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Ratgeber

SHAB-Eintrag: Was Publikationen für die Bonität bedeuten

Wie das Schweizerische Handelsamtsblatt CRIF und Intrum füttert — und welche Einträge wirklich schaden.

Bonifix RedaktionAktualisiert Mai 20265 Min Lesezeit

Das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht alle eintragungspflichtigen Vorgänge: Gründungen, Mutationen, Konkurseröffnungen, Nachlassverfahren. Auskunfteien crawlen das SHAB automatisch — eine Publikation landet binnen Stunden im CRIF-Datensatz.

Welche SHAB-Einträge schaden der Bonität?

  • Konkurseröffnung & Nachlassstundung
  • Schuldenruf-Publikationen
  • Liquidation
  • Häufige Statuten- oder Sitzwechsel

Was lässt sich tun?

SHAB-Publikationen selbst können nicht gelöscht werden — sie sind amtliche Mitteilungen. Sehr wohl korrigierbar ist aber die Interpretation bei der Auskunftei: nach Konkursaufhebung, Widerruf oder Bereinigung muss der CRIF-Eintrag aktualisiert werden. Vorlage nach Art. 32 revDSG.

FAQ

Häufige Fragen

Wo finde ich das SHAB?
shab.ch — der offizielle Bundes-Anzeiger der Schweiz, kostenlos einsehbar.
Kann ich einen SHAB-Eintrag löschen lassen?
Nein, SHAB-Publikationen sind amtliche Mitteilungen und bleiben dauerhaft. Korrigierbar ist nur die Bewertung in der Auskunftei.
Schadet jede SHAB-Publikation?
Nein. Routine-Mutationen (Verwaltungsrat, Statuten) sind neutral. Konkurs- und Liquidations-Einträge sind kritisch.

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BR

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Fachredaktion für B2B-Bonitätsmanagement. Spezialisiert auf Creditreform, CRIF Bürgel, SCHUFA Business und Boniversum. Über 1.200 begleitete Index-Verbesserungen seit 2021.

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