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Ratgeber

DSGVO-Auskunft bei Wirtschaftsauskunfteien: So verbessern KMU ihre Bonität

Nutzen Sie Art. 15 DSGVO zur Datenprüfung und -korrektur für bessere Kreditkonditionen bei Creditreform, SCHUFA und CRIF Bürgel.

Mike SorceMike SorceGründer & Head of Credit Risk, BonifixAktualisiert August 202612 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis · 22 Abschnitte
  1. Wie funktioniert das DSGVO-Auskunftsrecht bei Wirtschaftsauskunfteien?
  2. Wesentliche Inhalte der DSGVO-Auskunft
  3. Welche Hebel ergeben sich aus der DSGVO-Auskunft zur Bonitätsverbesserung?
  4. So gehen Sie vor (Schritt-für-Schritt)
  5. Aktuelle Marktzahlen 2025
  6. Praxisfall aus dem deutschen Mittelstand
  7. Regionale Unterschiede in Deutschland
  8. Häufige Fehler und was sie kosten
  9. Kosten, Aufwand, realistischer Zeitrahmen
  10. Vergleich der Alternativen
  11. Wann lohnt sich Eigenregie, wann ein Dienstleister?
  12. Rechtliche Grundlage
  13. Wichtige Rechtsgrundlagen
  14. Häufige Fragen
  15. Was ist der Zweck einer DSGVO-Auskunft bei Wirtschaftsauskunfteien?
  16. Wie lange dauert es, bis die Auskunftei die DSGVO-Auskunft erteilt?
  17. Welche Daten können in einer DSGVO-Auskunft korrigiert oder gelöscht werden?
  18. Welche Kosten entstehen bei einer DSGVO-Auskunft?
  19. Wie viel Bonitätspunkte kann man durch eine Datenkorrektur gewinnen?
  20. Welche Auswirkungen haben fehlerhafte Bonitätsdaten auf die Kreditkosten?
  21. Welche rechtliche Grundlage regelt die Auskunftspflicht der Auskunfteien?
  22. Wer sind die größten Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland?

Wie funktioniert das DSGVO-Auskunftsrecht bei Wirtschaftsauskunfteien?

Das DSGVO-Auskunftsrecht, konkretisiert in Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), gewährt Unternehmen das Recht, eine Kopie aller sie betreffenden personenbezogenen Daten, die eine Wirtschaftsauskunftei gespeichert hat, kostenlos anzufordern. Diese Datenkopie ist ein zentrales Instrument, um die Grundlage des eigenen Bonitätsscores transparent zu machen und mögliche Fehler zu identifizieren.

Die Auskunfteien sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags umfassend Auskunft zu erteilen. Diese Auskunft muss nicht nur die Daten selbst umfassen, sondern auch Informationen über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten Daten, die Empfänger der Daten und die geplante Speicherdauer. Hier liegt der Hebel für Unternehmen, um die Datenbasis zu prüfen und gegebenenfalls Handlungsbedarf abzuleiten.

Wesentliche Inhalte der DSGVO-Auskunft

Aspekt der AuskunftRelevanz für UnternehmenMögliche Handlung nach Art. 17 DSGVO
Gespeicherte DatenAlle bonitätsrelevanten InformationenFehlerhafte Daten korrigieren
VerarbeitungszweckeTransparenz der DatennutzungUnzulässige Zwecke beanstanden
DatenquellenNachvollziehbarkeit der HerkunftUnbekannte Quellen prüfen
EmpfängerKenntnis der DatenweitergabeUnbefugte Weitergabe widersprechen
SpeicherdauerEinhaltung der LöschfristenVerjährte Einträge löschen lassen

Welche Hebel ergeben sich aus der DSGVO-Auskunft zur Bonitätsverbesserung?

Aus der detaillierten DSGVO-Auskunft ergeben sich mehrere strategische Hebel, um die Bonität eines Unternehmens gezielt zu verbessern. Der wichtigste Schritt ist die akribische Prüfung der erhaltenen Daten auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Fehlerhafte oder veraltete Einträge sind ein signifikanter Faktor für einen schlechten Bonitätsscore.

Fehler können von falschen Branchencodes bis hin zu längst beglichenen, aber noch als offen gelisteten Forderungen reichen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Unternehmen die Berichtigung unrichtiger Daten oder die Löschung nicht mehr erforderlicher oder unrechtmäßig verarbeiteter Daten verlangen. Dieser Ansatz ist hochwirksam, da er direkt die Berechnungsgrundlage des Bonitätsscores beeinflusst.

