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Ratgeber

Intrum-Eintrag löschen: Schweizer Bisnode-/D&B-Nachfolger im Griff

Wie Sie negative Einträge bei Intrum Schweiz korrigieren oder löschen lassen — Schritt für Schritt nach Art. 32 revDSG.

Bonifix RedaktionFachredaktion FirmenbonitätAktualisiert Mai 20265 Min Lesezeit

Intrum hat 2021 das Schweizer Geschäft von Bisnode (D&B) übernommen und ist heute die zweitgrösste B2B-Auskunftei der Schweiz. Negative Einträge wirken dort genauso geschäftshemmend wie bei CRIF — werden aber oft übersehen.

Welche Daten sammelt Intrum?

  • Stammdaten aus Zefix
  • Zahlungserfahrungen aus dem eigenen Inkasso-Pool
  • Betreibungen, Verlustscheine
  • Konzern- und Tochter-Beziehungen

Selbstauskunft anfordern (Art. 25 revDSG)

Jede Person und jedes Unternehmen hat ein Recht auf Auskunft über die zu sich gespeicherten Daten — kostenlos einmal pro Jahr. Adresse: Intrum AG, Eschenstrasse 12, CH-8603 Schwerzenbach.

Berichtigung & Löschung

Erledigte Forderungen müssen gelöscht werden, falsche Stammdaten korrigiert. Grundlage: Art. 32 Abs. 1 revDSG. Vorlage und Belegliste generieren wir automatisch.

FAQ

Häufige Fragen

Ist Intrum dasselbe wie Bisnode?
Intrum hat 2021 das Schweizer Geschäft von Bisnode (D&B) übernommen. Der Datenbestand wurde fortgeführt.
Wie lange dauert eine Selbstauskunft?
Maximal 30 Tage nach Art. 25 revDSG. In der Praxis 10–20 Tage.
Kann ich gleichzeitig bei CRIF und Intrum optimieren?
Ja — Bonifix bearbeitet beide parallel mit denselben Belegen.

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