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Ratgeber

Creditreform Auskunft für Privatpersonen: So erhalten Sie Ihre kostenlose Datenkopie (2025)

Ein Leitfaden für Ihr Recht auf Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO und die Abgrenzung zur Firmenbonität.

Mike SorceMike SorceGründer & Head of Credit Risk, BonifixAktualisiert September 202610 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis · 21 Abschnitte
  1. Wie erhalten Privatpersonen eine kostenlose Creditreform Auskunft?
  2. Ihre Rechte bei der Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO
  3. Welche Informationen speichert Creditreform über Privatpersonen?
  4. Übersicht der gespeicherten Datenkategorien bei Creditreform Boniversum
  5. So gehen Sie vor, um Ihre Datenkopie anzufordern
  6. Aktuelle Marktzahlen 2025 zur Bonität von Privatpersonen
  7. Praxisfall aus dem deutschen Mittelstand: Geschäftsführer und private Bonität
  8. Regionale Unterschiede in Deutschland bei der Datenlage
  9. Häufige Fehler bei der Selbstauskunft und deren Kosten
  10. Kosten, Aufwand, realistischer Zeitrahmen für die Auskunft
  11. Vergleich der Alternativen zur Creditreform Auskunft
  12. Wann lohnt sich Eigenregie, wann ein Dienstleister?
  13. Rechtliche Grundlage der Selbstauskunft
  14. Häufige Fragen
  15. Wie oft kann ich eine kostenlose Creditreform Auskunft beantragen?
  16. An wen muss ich meinen Antrag für die kostenlose Creditreform Auskunft senden?
  17. Welche Unterlagen muss ich meinem Antrag beifügen?
  18. Wie lange dauert es, bis ich meine Datenkopie von Creditreform erhalte?
  19. Kann ich die Löschung falscher Einträge bei Creditreform beantragen?
  20. Was ist der Unterschied zwischen einer kostenlosen Datenkopie und einer Bonitätsauskunft?
  21. Welche Daten speichert Creditreform über Privatpersonen?

Wie erhalten Privatpersonen eine kostenlose Creditreform Auskunft?

Privatpersonen haben gemäß Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Recht, eine kostenlose Datenkopie ihrer bei Auskunfteien gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Dies ermöglicht Ihnen, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen und gegebenenfalls Korrekturen oder Löschungen nach Art. 17 DSGVO zu veranlassen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben, und sich explizit auf Art. 15 DSGVO beziehen.

Die zuständige Gesellschaft für Auskünfte über Privatpersonen innerhalb der Creditreform-Gruppe ist in der Regel die Creditreform Boniversum GmbH. Es ist entscheidend, den Antrag direkt an diese Stelle zu richten, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Auskunft ist gesetzlich einmal pro Jahr kostenfrei, weitere Anfragen können unter Umständen kostenpflichtig sein, wenn sie exzessiv sind. Die Beantragung einer kostenpflichtigen Bonitätsauskunft, beispielsweise für einen Vermieter, ist davon abzugrenzen.

Ihre Rechte bei der Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO

Die Auskunft nach Artikel 15 DSGVO muss nicht nur die zu Ihrer Person gespeicherten Daten selbst umfassen, sondern auch detaillierte Informationen über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien personenbezogener Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Daten offengelegt wurden oder werden, sowie die geplante Speicherdauer. Zudem muss die Auskunft Informationen über Ihr Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie Ihr Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde enthalten. Dies stellt eine umfassende Transparenz sicher.

Eine wichtige Abgrenzung besteht zur Bonitätsauskunft für Unternehmen, die von der Creditreform AG oder ihren regionalen Geschäftstellen erstellt wird. Für diese ist die Creditreform Boniversum GmbH nicht zuständig. Geschäftsführer, die die Bonität ihres Unternehmens überprüfen möchten, sollten eine Eigenauskunft für Firmen anfordern oder den kostenlosen Bonitäts-Check von Bonifix nutzen.

Welche Informationen speichert Creditreform über Privatpersonen?

Creditreform speichert über Privatpersonen primär Daten, die für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit relevant sind. Dazu gehören identifizierende Angaben wie Name, Geburtsdatum, Adresse sowie Informationen zu Zahlungsverhalten und bestehenden Verbindlichkeiten. Diese Daten stammen aus öffentlichen Quellen, Schuldnerverzeichnissen, amtlichen Bekanntmachungen sowie von Vertragspartnern, die Daten übermitteln.

Weniger bekannt ist, dass auch Daten wie die Dauer des Wohnsitzes an einer Adresse oder die Häufigkeit von Adresswechseln Einfluss haben können. Diese fließen in statistische Modelle ein, die eine Wahrscheinlichkeit für zukünftiges Zahlungsverhalten prognostizieren. Die genaue Gewichtung der einzelnen Faktoren ist proprietär, doch das Melderegister und öffentliche Bekanntmachungen (§ 28a BDSG) spielen eine zentrale Rolle.

Übersicht der gespeicherten Datenkategorien bei Creditreform Boniversum

DatenkategorieBeispieleDatenquelle
PersonendatenName, Geburtsdatum, aktuelle/frühere AdressenMelderegister, öffentliche Verzeichnisse
ZahlungsverhaltenInkassoverfahren, gerichtliche MahnbescheideGerichte, Inkassounternehmen, Vertragspartner
Kredit-/KontoinformationenKreditkarten, Ratenkredite (sofern gemeldet)Banken, Finanzdienstleister (sofern autorisiert)
Branchen-/TätigkeitsdatenSelbstständigkeit, GewerbetätigkeitGewerberegister, öffentliche Bekanntmachungen
NegativmerkmaleOffenbarungseid, PrivatinsolvenzAmtsgerichte, Insolvenzgerichte

Diese Daten werden gemäß den gesetzlichen Löschfristen des § 31 BDSG und der DSGVO gespeichert. Einträge zu erledigten Forderungen müssen beispielsweise nach einer bestimmten Frist gelöscht werden, in der Regel drei Jahre nach Erledigung. Eine regelmäßige Überprüfung der eigenen Datenkopie ist daher ratsam.

