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Ratgeber

Firmenbuch Eintragung Einzelunternehmen in Österreich: Pflichten, Prozesse und Bonitätsrelevanz

Verstehen Sie die rechtlichen Notwendigkeiten und wie die Eintragung Ihre Unternehmensbonität beeinflusst.

Mike SorceMike SorceGründer & Head of Credit Risk, BonifixAktualisiert September 202610 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis · 18 Abschnitte
  1. Wann ist die Firmenbuch-Eintragung für Einzelunternehmen in Österreich verpflichtend?
  2. Einflussfaktoren auf die Eintragungspflicht
  3. Welche direkten Auswirkungen hat die Firmenbuch-Eintragung auf die Bonität?
  4. Wesentliche Hebel für die Bonitätsverbesserung durch Eintragung
  5. So gehen Sie bei der Firmenbuch-Eintragung vor
  6. Aktuelle Marktzahlen 2024
  7. Praxisfall aus dem österreichischen Mittelstand
  8. Häufige Fehler und was sie kosten
  9. Kosten, Aufwand, realistischer Zeitrahmen
  10. Kostenübersicht zur Firmenbuch-Eintragung
  11. Vergleich der Alternativen
  12. Wann lohnt sich Eigenregie, wann ein Dienstleister?
  13. Rechtliche Grundlage
  14. Häufige Fragen
  15. Welche Umsatzschwellen gelten für die Firmenbuch-Eintragung eines Einzelunternehmens in Österreich?
  16. Wie beeinflusst die Firmenbuch-Eintragung die Bonität eines Einzelunternehmens?
  17. Welche Kosten entstehen bei der Firmenbuch-Eintragung für ein Einzelunternehmen in Österreich?
  18. Was passiert, wenn die Firmenbuch-Eintragung bei Erreichen der Schwellenwerte unterlassen wird?

Wann ist die Firmenbuch-Eintragung für Einzelunternehmen in Österreich verpflichtend?

Die Eintragungspflicht für Einzelunternehmen im österreichischen Firmenbuch ist an bestimmte Umsatzschwellen gekoppelt, die gemäß dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) definiert sind. Ein Einzelunternehmen ist zur Eintragung verpflichtet, wenn der Jahresumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren jeweils 700.000 Euro übersteigt oder in einem einzelnen Geschäftsjahr 1.000.000 Euro überschreitet. Diese Schwellenwerte kennzeichnen den Übergang von einem Kleingewerbetreibenden zu einem handelsrechtlichen Unternehmer, der weitreichendere Pflichten hat.

Die Eintragung hat zur Folge, dass das Unternehmen als "eingetragener Einzelunternehmer" (e.U.) geführt wird. Dieser Status bringt nicht nur den Eintrag im Firmenbuch mit sich, sondern auch die Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung nach den Vorschriften des UGB (§ 189 Abs. 1 UGB). Für die Bonitätsbeurteilung durch Wirtschaftsauskunfteien wie Creditreform oder CRIF ist dieser rechtliche Status ein wichtiges Kriterium, da er eine höhere Transparenz und Nachvollziehbarkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse signalisiert.

Einflussfaktoren auf die Eintragungspflicht

FaktorBeschreibungRelevanz für EintragungDatenquelle
JahresumsatzGesamtumsatz des GeschäftsjahresÜber 700.000 € (2 Jahre) oder 1.000.000 € (1 Jahr)UGB, interne Buchhaltung
RechtsformEinzelunternehmenHauptsächlich betroffenFirmenbuchgericht
BrancheKeine direkte Relevanzindirekt, da umsatzabhängigWKO, Statistik Austria
GründungsdatumKeine direkte RelevanzLaufende Überwachung erforderlichFirmenbuchgericht

Welche direkten Auswirkungen hat die Firmenbuch-Eintragung auf die Bonität?

