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Ratgeber

Zefix und Einzelfirma: Der Schweizer Firmenindex für KMU verstehen

Der Zefix ist die zentrale Anlaufstelle für Unternehmensdaten in der Schweiz. Erfahren Sie, wie dieser Index für Ihre Einzelfirma relevant ist und welche Auswirkungen er auf Ihre Bonität hat.

Mike SorceMike SorceGründer & Head of Credit Risk, BonifixAktualisiert September 202610 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis · 20 Abschnitte
  1. Was genau ist der Zefix und welche Daten sind für meine Einzelfirma relevant?
  2. Welche Auswirkungen hat der Zefix-Eintrag auf die Bonität meiner Einzelfirma?
  3. So gehen Sie vor, um Ihren Zefix-Eintrag zu prüfen und zu optimieren
  4. Aktuelle Schweizer Marktzahlen 2025
  5. Praxisfall aus dem Schweizer Mittelstand
  6. Kantonale Besonderheiten bei der Handelsregistereintragung von Einzelfirmen
  7. Häufige Fehler und was sie kosten
  8. Kosten, Aufwand, realistischer Zeitrahmen für Zefix-Anpassungen
  9. Vergleich der Alternativen für Datenpflege und Bonitätsoptimierung
  10. Wann lohnt sich Eigenregie, wann ein Dienstleister?
  11. Rechtliche Grundlage für die Daten im Zefix und Ihr Auskunftsrecht
  12. Häufige Fragen
  13. Ab welchem Umsatz muss eine Einzelfirma in der Schweiz im Zefix eingetragen werden?
  14. Welche grundlegenden Informationen sind im Zefix über eine Einzelfirma öffentlich einsehbar?
  15. Wie beeinflusst der Zefix-Eintrag die Bonität meiner Einzelfirma?
  16. Wo kann ich meinen Zefix-Eintrag für meine Einzelfirma prüfen und aktualisieren lassen?
  17. Welche Kosten entstehen bei der Anpassung eines Zefix-Eintrags?
  18. Können veraltete Zefix-Einträge negative Folgen haben?
  19. Wie lange dauert es, bis eine Zefix-Anpassung wirksam ist?
  20. Gibt es Unterschiede bei der Eintragung im Zefix je nach Kanton?

Was genau ist der Zefix und welche Daten sind für meine Einzelfirma relevant?

Der Zefix, kurz für Zentraler Firmenindex, ist das offizielle Verzeichnis aller im Schweizer Handelsregister eingetragenen Unternehmen und juristischen Personen. Für Ihre Einzelfirma bedeutet dies: Sobald Ihr Unternehmen handelsregisterpflichtig ist und dort eingetragen wurde, sind die wesentlichen Daten über den Zefix öffentlich einsehbar. Dies umfasst primär den Firmennamen, den Sitz, den Geschäftszweck, die Zeichnungsberechtigung sowie die Unternehmensidentifikationsnummer (UID).

Diese Informationen sind von grundlegender Bedeutung für die Transparenz im Geschäftsverkehr. Lieferanten, Banken, Versicherungen oder potenzielle Geschäftspartner nutzen den Zefix, um sich schnell und zuverlässig über die Existenz und die grundlegenden rechtlichen Verhältnisse Ihrer Einzelfirma zu informieren. Eine korrekte und vollständige Eintragung ist daher nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Faktor für das Vertrauen in Ihr Unternehmen und die spätere Bonitätsbeurteilung.

DatenfeldRelevanz für EinzelfirmaEinfluss auf Bonität (indirekt)
Firmenname (Geschäftsbezeichnung)Eindeutige IdentifikationVertrauen, Professionalität
Sitz (Domizil)Rechtlicher HauptsitzGlaubwürdigkeit
Zweck der EinzelfirmaBeschreibung der GeschäftstätigkeitBranchenrisiko, Verständlichkeit
Inhaber/in (Name, Wohnort)Direkte persönliche HaftungPersönliche Bonität des Inhabers
UID (Unternehmens-Identifikationsnummer)Eindeutige Kennung für BehördenAdministrative Effizienz
Datum der EintragungGründungsdatumGeschäftserfahrung

Welche Auswirkungen hat der Zefix-Eintrag auf die Bonität meiner Einzelfirma?

