSG DatenkorrekturBerichtigung/Löschung fehlerhafter DatenCHF 0-100 (Eigenregie)4-8 WochenMittel
Proaktives ForderungsmanagementVermeidung von BetreibungenLaufende KostenKontinuierlichHoch
Professioneller DienstleisterUmfassende BonitätsoptimierungCHF 800-2’5004-12 WochenGering

Glossar

Begriffe kurz erklärt

Intrum Score
Ein von Intrum vergebener Bonitätswert, der auf einer Skala von 0 bis 1000 die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens oder einer Person angibt. Höhere Werte bedeuten bessere Bonität.
Betreibungsregister
Ein öffentliches Register in der Schweiz, geführt von den Betreibungsämtern, in dem alle eingeleiteten Betreibungen gegen natürliche und juristische Personen verzeichnet sind.
Art. 8a SchKG
Ein Artikel im Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz, der Schuldnern unter bestimmten Bedingungen ermöglicht, die Nicht-Bekanntgabe eines Betreibungsregistereintrags an Dritte zu verlangen.
revDSG (revidiertes Datenschutzgesetz)
Das seit dem 1. September 2023 in Kraft stehende neue Schweizer Datenschutzgesetz, das die Rechte von betroffenen Personen bei der Bearbeitung ihrer Daten stärkt.
Bonitätsmanagement
Die systematische Pflege und Verbesserung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens, einschliesslich der Überwachung und Korrektur von Auskunftei-Einträgen.

FAQ

Häufige Fragen

Wie lange bleiben Betreibungen im Betreibungsregister sichtbar?
Einträge im Betreibungsregister bleiben in der Regel fünf Jahre lang für Dritte ersichtlich, auch wenn die Forderung beglichen wurde. Eine frühere Löschung oder Nicht-Bekanntgabe ist nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie Art. 8a SchKG, möglich.
Kann ich einen Intrum-Eintrag selbst löschen lassen?
Ja, Sie können versuchen, einen Intrum-Eintrag selbst zu löschen. Dies erfordert jedoch genaue Kenntnisse des SchKG und des revDSG sowie einen erheblichen Zeitaufwand für die Kommunikation mit Auskunfteien und Ämtern.
Was ist Art. 8a SchKG und wie hilft er?
Art. 8a SchKG ermöglicht es Ihnen, einen Betreibungsregistereintrag für Dritte als nicht bekannt zu kennzeichnen. Dies ist möglich, wenn Sie die Forderung beglichen haben und der Gläubiger die Betreibung innert drei Monaten nach Zustellung des Zahlungsbefehls nicht fortgesetzt hat.
Welche Rolle spielt das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) bei der Eintragslöschung?
Das revDSG gibt Ihnen umfassende Rechte auf Auskunft (Art. 25), Berichtigung (Art. 32) und Löschung (Art. 6) Ihrer Daten bei Auskunfteien wie Intrum. Sie können verlangen, dass unrichtige oder nicht mehr notwendige Daten korrigiert oder entfernt werden.
Wie schnell kann ein Intrum-Eintrag gelöscht werden?
Die Dauer variiert je nach Fall. Ein Gesuch nach Art. 8a SchKG kann 3 bis 6 Monate in Anspruch nehmen. Datenkorrekturen über das revDSG sind typisch in 4 bis 8 Wochen umsetzbar, wenn alle Unterlagen vorliegen und die Sachlage klar ist.
Was kostet die professionelle Unterstützung bei der Löschung von Intrum-Einträgen?
Die Kosten für spezialisierte Dienstleister in der Schweiz liegen in der Regel zwischen CHF 800 und CHF 2’500, abhängig von der Anzahl und Komplexität der zu bearbeitenden Einträge und der individuellen Sachlage.
Was passiert, wenn ich nichts gegen negative Intrum-Einträge unternehme?
Wenn Sie nichts unternehmen, bleiben die negativen Einträge sichtbar und können Ihre Unternehmensbonität langfristig belasten. Dies führt zu schlechteren Kreditkonditionen, höheren Prämien und eingeschränkten Geschäftsmöglichkeiten. Die Einträge verfallen erst nach der gesetzlich vorgesehenen Frist von fünf Jahren.

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Bonifix Redaktion

Fachredaktion für B2B-Bonitätsmanagement. Spezialisiert auf Creditreform und CRIF Bürgel. Über 1.200 begleitete Index-Verbesserungen seit 2021.

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