Die Firmenbuch-Eintragung eines Einzelunternehmens in Österreich hat signifikante Auswirkungen auf dessen Bonität und wird von Wirtschaftsauskunfteien als positives Signal gewertet. Eingetragene Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss beim Firmenbuchgericht einreichen, wodurch wichtige Finanzkennzahlen öffentlich zugänglich werden und eine fundiertere Bewertung der wirtschaftlichen Lage ermöglichen. Dies führt in der Regel zu einer transparenteren und somit besseren Bonitätsbewertung.

Nicht eingetragene Einzelunternehmen werden von Auskunfteien oft pauschaler beurteilt, da umfassende Finanzdaten fehlen. Die Offenlegungspflicht eingetragener Unternehmen minimiert Informationsasymmetrien, was Kreditgebern und Geschäftspartnern mehr Sicherheit bietet. Ein transparenter Finanzstatus kann zu besseren Konditionen bei Krediten, Leasingverträgen oder Lieferantenbeziehungen führen und den Bonitätsindex, beispielsweise bei Creditreform, positiv beeinflussen.

Wesentliche Hebel für die Bonitätsverbesserung durch Eintragung

HebelWirkung auf BonitätAufwandDauer
Eintragung im FirmenbuchErhöhte Transparenz, Offenlegungspflichten, formelle AnerkennungMittel1-2 Wochen
Doppelte BuchführungDetaillierte Finanzdaten, präzisere BilanzenHochLaufend
JahresabschlusspublizitätÖffentliche Nachvollziehbarkeit der GeschäftsentwicklungMittelJährlich
Rechtsformänderung zu e.U.Signalisiert Unternehmensgröße und ProfessionalitätGeringSofort mit Eintragung

So gehen Sie bei der Firmenbuch-Eintragung vor

Die Eintragung eines Einzelunternehmens ins Firmenbuch in Österreich folgt einem strukturierten Prozess, der mehrere Schritte umfasst. Obwohl die Durchführung durch einen Rechtsanwalt oder Notar empfohlen wird, können Sie die grundlegenden Phasen verstehen, um den Überblick zu behalten. Der Ablauf stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die notwendigen Unterlagen korrekt eingereicht werden.

Ein wesentlicher Bestandteil ist die Vorbereitung der erforderlichen Dokumente, die die Identität des Unternehmers, die Firmierung und den Gegenstand des Unternehmens belegen. Anschließend erfolgt die formelle Anmeldung beim zuständigen Firmenbuchgericht. Eine sorgfältige Bearbeitung dieser Schritte ist entscheidend, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden und eine zügige Eintragung zu gewährleisten.

Aktuelle Marktzahlen 2024

Der österreichische Wirtschaftsmarkt zeigt eine robuste Entwicklung, die auch die Dynamik bei den Unternehmensgründungen und -eintragungen widerspiegelt. Im Jahr 2023 wurden laut Statistik Austria und WKO über 33.000 Neugründungen verzeichnet, wobei der Großteil auf Einzelunternehmen entfiel. Dies unterstreicht die Relevanz der korrekten Handhabung von Eintragungspflichten, insbesondere wenn Umsatzschwellen erreicht werden.

Die Bonitätslandschaft in Österreich wird maßgeblich von der Transparenz der Unternehmensdaten beeinflusst. Studien der Creditreform Austria zeigen, dass Unternehmen, die im Firmenbuch geführt werden, im Durchschnitt einen um 15-20 Indexpunkte besseren Bonitäts-Score aufweisen als vergleichbare, nicht eingetragene Unternehmen (Creditreform Wirtschaftsindikator Q1 2024). Dies ist ein klares Indiz für die Bedeutung der Firmenbucheintragung für die Finanzierungsmöglichkeiten und die Reputation am Markt.