Weitere Hebel umfassen das Einreichen aktueller Jahresabschlüsse, die bei Auskunfteien oft fehlen oder veraltet sind, sowie die Proaktivität bei der Kommunikation wichtiger positiver Entwicklungen des Unternehmens. Die reine Datenpflege auf Basis der DSGVO-Auskunft kann den Bonitätsindex um durchschnittlich -60 bis -120 Punkte verbessern, wie Bonifix-Analysen zeigen.

HebelWirkung auf BonitätAufwandDauer
Datenkorrektur (Art. 17 DSGVO)Direkt: Entfernung negativer Einträge, Verbesserung des ScoresMittel4–8 Wochen
Jahresabschluss einreichenErgänzung relevanter Finanzdaten, positiver Score-FaktorGering2–4 Wochen
Branchencode-BereinigungKorrekte Branchenzuordnung, Vermeidung von FalschbewertungGering1–3 Wochen
Aktualisierung StammdatenKorrektur falscher Adressen, Rechtsformen etc.Gering1–2 Wochen

So gehen Sie vor (Schritt-für-Schritt)

Ein systematisches Vorgehen bei der Nutzung des DSGVO-Auskunftsrechts ist entscheidend für den Erfolg. Zunächst sollten Sie eine vollständige Datensammlung bei allen relevanten Auskunfteien anfordern. Die anschließende sorgfältige Analyse der erhaltenen Informationen bildet die Basis für alle weiteren Schritte zur Bonitätsoptimierung.

Nach der Identifikation potenzieller Fehler oder unvollständiger Daten ist es wichtig, die Berichtigung oder Löschung dieser Einträge präzise und mit entsprechenden Nachweisen zu fordern. Ein strukturiertes Vorgehen sichert die Einhaltung der Fristen und die Durchsetzung Ihrer Rechte gemäß DSGVO.

Aktuelle Marktzahlen 2025

Die Qualität der Bonitätsdaten in Deutschland unterliegt einer stetigen Entwicklung, beeinflusst durch dynamische Wirtschaftsbedingungen und verschärfte Datenschutzanforderungen. Laut dem Creditreform Wirtschaftsbarometer Frühjahr 2024 zeigten sich Unternehmen weiterhin robust, doch der Zugang zu Kapital bleibt ein zentrales Thema, bei dem Bonität entscheidend ist. Fehler in den Bonitätsdaten sind keine Seltenheit und können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Eine Untersuchung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) aus dem Jahr 2023 zeigt, dass KMU, deren Bonität aufgrund fehlerhafter Daten schlechter eingestuft wird, im Durchschnitt 0,5 % höhere Zinsen auf Kredite zahlen müssen. Dies summiert sich bei einem Darlehen von 500.000 Euro über fünf Jahre auf Mehrkosten von 12.500 Euro. Die Relevanz präziser Daten ist somit unmittelbar an den Unternehmenserfolg gekoppelt. Das Ifo-Geschäftsklima bleibt zwar angespannt, aber eine Verbesserung der eigenen Bonität bietet weiterhin einen Wettbewerbsvorteil im Kampf um günstige Finanzierungen.

Praxisfall aus dem deutschen Mittelstand

Eine mittelständische Maschinenbau-GmbH aus Baden-Württemberg, spezialisiert auf Sondermaschinenbau mit 45 Mitarbeitern, stand bei Creditreform mit einem Bonitätsindex von 298. Dies führte zu erschwerten Kreditverhandlungen und einer Ablehnung bei einem größeren Leasinggeschäft. Bei der Analyse der DSGVO-Auskünfte stellte sich heraus, dass ein alter, längst beglichener Bürgschaftsfall aus dem Jahr 2018 noch als offen geführt wurde und der aktuelle Jahresabschluss 2023 fehlte. Zudem war ein falscher Branchencode eingetragen, der ein höheres Ausfallrisiko suggerierte.

Bonifix unterstützte das Unternehmen bei der Geltendmachung der Korrekturrechte nach Art. 17 DSGVO und der Einreichung des aktuellen Jahresabschlusses. Innerhalb von sechs Wochen sank der Bonitätsindex von 298 auf 175. Dies ermöglichte der GmbH den Abschluss des Leasingvertrags zu deutlich besseren Konditionen und sicherte die Aufnahme eines Investitionskredits mit einer Zinsersparnis von jährlich rund 8.000 Euro, basierend auf einer Kreditsumme von 750.000 Euro.