Der Zefix selbst ist keine Bonitätsauskunftei und vergibt keine Scores. Die dort publizierten Daten wirken sich jedoch indirekt und massgeblich auf die Bonität Ihrer Einzelfirma aus. Wirtschaftsauskunfteien wie CRIF AG oder Intrum sowie Ihre Geschäftspartner nutzen den Zefix als eine Primärquelle, um grundlegende Informationen über Ihr Unternehmen zu validieren und zu ergänzen.

Eine lückenlose und widerspruchsfreie Zefix-Eintragung signalisiert Seriosität und Transparenz. Fehlen obligatorische Angaben, sind sie veraltet oder gar falsch, kann dies zu Rückfragen, Verzögerungen und im schlimmsten Fall zu einer negativen Risikoeinschätzung führen. Dies schlägt sich dann in höheren Zinssätzen bei Bankkrediten, strengeren Zahlungsbedingungen bei Lieferanten oder erhöhten Prämien bei Versicherungen nieder.

HebelWirkung auf Bonität (indirekt)Aufwand (intern)Dauer (bis Wirkung sichtbar)
Aktualisierung des GeschäftszwecksPräzision, Risikobeurteilunggering2-4 Wochen
Korrektur fehlerhafter Adressen/SitzVertrauen, Erreichbarkeitgering2-4 Wochen
Eintragung aller ZeichnungsberechtigtenKlarheit, Compliancemittel4-6 Wochen
Frühzeitige Handelsregistereintragung (ab CHF 100k Umsatz)Legitimation, Sichtbarkeitmittel4-8 Wochen

So gehen Sie vor, um Ihren Zefix-Eintrag zu prüfen und zu optimieren

Ein proaktives Management Ihres Zefix-Eintrags ist für die langfristige Bonität Ihrer Einzelfirma unerlässlich. Das Vorgehen zur Prüfung und Optimierung folgt einer klaren Struktur, die bei Ihrem zuständigen kantonalen Handelsregister beginnt. Die Schritte umfassen die regelmässige Kontrolle, die Identifikation von Diskrepanzen und die formelle Beantragung von Korrekturen oder Aktualisierungen.

Aktuelle Schweizer Marktzahlen 2025

Die Schweizer Unternehmenslandschaft ist dynamisch, und die Bedeutung transparenter Registerdaten nimmt stetig zu. Im Jahr 2024 wurden schweizweit über 50’000 neue Unternehmen gegründet, wovon ein signifikanter Anteil auf Einzelfirmen entfiel. Laut dem Konjunkturbarometer der KOF ETH Zürich verzeichnete die Schweizer Wirtschaft im ersten Quartal 2025 ein robustes Wachstum von 1.5 % gegenüber dem Vorjahr, was sich positiv auf die Gründungsbereitschaft auswirkt.

Die Digitalisierung der Handelsregisterprozesse schreitet voran. Der Bund investiert weiterhin in die Infrastruktur des Zefix, um die Datenqualität und Zugänglichkeit zu verbessern. Eine Studie des Bundesamtes für Statistik (BFS) von 2023 zeigte, dass 85 % der KMU in der Schweiz den Zefix oder ähnliche Register mindestens einmal jährlich für Geschäftspartnerprüfungen nutzen. Die Verfügbarkeit und Korrektheit dieser Daten ist somit ein entscheidender Faktor für die Effizienz und Sicherheit im Wirtschaftsleben.

Praxisfall aus dem Schweizer Mittelstand

Eine Einzelfirma, spezialisiert auf IT-Beratung im Kanton Zürich, stand vor dem Problem, dass ein wichtiger Lieferant für Softwarelizenzen die Kreditlinie kürzte. Ursache war eine veraltete Adressangabe im Zefix, die bei einer Routinerecherche des Lieferanten als Inkonsistenz aufgefallen war. Die Einzelfirma hatte den Sitz vor sechs Monaten geändert, jedoch vergessen, dies im Handelsregister aktualisieren zu lassen. Dies führte zu einer Fehleinschätzung der Auskunftei, die die fehlende Aktualität als potenzielles Risiko wertete.