Praxisfall aus dem österreichischen Mittelstand

Eine Elektrotechnik-GmbH aus Linz, die als Einzelunternehmen gestartet war, verzeichnete in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 Umsätze von 850.000 Euro bzw. 920.000 Euro. Damit war die Schwelle zur Firmenbucheintragung erreicht. Der Geschäftsführer zögerte zunächst mit der Eintragung, da er den bürokratischen Aufwand scheute. Dies führte jedoch dazu, dass Banken bei der Beantragung eines Betriebsmittelkredits für ein größeres Projekt kritischer waren und höhere Sicherheiten verlangten. Die Bonitätsbewertung durch CRIF Bürgel lag im mittleren Bereich, was ungünstige Kreditkonditionen zur Folge hatte. Nach einer Beratung und der zügigen Nachholung der Firmenbuch-Eintragung verbesserte sich die externe Wahrnehmung der GmbH deutlich. Der publizierte Jahresabschluss schaffte Vertrauen, und der Bonitätsindex stieg innerhalb von drei Monaten um 40 Punkte, was zu einer Nachverhandlung der Kreditkonditionen führte und den effektiven Jahreszins um 0,75 % senkte.

Häufige Fehler und was sie kosten

Ein häufiger Fehler bei Einzelunternehmen in Österreich ist das Ignorieren der Umsatzschwellen für die Firmenbuch-Eintragungspflicht. Wird die Eintragung verspätet oder gar nicht vorgenommen, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können erhebliche rechtliche und finanzielle Nachteile entstehen. Das Firmenbuchgericht kann eine Zwangsstrafe verhängen, um die Eintragung zu erzwingen, die sich schnell auf mehrere hundert Euro summieren kann (§ 24 FBG). Zudem riskieren Unternehmer bei ausbleibender Eintragung, als nicht-eingetragener Kaufmann zu agieren, was die Glaubwürdigkeit bei Geschäftspartnern und Banken mindert.

Diese Versäumnisse können direkte Auswirkungen auf die Bonität haben. Eine schlechtere Bonität führt zu höheren Zinskosten bei Krediten oder sogar zu einer Ablehnung von Finanzierungsanfragen. Bei einem Darlehen von beispielsweise 200.000 Euro kann ein um 0,5 Prozentpunkte höherer Zinssatz über eine Laufzeit von fünf Jahren Mehrkosten von rund 5.000 Euro bedeuten. Darüber hinaus können Lieferanten auf Vorkasse bestehen oder Zahlungsziele verkürzen, was die Liquidität des Unternehmens stark belastet. Eine korrekte und zeitgerechte Eintragung dient somit nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Pflichten, sondern ist eine Investition in die finanzielle Stabilität und Reputation des Unternehmens.

Kosten, Aufwand, realistischer Zeitrahmen

Die Kosten für die Firmenbuch-Eintragung eines Einzelunternehmens in Österreich setzen sich hauptsächlich aus Gerichtsgebühren und Notariatskosten zusammen. Die Anmeldegebühr beim Firmenbuchgericht beträgt derzeit rund 35 Euro für die Ersteintragung. Hinzu kommen die Kosten für die notarielle Beglaubigung der Unterschrift und die Erstellung der notwendigen Dokumente, die je nach Aufwand und Notariat zwischen 100 und 300 Euro liegen können. Insgesamt ist mit Kosten zwischen 150 und 400 Euro zu rechnen.

Der Aufwand für die Vorbereitung und Einreichung der Unterlagen ist überschaubar, wenn alle Informationen vorhanden sind. Die Bearbeitungsdauer beim Firmenbuchgericht beträgt in der Regel eine bis zwei Wochen, kann aber je nach Auslastung auch länger dauern. Ein realistischer Zeitrahmen von der Entscheidungsfindung bis zur finalen Eintragung inklusive aller Vorbereitungen liegt bei etwa zwei bis vier Wochen.

Kostenübersicht zur Firmenbuch-Eintragung

OptionKosten (ca.)Dauer (ca.)Erfolgswahrscheinlichkeit
Eigenregie150-250 €2-4 WochenMittel (bei Unsicherheit)
Notar300-500 €1-3 WochenHoch
Anwalt + Notar500-800 €1-2 WochenSehr hoch

Vergleich der Alternativen

Einzelunternehmer, die die Umsatzschwellen für die Firmenbuch-Eintragung noch nicht erreicht haben oder diese bewusst nicht überschreiten möchten, agieren in Österreich als "Nicht-eingetragene Unternehmer". Diese Form ist mit weniger formalen Pflichten verbunden, bringt jedoch auch spezifische Nachteile mit sich, insbesondere im Hinblick auf die externe Wahrnehmung und Bonitätsbewertung. Die Wahl der Rechtsform und des Grades der Transparenz hat direkte Auswirkungen auf die Unternehmensfinanzierung und die Geschäftsbeziehungen.