Regionale Unterschiede in Deutschland

Die Anwendung des DSGVO-Auskunftsrechts und die daraus resultierende Bonitätsoptimierung weisen in Deutschland keine direkten regionalen Unterschiede in der rechtlichen Handhabung auf, da die DSGVO bundesweit gilt. Jedoch kann die Bearbeitungsgeschwindigkeit und die Art der Datenerfassung durch lokale Niederlassungen der Auskunfteien oder regionale Eigenheiten der Wirtschaftsstrukturen variieren. In Nordrhein-Westfalen, einem Bundesland mit hoher Unternehmensdichte, ist die Anzahl der Bonitätsabfragen überdurchschnittlich hoch, was die Notwendigkeit präziser Daten noch verstärkt. Hier sind beispielsweise die IHKs in Köln oder Düsseldorf wichtige Ansprechpartner für Unternehmen.

In Bayern, insbesondere im produzierenden Mittelstand, sind Lieferantenkredite oft ein zentraler Finanzierungsbaustein, dessen Konditionen direkt von der Bonität abhängen. Eine schlechte Einstufung kann hier schnell zu Liquiditätsengpässen führen. Die Datenschutzbehörden der Länder, wie die des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, sind für die Einhaltung der DSGVO zuständig und können bei Beschwerden angerufen werden. Es empfiehlt sich, die spezifischen Kontaktwege der jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten zu kennen.

Häufige Fehler und was sie kosten

Ein häufiger Fehler im Umgang mit Bonitätsdaten ist das Ignorieren des DSGVO-Auskunftsrechts oder die unzureichende Prüfung der erhaltenen Daten. Unternehmen übersehen oft veraltete oder fehlerhafte Einträge, die den Bonitätsscore unnötig belasten. Ein klassisches Beispiel ist ein bereits beglichener Mahnbescheid, der noch als "unerledigt" geführt wird, was den Score signifikant verschlechtert und zu Mehrkosten führt.

Konkret können diese Fehler hohe Kosten verursachen. Eine um nur 10 Indexpunkte verschlechterte Bonität bei Creditreform kann zu Kreditkonditionen führen, die 0,2 % bis 0,3 % über dem Marktdurchschnitt liegen. Bei einem Investitionskredit von 1 Million Euro über zehn Jahre bedeuten 0,25 % Mehrzins bereits 25.000 Euro zusätzliche Kosten. Zudem können höhere Versicherungsprämien oder die Verweigerung von Ratenzahlungen bei Lieferanten die Folge sein. Eine unvollständige Datengrundlage, etwa durch fehlende Jahresabschlüsse, kann ebenfalls zu einem schlechteren Scoring führen und die Verhandlungsposition bei Banken schwächen.

Kosten, Aufwand, realistischer Zeitrahmen

Die Nutzung des DSGVO-Auskunftsrechts ist für Unternehmen zunächst kostenfrei, da die Auskunfteien gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO eine Kopie der personenbezogenen Daten unentgeltlich zur Verfügung stellen müssen. Der wesentliche Aufwand liegt in der Zusammenstellung des Auskunftsantrags, der Analyse der erhaltenen Daten und der anschließenden Formulierung von Berichtigungs- oder Löschanträgen. Dieser Prozess kann intern mit entsprechendem Know-how oder extern mit Unterstützung eines Spezialisten erfolgen.

Realistischerweise dauert der gesamte Prozess von der Beantragung der Auskunft bis zur erfolgreichen Korrektur und der damit verbundenen Bonitätsverbesserung zwischen 4 und 8 Wochen. Diese Zeitspanne hängt maßgeblich von der Komplexität der Datenlage und der Reaktionsgeschwindigkeit der jeweiligen Auskunftei ab. Bei hartnäckigen Fällen oder umfangreichen Korrekturen kann es auch länger dauern, daher ist proaktives Handeln empfehlenswert. Eine Geld-zurück-Garantie bei fehlenden Hebeln, wie sie Bonifix anbietet, minimiert das Risiko für Unternehmen.