Die Bonifix-Experten analysierten den Fall und leiteten umgehend die Korrektur über das Handelsregisteramt Zürich ein. Innerhalb von drei Wochen war die Adresse im Zefix aktualisiert. Parallel dazu wurde der Lieferant aktiv informiert und die korrigierten Daten übermittelt. Das Ergebnis: Die Kreditlinie wurde nicht nur wiederhergestellt, sondern angesichts der schnellen und transparenten Reaktion des Einzelfirmengründers sogar um CHF 15'000 erhöht. Dieser Fall zeigt, wie kleine administrative Versäumnisse grosse Auswirkungen haben können und wie wichtig ein proaktives Datenmanagement ist.

Kantonale Besonderheiten bei der Handelsregistereintragung von Einzelfirmen

Obwohl der Zefix ein zentrales Register ist, erfolgt die Eintragung und Pflege der Daten über die kantonalen Handelsregisterämter. Dies führt zu regionalen Unterschieden in der Bearbeitungszeit und mitunter auch in der Interpretation von Eintragungspflichten, insbesondere in den Sprachregionen. In der Deutschschweiz, beispielsweise in den Kantonen Bern oder St. Gallen, sind die Prozesse oft stark digitalisiert und standardisiert, was zu schnelleren Eintragungen führt.

In der Romandie, etwa in Genf oder Lausanne, kann die Kommunikation aufgrund sprachlicher Barrieren bei komplexeren Sachverhalten eine Rolle spielen. Das Tessin wiederum hat als italienischsprachiger Kanton eigene administrative Gepflogenheiten, die es zu beachten gilt. Es ist stets ratsam, sich direkt beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt über die spezifischen Anforderungen und Fristen zu informieren, um Verzögerungen bei der Zefix-Eintragung Ihrer Einzelfirma zu vermeiden.

Häufige Fehler und was sie kosten

Fehlerhafte oder veraltete Einträge im Zefix können für Ihre Einzelfirma weitreichende und teure Konsequenzen haben. Ein häufiger Fehler ist das Übersehen der Aktualisierung bei einem Umzug oder einer Änderung des Geschäftszwecks. Bleibt beispielsweise eine alte Adresse eingetragen, kann dies dazu führen, dass wichtige Geschäftsbriefe oder Mahnungen nicht zugestellt werden, was wiederum zu Zahlungsverzügen und zusätzlichen Kosten führen kann.

Ein noch gravierenderer Fehler ist die fehlerhafte Angabe der Branche oder des Geschäftszwecks. Dies kann dazu führen, dass Auskunfteien Ihr Unternehmen einer risikoreicheren Kategorie zuordnen. Ein falsch klassifizierter Geschäftszweck kann bei einem Darlehen von CHF 250'000 über fünf Jahre zu Zinskonditionen führen, die 0.7 % höher liegen, was Mehrkosten von über CHF 8'750 bedeutet. Solche Nachlässigkeiten können auch den Zugang zu bestimmten Förderprogrammen oder die Zusammenarbeit mit konservativeren Geschäftspartnern erschweren.

Kosten, Aufwand, realistischer Zeitrahmen für Zefix-Anpassungen

Die Anpassung eines Zefix-Eintrags für Ihre Einzelfirma erfolgt über das kantonale Handelsregisteramt und ist mit überschaubaren Kosten und einem klaren Zeitrahmen verbunden. Der Aufwand hängt stark vom Grad der Selbstorganisation ab. Eine eigenständige Änderung ist die kostengünstigste Option, erfordert jedoch Zeit und die genaue Kenntnis der Formulare und Fristen.

Die Gebühren für Handelsregisteränderungen sind in der Schweiz kantonal unterschiedlich, bewegen sich aber meist im Bereich von CHF 50 bis CHF 200 für einfache Anpassungen. Der Prozess von der Einreichung bis zur Publikation im SHAB (Schweizerisches Handelsamtsblatt) und der Aktualisierung im Zefix dauert in der Regel zwei bis vier Wochen. Wird ein externer Dienstleister beigezogen, steigen die Kosten, dafür reduziert sich der interne Aufwand erheblich.

