Inhaltsverzeichnis · 9 Abschnitte
- Vor der ersten Zeile: Erwartungsmanagement
- Schritt 1: Onboarding im Portal
- Schritt 2: Selbstauskünfte einholen
- Schritt 3: Datenprüfung durch den Bonifix Rechts-Analysten
- Schritt 4: Der Sammelschriftsatz
- Schritt 5: Antworten der Auskunftei
- Was während der Zusammenarbeit von Ihrer Seite kommt
- Was Bonifix nicht macht
- Rückschau: Was Mandanten nach dem Prozess berichten
Vor der ersten Zeile: Erwartungsmanagement
Der häufigste Grund für Enttäuschungen mit Bonitätsdienstleistern ist nicht die Leistung — es sind falsche Erwartungen. Deshalb steht am Anfang jeder Zusammenarbeit mit Bonifix ein kurzes Erwartungsgespräch: Was ist realistisch, was ist nicht möglich, welche Unterlagen brauchen wir von Ihnen, welcher Zeithorizont ist realistisch.
Wer nach diesem Gespräch signiert, weiß bereits, worauf er sich einlässt. Wer nicht signiert, verliert nichts außer 30 Minuten.
Schritt 1: Onboarding im Portal
Sie erhalten einen Zugang zum Bonifix-Portal. Dort werden nacheinander abgefragt:
- Firmenstammdaten (Rechtsform, HR-Nummer, aktuelle Anschrift, Geschäftsführung).
- Aktueller Jahresabschluss als PDF-Upload. Zusätzlich, wenn vorhanden, die BWA der letzten drei Monate.
- Offene Vorgänge — laufende Mahnbescheide, aktive Rechtsstreitigkeiten, geplante Kapitalmaßnahmen.
- Nachweise zu allem, was in der Auskunftei möglicherweise falsch dargestellt ist: bezahlte Rechnungen, Ratenpläne, Vergleiche, gerichtliche Entscheidungen.
Jeder Upload landet verschlüsselt im Portal. Die Aufbewahrung ist auf ein Jahr nach Kündigung befristet — danach werden alle Daten automatisch gelöscht.
Schritt 2: Selbstauskünfte einholen
Bonifix stellt in Ihrem Namen die formellen Selbstauskunftsersuchen bei Creditreform und CRIF Bürgel. Das ist Ihr gesetzliches Recht nach Art. 15 DSGVO und kostet Sie nichts. Sobald die Auskünfte da sind — meist innerhalb von zwei Wochen — landen sie ebenfalls im Portal.
Erst jetzt beginnt die eigentliche Arbeit. Vorher weiß niemand, was in den Datenbanken steht.
Schritt 3: Datenprüfung durch den Bonifix Rechts-Analysten
Der Bonifix Rechts-Analyst nimmt sich jede Zeile der Auskunft vor und gleicht sie mit Ihren Belegen ab. Typische Funde:
- Adressen, die drei Umzüge alt sind.
- Geschäftsführer, die längst ausgeschieden sind.
- Zahlungsvorgänge, die als "verspätet" gemeldet wurden, obwohl der Zahlungsnachweis pünktlich ist.
- Öffentliche Bekanntmachungen, die zu Ihrem Unternehmen zugeordnet wurden, aber eine andere Rechtsform betreffen.
- Falsch verknüpfte Konzernstrukturen.
Für jeden Fund wird ein Beleganker gesetzt — welches Dokument, welche Seite, welche Zeile. Ohne Anker geht nichts in den Schriftsatz.
Schritt 4: Der Sammelschriftsatz
Bonifix verschickt niemals Einzelbriefe pro Korrekturpunkt. Alle Anträge an eine Auskunftei werden in einem einzigen, strukturierten Schriftsatz gebündelt. Vorteile:
- Die Auskunftei bearbeitet einen Vorgang statt zehn — kürzere Reaktionszeit.
- Ihre Argumentation ist konsistent, keine Widersprüche zwischen mehreren Briefen.
- Sie unterschreiben einmal, nicht zehnmal.
Der Schriftsatz kommt als PDF zur Freigabe. Sie lesen, prüfen, unterschreiben — und Bonifix versendet.
Schritt 5: Antworten der Auskunftei
Die Antworten kommen direkt zu Ihnen — per Post oder E-Mail an Ihre Firmenanschrift. Parallel laden Sie die Antworten ins Portal, damit Bonifix die Nachverfolgung übernehmen kann. Das ist bewusst so gebaut: Sie bleiben in jeder Phase Herr des Verfahrens, Bonifix agiert ausschließlich als Dienstleister.
Falls die Auskunftei Fristen überschreitet oder die Antwort unvollständig ist, gibt es zwei Möglichkeiten: eine schriftliche Erinnerung im Rahmen des laufenden Vorgangs oder — bei tatsächlicher Rechtsverletzung — der Verweis an einen Fachanwalt.
Was während der Zusammenarbeit von Ihrer Seite kommt
Nüchterne Aufzählung ohne Beschönigung:
- Zeit für das Erstgespräch: 30 Minuten.
- Zeit für das Onboarding und Belegupload: je nach Aktenlage zwei bis fünf Stunden.
- Zeit für die Freigabe der Schriftsätze: 15 bis 30 Minuten pro Freigabe.
- Bereitschaft, offene Fragen zeitnah zu beantworten. Verzögert sich hier etwas, verzögert sich der gesamte Prozess.
Alles andere macht Bonifix.
Was Bonifix nicht macht
- Kein Erfinden von Belegen. Was Sie nicht liefern, kommt nicht in den Schriftsatz.
- Kein Einholen von Bankreferenzen bei Ihrer Hausbank.
- Keine Selbstbewertung Ihrer Crefo-Einstufung ("Risikoklasse 3 ist eigentlich zu hart") — solche Aussagen sind unsauber und würden die Auskunftei nur provozieren.
- Kein Kontakt mit Ihren Kunden oder Lieferanten ohne Ihre ausdrückliche Anweisung.
Rückschau: Was Mandanten nach dem Prozess berichten
Zwei Muster wiederholen sich in den Rückmeldungen: Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Jeder Schritt ist dokumentiert, jede Korrektur belegt, jeder Schriftsatz vor Versand freigegeben. Das ist unspektakulär, aber genau das, was Geschäftsführer und Steuerberater sich wünschen — ein Vorgang, der auch drei Jahre später noch prüfbar ist.
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Bonifix Redaktion
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