Die Entscheidung, ob eine freiwillige Eintragung erfolgt oder eine andere Rechtsform gewählt wird, sollte strategisch abgewogen werden. Dabei spielen nicht nur die aktuellen Umsätze, sondern auch die zukünftigen Wachstumspläne und die gewünschte Wahrnehmung am Markt eine Rolle. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Fragen ist entscheidend, um die Weichen für eine stabile Unternehmensentwicklung zu stellen und die Bonität nachhaltig zu sichern.

Wann lohnt sich Eigenregie, wann ein Dienstleister?

Die Entscheidung, ob die Firmenbuch-Eintragung in Eigenregie oder mit Unterstützung eines Dienstleisters wie einem Notar oder Rechtsanwalt erfolgt, hängt von der Komplexität des Einzelfalls und dem vorhandenen Know-how ab. Für unkomplizierte Gründungen und Unternehmer mit einem soliden Verständnis der rechtlichen Anforderungen kann die Eigenregie eine kostengünstige Option sein. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Fehler bei der Anmeldung zu Verzögerungen oder zusätzlichen Kosten führen können, die die anfängliche Ersparnis zunichtemachen.

Bei komplexeren Firmierungen, speziellen Branchentypen oder wenn Zeit ein kritischer Faktor ist, empfiehlt sich die Beauftragung eines Dienstleisters. Ein Notar oder Rechtsanwalt stellt sicher, dass alle Unterlagen korrekt und fristgerecht eingereicht werden und berät bei der Wahl der richtigen Firmierung. Dies minimiert das Risiko von Fehlern und beschleunigt den Prozess. Dienstleister wie Bonifix, spezialisiert auf Bonitätsmanagement, können zudem bei der optimalen Aufbereitung und Kommunikation der Unternehmenskennzahlen an Wirtschaftsauskunfteien unterstützen, um die positiven Effekte der Eintragung auf die Bonität voll auszuschöpfen.

Rechtliche Grundlage

Die rechtlichen Grundlagen für die Firmenbuch-Eintragung von Einzelunternehmen in Österreich finden sich primär im Unternehmensgesetzbuch (UGB) und im Firmenbuchgesetz (FBG). Gemäß § 189 Abs. 1 UGB sind Einzelunternehmer, die die oben genannten Umsatzschwellen überschreiten, zur Führung einer doppelten Buchhaltung und zur Bilanzierung verpflichtet. Diese Pflichten korrespondieren mit der Eintragungspflicht ins Firmenbuch.

Das Firmenbuchgesetz regelt die Organisation und Führung des Firmenbuchs sowie den Eintragungsprozess. Artikel 15 und 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 31 des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) sind relevant, wenn es um die Einsichtnahme oder die Korrektur von Daten im Firmenbuch geht. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen gewährleisten die Transparenz und Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und sind entscheidend für die Bonitätsbeurteilung durch Dritte.

Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Für spezifische Fragen zur Firmenbucheintragung und deren rechtlichen Auswirkungen sollten Sie stets einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Notar konsultieren.

Häufige Fragen

Welche Umsatzschwellen gelten für die Firmenbuch-Eintragung eines Einzelunternehmens in Österreich?

Ein Einzelunternehmen in Österreich muss ins Firmenbuch eingetragen werden, wenn der Jahresumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren jeweils 700.000 Euro übersteigt oder in einem einzelnen Geschäftsjahr 1.000.000 Euro überschreitet, gemäß dem Unternehmensgesetzbuch (UGB).

Wie beeinflusst die Firmenbuch-Eintragung die Bonität eines Einzelunternehmens?

Die Eintragung erhöht die Transparenz durch die Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen, was von Wirtschaftsauskunfteien positiv bewertet wird. Dies kann zu besseren Kreditkonditionen und einem höheren Bonitätsindex führen, wie Studien von Creditreform Austria zeigen.