OptionKostenDauerErfolgswahrscheinlichkeit
EigenregieGering (interne Kosten)6–12 WochenAbhängig von Know-how
DIY-Toolkit449 € (einmalig)4–8 WochenHoch
Done-for-youProjektbasiert4–8 WochenSehr hoch

Vergleich der Alternativen

Für Unternehmen, die ihre Bonität auf Basis des DSGVO-Auskunftsrechts verbessern möchten, stehen im Wesentlichen drei Handlungsoptionen zur Verfügung: die eigenständige Bearbeitung, die Nutzung eines DIY-Toolkits oder die Beauftragung eines Done-for-you-Dienstleisters. Jede dieser Optionen bietet spezifische Vor- und Nachteile hinsichtlich Kosten, Zeitaufwand und Erfolgsaussichten. Die Wahl der Methode sollte sich an den internen Ressourcen und der Komplexität des individuellen Bonitätsfalls orientieren.

Die eigenständige Bearbeitung erfordert tiefgehendes Wissen über die DSGVO und die spezifischen Prozesse der Auskunfteien, während ein spezialisiertes Toolkit die notwendigen Vorlagen und Anleitungen bietet. Ein Done-for-you-Service nimmt dem Unternehmen den gesamten Prozess ab und agiert als Experte gegenüber den Auskunfteien, was insbesondere bei komplexen Fällen die effizienteste Lösung darstellt. Es ist essenziell, die Erwartungen an den gewünschten Bonitätsscore und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten realistisch einzuschätzen.

Wann lohnt sich Eigenregie, wann ein Dienstleister?

Die Entscheidung, ob Unternehmen die Bonitätsoptimierung mittels DSGVO-Auskunft in Eigenregie durchführen oder einen Dienstleister beauftragen, hängt von mehreren Faktoren ab. Eigenregie ist sinnvoll, wenn die Datenlage übersichtlich ist, nur wenige Korrekturen anstehen und das Unternehmen über die notwendigen personellen Kapazitäten sowie juristisches Know-how verfügt. Dies erfordert jedoch eine detaillierte Einarbeitung in die Materie und den Umgang mit den Auskunfteien.

Ein Dienstleister wie Bonifix bietet sich an, sobald die Datenlage komplexer wird, umfangreiche Korrekturen notwendig sind oder interne Ressourcen knapp sind. Spezialisierte Dienstleister verfügen über jahrelange Erfahrung im Umgang mit allen vier relevanten deutschen Wirtschaftsauskunfteien – Creditreform, CRIF Bürgel, SCHUFA Business und Boniversum – und kennen die spezifischen Kommunikationswege und rechtlichen Hebel. Sie können den Prozess effizienter gestalten und oft bessere Ergebnisse erzielen, da sie wissen, welche Argumente und Nachweise bei den Auskunfteien am effektivsten sind. Durch die Beauftragung lässt sich der Bonitätsindex im Durchschnitt um –127 Punkte in 4–8 Wochen verbessern, was die Investition oft schnell amortisiert.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für das Vorgehen gegen Wirtschaftsauskunfteien auf Basis des Datenschutzes ist primär in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankert. Insbesondere Art. 15 DSGVO gewährt das Auskunftsrecht, Art. 17 DSGVO das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) und Art. 16 DSGVO das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten. Diese Rechte sind für Unternehmen ebenso relevant wie für Privatpersonen, da die von Auskunfteien gespeicherten Unternehmensdaten oft auch personenbezogene Daten des Inhabers oder der Geschäftsführung umfassen.

Ergänzend zur DSGVO regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seinen nationalen Öffnungsklauseln spezifische Aspekte, beispielsweise § 31 BDSG zur Verarbeitung von Bonitätsdaten. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und diverser Oberlandesgerichte (OLG) präzisiert zudem, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Auskunfteien Daten speichern und verarbeiten dürfen und wann ein Löschungs- oder Berichtigungsanspruch besteht. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung, bieten jedoch einen fundierten Überblick über die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Wichtige Rechtsgrundlagen

  • Art. 15 DSGVO: Recht auf Auskunft über die zu einer Person gespeicherten Daten.
  • Art. 16 DSGVO: Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten.
  • Art. 17 DSGVO: Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“).
  • Art. 21 DSGVO: Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten.
  • § 31 BDSG: Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Bonitätsprüfung.

Häufige Fragen

Was ist der Zweck einer DSGVO-Auskunft bei Wirtschaftsauskunfteien?

Eine DSGVO-Auskunft nach Art. 15 dient dazu, Transparenz über die von Auskunfteien gespeicherten Bonitätsdaten Ihres Unternehmens zu erhalten und mögliche Fehler zu identifizieren.

Wie lange dauert es, bis die Auskunftei die DSGVO-Auskunft erteilt?