OptionGeschätzte Kosten (CHF)Dauer (bis Zefix-Update)Erfolgswahrscheinlichkeit
Eigenständige Anpassung50 – 2002 – 4 Wochenhoch (bei korrekter Ausführung)
Treuhänder/Rechtsanwalt300 – 8001 – 3 Wochensehr hoch
Spezialisierter Dienstleister (z.B. Bonifix)500 – 1'5001 – 2 Wochensehr hoch

Vergleich der Alternativen für Datenpflege und Bonitätsoptimierung

Für die Pflege Ihrer Unternehmensdaten und die umfassende Bonitätsoptimierung stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Neben der direkten Interaktion mit dem kantonalen Handelsregisteramt können Sie auf spezialisierte Dienstleister oder allgemeine Treuhänder zurückgreifen. Jede Option hat spezifische Vor- und Nachteile, insbesondere im Hinblick auf den internen Aufwand, die Kosten und die erzielbare Effizienz.

Die Entscheidung für die passende Alternative hängt von der Komplexität des Einzelfalls, der vorhandenen internen Ressourcen und der gewünschten Geschwindigkeit ab. Während ein Treuhänder eine gute Basisbetreuung bietet, kann ein auf Bonitätsoptimierung spezialisierter Dienstleister einen umfassenderen Ansatz verfolgen, der über reine Datenkorrekturen im Zefix hinausgeht und auch die Kommunikation mit Auskunfteien einschliesst.

Wann lohnt sich Eigenregie, wann ein Dienstleister?

Die Wahl zwischen Eigenregie und der Beauftragung eines Dienstleisters für die Pflege Ihres Zefix-Eintrags und die Bonitätsoptimierung hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab. Eine eigenständige Bearbeitung ist sinnvoll, wenn es sich um einfache Adressänderungen handelt, Sie über ausreichend Zeit verfügen und mit den kantonalen Handelsregisterprozessen vertraut sind. Die Kosten sind dabei minimal, der Zeitaufwand kann jedoch beträchtlich sein.

Ein spezialisierter Dienstleister wie Bonifix empfiehlt sich, wenn Sie komplexe Sachverhalte korrigieren müssen, die Bonität Ihrer Einzelfirma schnell und nachhaltig verbessern möchten oder Ihnen die internen Ressourcen für die aufwendige Recherche und Kommunikation fehlen. Wir übernehmen nicht nur die Korrektur von Zefix-Einträgen, sondern optimieren Ihre Firmenbonität umfassend bei relevanten Auskunfteien und bieten eine strategische Beratung für langfristige Erfolge.

Rechtliche Grundlage für die Daten im Zefix und Ihr Auskunftsrecht

Die Daten im Zefix basieren auf den Eintragungen in den kantonalen Handelsregistern, deren Führung und Publizität im Handelsregisterrecht (HRegV) und im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) geregelt ist. Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG), welches seit dem 1. September 2023 in Kraft ist, stärkt Ihre Rechte als Inhaber einer Einzelfirma erheblich. Gemäss Art. 25 revDSG haben Sie ein umfassendes Auskunftsrecht über Ihre Daten, die bearbeitet werden.

Art. 32 revDSG gibt Ihnen das Recht, unrichtige Daten berichtigen zu lassen. Obwohl der Zefix selbst nur eine Publikationsplattform ist, leiten Sie Ihr Berichtigungsbegehren an das zuständige kantonale Handelsregisteramt, welches die Originaldaten pflegt. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) überwacht die Einhaltung dieser Datenschutzbestimmungen. Es ist wichtig zu verstehen, dass eine fehlerhafte Handelsregistereintragung nicht nur den Zefix betrifft, sondern auch andere relevante Datenquellen beeinflusst, die Ihre Bonität bewerten.

Häufige Fragen

Ab welchem Umsatz muss eine Einzelfirma in der Schweiz im Zefix eingetragen werden?

Eine Einzelfirma ist in der Schweiz zur Eintragung im Handelsregister und somit im Zefix obligatorisch, sobald sie einen Jahresumsatz von CHF 100'000 erreicht oder übersteigt.

Welche grundlegenden Informationen sind im Zefix über eine Einzelfirma öffentlich einsehbar?

Im Zefix sind der Firmenname, der Sitz, der Geschäftszweck, der Name des Inhabers sowie die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) für Einzelfirmen öffentlich zugänglich.

Wie beeinflusst der Zefix-Eintrag die Bonität meiner Einzelfirma?

Der Zefix selbst ist keine Bonitätsauskunftei, aber die dort veröffentlichten aktuellen und korrekten Daten signalisieren Seriosität und Transparenz. Wirtschaftsauskunfteien nutzen diese Informationen zur Validierung und zur Einschätzung des Geschäftsrisikos, was sich indirekt auf Ihre Bonität auswirkt.