Welche Kosten entstehen bei der Firmenbuch-Eintragung für ein Einzelunternehmen in Österreich?

Die Kosten belaufen sich auf etwa 150 bis 400 Euro und setzen sich aus einer Anmeldegebühr von ca. 35 Euro beim Firmenbuchgericht sowie Notariatskosten für Beglaubigungen und Dokumentenerstellung zusammen.

Was passiert, wenn die Firmenbuch-Eintragung bei Erreichen der Schwellenwerte unterlassen wird?

Bei unterlassener Eintragung können rechtliche und finanzielle Nachteile entstehen, darunter Zwangsmaßnahmen durch das Firmenbuchgericht mit Bußgeldern. Zudem verschlechtert sich die Bonität bei Banken und Geschäftspartnern, was zu höheren Zinskosten oder Ablehnung von Finanzierungen führen kann.

  1. Umsatzschwellen prüfen

    Überprüfen Sie anhand Ihrer letzten Jahresabschlüsse, ob Ihr Jahresumsatz die gesetzlichen Schwellenwerte von 700.000 Euro (zwei Jahre) oder 1.000.000 Euro (ein Jahr) erreicht oder überschreitet. Dies ist der erste Indikator für die Eintragungspflicht.

  2. Firmennamen und -gegenstand festlegen

    Wählen Sie einen eindeutigen und gesetzeskonformen Firmennamen und definieren Sie präzise den Gegenstand Ihres Unternehmens. Eine Vorabprüfung bei der Wirtschaftskammer (WKO) oder einem Notar ist empfehlenswert, um Namenskonflikte zu vermeiden.

  3. Erforderliche Unterlagen zusammenstellen

    Bereiten Sie alle notwendigen Dokumente vor, darunter ein notariell beglaubigtes Musterblatt (Anmeldung zur Eintragung), Ihre Gewerbeberechtigung und gegebenenfalls weitere Nachweise, die für Ihr Unternehmen relevant sind.

  4. Anmeldung beim Firmenbuchgericht

    Reichen Sie die vollständigen Unterlagen beim zuständigen Firmenbuchgericht (dies ist meist ein Landesgericht) ein. Die Anmeldung muss in notariell beglaubigter Form erfolgen.

  5. Gerichtsgebühren entrichten

    Begleichen Sie die anfallenden Gerichtsgebühren für die Eintragung. Ohne Zahlung der Gebühren wird Ihr Antrag nicht bearbeitet.

  6. Eintragungsbestätigung erhalten

    Nach erfolgreicher Prüfung und Eintragung erhalten Sie eine Bestätigung vom Firmenbuchgericht. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie ein eingetragener Einzelunternehmer (e.U.) und unterliegen den entsprechenden Pflichten.

Vergleich der Alternativen

MerkmalNicht-eingetragenes EinzelunternehmenEingetragenes Einzelunternehmen (e.U.)
Eintragung im FirmenbuchNeinJa
BuchführungspflichtEinnahmen-Ausgaben-RechnungDoppelte Buchführung, Bilanzierung
HaftungUnbeschränkt mit PrivatvermögenUnbeschränkt mit Privatvermögen (aber höhere Professionalität)
FirmierungName des InhabersFantasiename + 'e.U.' möglich
BonitätswahrnehmungGeringere Transparenz, oft schlechtere BewertungHohe Transparenz, tendenziell bessere Bewertung

Regionale Hinweise Deutschland

  • Die Situation in Deutschland für Einzelunternehmen unterscheidet sich, da die Eintragung ins Handelsregister (Pendant zum Firmenbuch) bereits ab einer bestimmten Kaufmannseigenschaft oder freiwillig möglich ist, unabhängig von konkreten Umsatzschwellen.
  • In Bayern legen viele kleine und mittlere Einzelunternehmen Wert auf eine frühzeitige freiwillige Eintragung ins Handelsregister, um als 'e.K.' (eingetragener Kaufmann) aufzutreten und somit eine höhere Glaubwürdigkeit bei Banken und Geschäftspartnern zu erzielen.
  • Die IHKs in Deutschland bieten umfassende Beratungsleistungen zur Eintragung ins Handelsregister an, die denen der Wirtschaftskammer Österreich ähneln, aber an das deutsche Rechtssystem angepasst sind.