Wirtschaftsauskunfteien sind gemäß DSGVO verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags umfassend Auskunft zu erteilen.

Welche Daten können in einer DSGVO-Auskunft korrigiert oder gelöscht werden?

Gemäß Art. 17 DSGVO können unrichtige Daten berichtigt oder nicht mehr erforderliche oder unrechtmäßig verarbeitete Daten gelöscht werden, beispielsweise veraltete Mahnbescheide oder falsche Branchencodes.

Welche Kosten entstehen bei einer DSGVO-Auskunft?

Die erste Kopie der personenbezogenen Daten muss gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO von den Auskunfteien unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

Wie viel Bonitätspunkte kann man durch eine Datenkorrektur gewinnen?

Bonifix-Analysen zeigen, dass durch die Datenpflege auf Basis der DSGVO-Auskunft der Bonitätsindex um durchschnittlich -60 bis -120 Punkte verbessert werden kann (z.B. von 298 auf 175).

Welche Auswirkungen haben fehlerhafte Bonitätsdaten auf die Kreditkosten?

Eine um nur 10 Indexpunkte verschlechterte Bonität kann zu 0,2 % bis 0,3 % höheren Zinsen führen, was bei einem 1 Mio. Euro Kredit über 10 Jahre 25.000 Euro Mehrkosten bedeuten kann.

Welche rechtliche Grundlage regelt die Auskunftspflicht der Auskunfteien?

Die Auskunftspflicht basiert auf Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ergänzt durch nationale Gesetze wie das BDSG.

Wer sind die größten Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland?

Die größten Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland sind unter anderem Creditreform, CRIF Bürgel und in spezifischen B2B-Kontexten auch die SCHUFA.

  1. 1. DSGVO-Auskunft anfordern

    Senden Sie einen schriftlichen Antrag auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO an alle relevanten Wirtschaftsauskunfteien (Creditreform, SCHUFA Business, CRIF Bürgel, Boniversum). Musterbriefe finden Sie im Bonifix DIY-Toolkit.

  2. 2. Auskunft prüfen und analysieren

    Vergleichen Sie die erhaltenen Daten sorgfältig mit Ihren eigenen Unterlagen. Achten Sie auf Fehler, veraltete Einträge, falsche Branchencodes oder fehlende positive Informationen (z.B. aktuelle Jahresabschlüsse).

  3. 3. Fehlerhafte Einträge beanstanden

    Formulieren Sie Berichtigungs- oder Löschanträge nach Art. 16 und 17 DSGVO für alle identifizierten fehlerhaften oder unvollständigen Daten. Fügen Sie Belege bei, die Ihre Argumentation stützen.

  4. 4. Fristen überwachen

    Die Auskunfteien müssen innerhalb eines Monats auf Ihren Antrag reagieren. Verfolgen Sie die Fristen und mahnen Sie bei Verzögerungen oder unzureichenden Antworten nach.

  5. 5. Verbesserungen kontrollieren

    Fordern Sie nach den Korrekturen erneut eine Auskunft an, um die erfolgreiche Umsetzung zu überprüfen. Beantragen Sie bei ausbleibendem Erfolg Unterstützung durch einen Dienstleister oder die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde.

  6. 6. Proaktive Datenpflege betreiben

    Pflegen Sie Ihre Bonitätsdaten kontinuierlich, indem Sie regelmäßig Jahresabschlüsse einreichen und bei wesentlichen Unternehmensentwicklungen die Auskunfteien proaktiv informieren. Nutzen Sie den kostenlosen Bonitäts-Check von Bonifix.

Vergleich der Alternativen

OptionVorteileNachteileEmpfohlen für
EigenregieKostenfrei, volle KontrolleHoher Zeitaufwand, juristisches Know-how nötig, geringere Erfolgswahrscheinlichkeit bei KomplexitätKleine Unternehmen mit einfachen Fällen und ausreichend internen Ressourcen
DIY-ToolkitGeringe Kosten, sofortige Verfügbarkeit, professionelle VorlagenErfordert Eigeninitiative bei Anwendung und KommunikationUnternehmen mit mittleren Ressourcen und dem Wunsch nach fundierter Anleitung
Done-for-you-ServiceMaximaler Komfort, hohe Erfolgswahrscheinlichkeit, Zeitersparnis, ExpertenwissenHöhere Kosten (projektbasiert)Unternehmen mit komplexen Fällen, knappen Ressourcen oder dem Wunsch nach bester Erfolgschance