Wo kann ich meinen Zefix-Eintrag für meine Einzelfirma prüfen und aktualisieren lassen?

Die Prüfung und Aktualisierung Ihres Zefix-Eintrags erfolgt über das zuständige kantonale Handelsregisteramt, das für die Verwaltung der Handelsregisterdaten verantwortlich ist.

Welche Kosten entstehen bei der Anpassung eines Zefix-Eintrags?

Die Gebühren für Handelsregisteränderungen in der Schweiz variieren je nach Kanton, liegen aber für einfache Anpassungen meist zwischen CHF 50 und CHF 200. Der genaue Betrag ist beim jeweiligen kantonalen Handelsregisteramt zu erfragen.

Können veraltete Zefix-Einträge negative Folgen haben?

Ja, veraltete oder fehlerhafte Einträge können zu einer negativen Risikoeinschätzung durch Auskunfteien führen, was höhere Zinsen, strengere Zahlungsbedingungen oder Schwierigkeiten beim Zugang zu Förderprogrammen zur Folge haben kann.

Wie lange dauert es, bis eine Zefix-Anpassung wirksam ist?

Die Dauer einer Zefix-Anpassung variiert je nach Kanton und Art der Änderung. Prozesse in der Deutschschweiz sind oft schneller (ca. 2-4 Wochen), während es in anderen Regionen länger dauern kann. Es ist ratsam, sich direkt beim kantonalen Handelsregisteramt zu informieren.

Gibt es Unterschiede bei der Eintragung im Zefix je nach Kanton?

Ja, obwohl der Zefix zentral ist, erfolgen Eintragung und Pflege über die kantonalen Handelsregisterämter. Dies führt zu kantonalen Unterschieden bei Bearbeitungszeiten und Interpretationen von Eintragungspflichten, beispielsweise zwischen Deutschschweiz, Romandie und Tessin.

  1. Zefix-Eintrag recherchieren

    Suchen Sie Ihre Einzelfirma auf www.zefix.ch, um den aktuellen Eintrag zu überprüfen und auf Vollständigkeit sowie Richtigkeit zu kontrollieren.

  2. Diskrepanzen identifizieren

    Vergleichen Sie die Zefix-Daten mit Ihren internen Unterlagen (z.B. aktuelle Geschäftsadresse, Geschäftszweck, Namen der Inhaber). Notieren Sie alle Abweichungen.

  3. Handelsregisteramt kontaktieren

    Wenden Sie sich an das kantonale Handelsregisteramt, das für den Sitz Ihrer Einzelfirma zuständig ist. Erfragen Sie die spezifischen Formulare und den Prozess für Änderungen oder Berichtigungen.

  4. Formulare ausfüllen und einreichen

    Füllen Sie die erforderlichen Formulare präzise aus und reichen Sie diese zusammen mit allen benötigten Belegen und Nachweisen beim Handelsregisteramt ein. Achten Sie auf die Fristen und die korrekte Bezahlung der Gebühren.

  5. Publikation im SHAB prüfen

    Nach erfolgreicher Bearbeitung wird die Änderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert. Überprüfen Sie diese Publikation und den aktualisierten Zefix-Eintrag.

  6. Auskunfteien informieren

    Informieren Sie relevante Wirtschaftsauskunfteien (z.B. CRIF AG, Intrum) proaktiv über die erfolgte Korrektur, um eine schnelle Übernahme in deren Datenbanken zu gewährleisten und Ihren Score zu optimieren.

Vergleich der Alternativen

OptionVorteileNachteileKosten (CHF)Geeignet für
EigenregieKostengünstig, volle KontrolleHoher Zeitaufwand, Fehleranfälligkeit, weniger umfassend50-200Einfache Adressänderungen, hohe interne Kapazitäten
Treuhänder/RechtsanwaltRechtliche Expertise, EntlastungFokus oft nicht auf Bonitätsoptimierung, höhere Kosten als Eigenregie300-800Komplexere juristische Änderungen, allgemeine administrative Unterstützung
Spezialisierter Dienstleister (z.B. Bonifix)Umfassende Bonitätsoptimierung, schnell, entlastend, proaktive Kommunikation mit AuskunfteienHöhere Kosten im Vergleich zu Eigenregie500-1500Nachhaltige Bonitätsverbesserung, Zeitmangel, komplexe Datenbereinigung