Glossar

Begriffe kurz erklärt

Firmenbuch
Öffentliches Register für Unternehmen in Österreich, das wesentliche Rechtsverhältnisse von Gesellschaften und Einzelunternehmen dokumentiert und Transparenz schafft.
Einzelunternehmen (e.U.)
Ein von einer natürlichen Person geführtes Unternehmen, das nach Eintragung im Firmenbuch den Rechtsvorschriften des UGB unterliegt.
Unternehmensgesetzbuch (UGB)
Das zentrale Gesetz in Österreich, das die Rechtsgrundlagen für unternehmerische Tätigkeiten, insbesondere für Kaufleute und Handelsgeschäfte, regelt.
Doppelte Buchführung
Ein System der Finanzbuchhaltung, bei dem jeder Geschäftsvorfall auf mindestens zwei Konten erfasst wird, um Vermögen, Schulden, Aufwendungen und Erträge lückenlos abzubilden.
Jahresabschlusspublizität
Die gesetzliche Pflicht für bestimmte Unternehmen, ihren Jahresabschluss öffentlich zu machen, beispielsweise durch Einreichung beim Firmenbuchgericht.

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FAQ

Häufige Fragen

Was bedeutet 'e.U.' nach der Firmenbucheintragung?
Die Abkürzung 'e.U.' steht für 'eingetragener Unternehmer' oder 'eingetragene Unternehmerin'. Sie kennzeichnet ein Einzelunternehmen, das im Firmenbuch eingetragen ist und somit den kaufmännischen Vorschriften des UGB unterliegt, einschließlich der Pflicht zur doppelten Buchführung.
Kann ich mich als Einzelunternehmen freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen?
Ja, auch wenn die Umsatzschwellen noch nicht erreicht sind, können Sie sich als Einzelunternehmen freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen. Dies kann sinnvoll sein, um frühzeitig von den Vorteilen einer erhöhten Transparenz und damit potenziell besseren Bonitätsbewertung zu profitieren.
Welche Vorteile hat die Eintragung für die Bonität meines Unternehmens?
Die Eintragung erhöht die Transparenz Ihrer Finanzdaten durch die Pflicht zur Jahresabschlusspublizität. Dies ermöglicht Wirtschaftsauskunfteien und Kreditgebern eine fundiertere Bewertung Ihrer Kreditwürdigkeit, was oft zu besseren Konditionen bei Finanzierungen führt.
Was passiert, wenn ich die Eintragungspflicht ignoriere?
Wenn Sie die Eintragungspflicht ignorieren, obwohl die Voraussetzungen erfüllt sind, können Ihnen vom Firmenbuchgericht Zwangsstrafen auferlegt werden. Zudem riskieren Sie eine schlechtere Bonitätsbewertung und damit ungünstigere Konditionen bei Banken und Lieferanten.
Muss ich nach der Eintragung auch eine doppelte Buchführung führen?
Ja, mit der Eintragung ins Firmenbuch sind Sie als eingetragener Einzelunternehmer verpflichtet, eine doppelte Buchführung nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) zu führen. Dies schließt auch die Erstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) ein.
Wo finde ich Informationen zu meinem Firmenbucheintrag in Österreich?
Informationen zu Firmenbucheinträgen in Österreich können Sie über die offizielle Firmenbuchabfrage des Bundesministeriums für Justiz einsehen. Auch über die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) oder kommerzielle Anbieter sind solche Auskünfte erhältlich.

Behandelte Themen

  • Unternehmensgesetzbuch (UGB)
  • Firmenbuchgesetz (FBG)
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Datenschutzgesetz (DSG)
  • Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
  • Creditreform Austria
  • CRIF Bürgel GmbH
  • Statistik Austria
  • Landesgericht
  • Eingetragener Einzelunternehmer (e.U.)

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