Regionale Hinweise Deutschland

  • In Nordrhein-Westfalen ist die dichte Unternehmenslandschaft besonders anfällig für Datenfehler durch hohe Transaktionsvolumen bei Auskunfteien.
  • Die Landesdatenschutzbeauftragten in Bayern und Baden-Württemberg sind sehr aktiv bei der Durchsetzung von Art. 15 und 17 DSGVO und bieten Unternehmen klare Leitfäden.
  • In Hamburg ist die Hafenwirtschaft stark von internationalen Geschäftsbeziehungen geprägt, wo eine exzellente Bonität für Vertrauen entscheidend ist.
  • Branchenverbände wie die IHKen in Berlin oder München bieten oft erste Anlaufstellen für Fragen zur Bonität und Datenschutz.

Glossar

Begriffe kurz erklärt

Bonitätsindex
Eine Kennzahl (z.B. von 100 bis 600 bei Creditreform), die die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens bewertet. Ein niedrigerer Indexwert steht für eine bessere Bonität.
DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)
Eine EU-Verordnung, die den Schutz personenbezogener Daten regelt und Unternehmen sowie Privatpersonen weitreichende Rechte bezüglich ihrer Daten einräumt.
Wirtschaftsauskunftei
Ein Unternehmen, das Daten über die Kreditwürdigkeit von Unternehmen und Privatpersonen sammelt, speichert und verarbeitet, um diese Informationen Dritten gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.
Art. 15 DSGVO
Der Artikel der DSGVO, der das Recht auf Auskunft der betroffenen Person über die sie betreffenden gespeicherten Daten festlegt.
Art. 17 DSGVO
Der Artikel der DSGVO, der das Recht auf Löschung ('Recht auf Vergessenwerden') von personenbezogenen Daten regelt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
Das deutsche Gesetz, das die DSGVO auf nationaler Ebene ergänzt und konkretisiert, insbesondere in Bereichen, in denen die DSGVO Öffnungsklauseln vorsieht.

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FAQ

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen DSGVO-Auskunft und Selbstauskunft?
Die DSGVO-Auskunft (Art. 15 DSGVO) ist ein umfassendes Recht auf eine Kopie aller personenbezogenen Daten, die von einer Auskunftei über Sie gespeichert sind. Eine Selbstauskunft ist oft eine vereinfachte, teilweise kostenpflichtige Auskunft, die nicht immer alle Details der DSGVO-Auskunft enthält.
Wie oft kann ich eine DSGVO-Auskunft anfordern?
Sie können grundsätzlich jederzeit eine DSGVO-Auskunft anfordern. Die Auskunfteien dürfen jedoch bei exzessiven oder offensichtlich unbegründeten Anträgen eine angemessene Gebühr verlangen oder die Beantwortung verweigern. Einmal jährlich ist eine kostenlose Auskunft jedoch Standard.
Kann eine Wirtschaftsauskunftei die DSGVO-Auskunft verweigern?
Eine Verweigerung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich, zum Beispiel wenn der Antrag offensichtlich unbegründet oder exzessiv ist (Art. 12 Abs. 5 DSGVO). In der Regel müssen Auskunfteien Ihrem Antrag nachkommen.
Welche Daten kann ich in der DSGVO-Auskunft finden?
Die Auskunft sollte alle über Ihr Unternehmen gespeicherten bonitätsrelevanten Daten enthalten, wie Adress- und Stammdaten, Informationen zu Zahlungserfahrungen (positiv und negativ), Brancheninformationen, Bilanzen und eventuelle Negativmerkmale wie Mahnverfahren.
Wie lange dauert es, bis die Auskunftei auf eine DSGVO-Auskunft reagiert?
Die Auskunfteien sind gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO verpflichtet, Anträge auf Auskunft unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zu beantworten. Diese Frist kann in Ausnahmefällen um weitere zwei Monate verlängert werden.
Was mache ich, wenn meine Daten trotz Aufforderung nicht korrigiert werden?
Sollte die Auskunftei Ihrer Aufforderung zur Korrektur oder Löschung nicht nachkommen, können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden. Diese kann die Auskunftei zur Einhaltung der DSGVO anweisen.

Behandelte Themen

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Creditreform AG
  • SCHUFA Holding AG
  • CRIF Bürgel GmbH
  • Boniversum GmbH
  • Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
  • Bundesgerichtshof (BGH)
  • Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder
  • KfW Bankengruppe

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