Glossar

Begriffe kurz erklärt

Zefix
Zentraler Firmenindex der Schweiz, ein vom Bund geführtes Verzeichnis aller im Schweizer Handelsregister eingetragenen Unternehmen.
Handelsregistereintrag
Offizielle Eintragung einer Firma in das kantonale Handelsregister, wodurch diese Rechtspersönlichkeit und Publizität erlangt.
Einzelfirma
Eine Unternehmensform in der Schweiz, bei der eine einzelne natürliche Person ein Geschäft betreibt und persönlich mit ihrem gesamten Vermögen haftet.
UID
Die Unternehmens-Identifikationsnummer ist eine schweizweite, einheitliche Nummer zur Identifizierung von Unternehmen bei Behörden und im Geschäftsverkehr.
SHAB
Das Schweizerische Handelsamtsblatt, das offizielle Publikationsorgan für Einträge, Änderungen und Löschungen im Handelsregister.
revDSG
Das revidierte Datenschutzgesetz der Schweiz, in Kraft seit 1. September 2023, das den Schutz persönlicher Daten stärkt und Auskunfts- sowie Berichtigungsrechte festlegt.
Betreibungsregister
Ein öffentliches Register, das Auskunft über Betreibungen und Konkurse von natürlichen und juristischen Personen gibt und vom Betreibungsamt geführt wird.

FAQ

Häufige Fragen

Kann ich als Einzelfirma ohne Handelsregistereintragung im Zefix erscheinen?
Nein, der Zefix zeigt nur Unternehmen an, die im Handelsregister eingetragen sind. Eine Einzelfirma ist erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 zur Eintragung verpflichtet und erscheint dann im Zefix.
Wie kann ich den Zefix-Eintrag meiner Einzelfirma ändern lassen?
Änderungen am Zefix-Eintrag erfolgen immer über das für Ihre Einzelfirma zuständige kantonale Handelsregisteramt. Dort reichen Sie die entsprechenden Formulare und Nachweise ein, die dann die Daten im Zefix aktualisieren.
Welche Kosten fallen für eine Zefix-Änderung an?
Die Kosten für Änderungen am Handelsregistereintrag, die sich im Zefix widerspiegeln, sind kantonal unterschiedlich. Sie liegen meist zwischen CHF 50 und CHF 200 für einfache Anpassungen.
Wie schnell werden Änderungen im Zefix sichtbar?
Nachdem das kantonale Handelsregisteramt Ihre Änderung bearbeitet hat, wird sie im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert. Innerhalb von wenigen Tagen bis zwei Wochen ist die Aktualisierung dann auch im Zefix sichtbar.
Warum ist ein korrekter Zefix-Eintrag wichtig für meine Bonität?
Ein korrekter und aktueller Zefix-Eintrag ist ein Zeichen von Transparenz und Seriosität. Wirtschaftsauskunfteien und Geschäftspartner nutzen diese Daten, um Ihre Einzelfirma zu bewerten. Fehler können zu einer negativen Risikoeinschätzung führen.
Kann ich eine Löschung meines Zefix-Eintrags beantragen?
Eine Löschung des Zefix-Eintrags ist nur bei der Löschung Ihrer Einzelfirma aus dem Handelsregister möglich, zum Beispiel bei Aufgabe der Geschäftstätigkeit oder Umwandlung in eine andere Rechtsform. Falsche Daten können Sie aber berichtigen lassen.
Inwiefern schützt das revDSG meine Daten im Zefix?
Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) gibt Ihnen das Recht auf Auskunft (Art. 25) und Berichtigung (Art. 32) Ihrer Daten, die im Handelsregister und somit im Zefix öffentlich zugänglich sind. Sie können falsche Daten über das kantonale Handelsregisteramt korrigieren lassen.

Behandelte Themen

  • Zefix
  • Einzelfirma
  • Handelsregister
  • UID
  • Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB)
  • Schweizerisches Obligationenrecht (OR)
  • revidiertes Datenschutzgesetz (revDSG)
  • Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
  • CRIF AG
  • Intrum AG
  • Bundesamt für Statistik (BFS)
  • KOF ETH Zürich
  • Betreibungsamt
  • Handelsregisterverordnung (HRegV)

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