So gehen Sie vor, um Ihre Datenkopie anzufordern

Die Beantragung der kostenlosen Datenkopie nach Art. 15 DSGVO erfordert ein strukturiertes Vorgehen, um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Informationen erhalten. Der Prozess ist darauf ausgelegt, Ihnen volle Transparenz über die gespeicherten Daten zu geben. Achten Sie darauf, präzise zu formulieren und die korrekte Empfängeradresse zu verwenden, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.

Es ist wichtig, dass Sie in Ihrem Antrag klarstellen, dass Sie eine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO wünschen und keine kostenpflichtige Bonitätsauskunft. Fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises bei (Vorder- und Rückseite, sensible Daten wie Ausweisnummer können geschwärzt werden), um Ihre Identität zweifelsfrei zu belegen. Dies ist eine gängige Praxis zum Schutz vor unbefugten Auskünften. Die Bearbeitungsfrist für Ihren Antrag beträgt gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO einen Monat, gerechnet ab Eingang des Antrags bei der Creditreform Boniversum GmbH.

Aktuelle Marktzahlen 2025 zur Bonität von Privatpersonen

Die Bonität von Privatpersonen in Deutschland bleibt ein zentrales Thema, beeinflusst durch ökonomische Faktoren wie Inflation und Zinsniveau. Laut dem aktuellen SCHUFA Kreditkompass 2024 (veröffentlicht Anfang 2025) liegt der durchschnittliche Basisscore bei Privatpersonen weiterhin auf einem hohen Niveau, jedoch zeigen sich regionale Unterschiede und eine leichte Zunahme bei negativen Merkmalen in bestimmten Segmenten. Die Zahlungsmoral der privaten Haushalte ist tendenziell stabil, aber die Quote der Verbraucherinsolvenzen hat im ersten Quartal 2025 leicht zugenommen, wie Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigen.

Die Auswirkungen steigender Lebenshaltungskosten sind spürbar. Eine Studie der Bundesbank (März 2025) weist darauf hin, dass insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen oder hohen variablen Kreditverbindlichkeiten unter Druck geraten können. Dies spiegelt sich in den Daten der Auskunfteien wider, die eine erhöhte Anzahl von Zahlungsausfällen bei Konsumentenkrediten verzeichnen. Die Creditreform Wirtschaftsforschung prognostiziert für das Gesamtjahr 2025 eine stabile, aber angespanntere Lage für die private Konsumfinanzierung im Vergleich zum Vorjahr.

Praxisfall aus dem deutschen Mittelstand: Geschäftsführer und private Bonität

Ein Geschäftsführer einer mittelständischen Maschinenbau-GmbH aus Baden-Württemberg, Herr Müller, beabsichtigte im Frühjahr 2024, ein privates Darlehen für den Bau eines Eigenheims aufzunehmen. Bei der Vorprüfung durch seine Hausbank wurde ihm mitgeteilt, dass es einen negativen Eintrag bei der Creditreform Boniversum GmbH gäbe, der aus einer unbeglichenen Forderung eines Mobilfunkanbieters aus dem Jahr 2020 resultierte. Herr Müller war sich dessen nicht bewusst, da die Forderung seiner Ansicht nach bereits beglichen war.

Er forderte umgehend eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bei der Creditreform Boniversum GmbH an. Nach Erhalt der Auskunft, die die strittige Forderung weiterhin als offen auswies, konnte er durch Vorlage von Kontoauszügen den Beweis für die Zahlung erbringen. Er beantragte daraufhin eine Löschung des Eintrags gemäß Art. 17 DSGVO, die innerhalb von drei Wochen erfolgte. Dies ermöglichte ihm, das private Darlehen zu den ursprünglich angebotenen Konditionen von 3,8 % effektivem Jahreszins zu erhalten und somit Zinskosten von rund 8.000 Euro über die Laufzeit zu vermeiden, die bei einem höheren Zinssatz aufgrund des Negativmerkmals angefallen wären.

Regionale Unterschiede in Deutschland bei der Datenlage

Die Datenlage und die Auswirkungen von Bonitätsinformationen können regional in Deutschland variieren, auch wenn die rechtlichen Grundlagen bundesweit gelten. So weisen beispielsweise die Metropolregionen wie Hamburg oder München tendenziell eine höhere Kreditaktivität auf, was zu einer dichteren Datenlage bei den Auskunfteien führen kann. In ländlicheren Gebieten sind die Daten oft weniger dynamisch, jedoch können auch hier lokale Besonderheiten eine Rolle spielen, etwa die Wirtschaftsstruktur oder die durchschnittliche Einkommenssituation.

In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, mit seiner hohen Bevölkerungsdichte und Wirtschaftskraft, ist die Datenmenge entsprechend groß. Lokale Industrie- und Handelskammern (IHKs) und Verbraucherzentralen in Städten wie Düsseldorf oder Köln bieten oft regionale Beratungsangebote zum Thema private Finanzen und Bonität an. Bayern und Baden-Württemberg zeichnen sich oft durch eine stabile Wirtschaft und tendenziell gute Bonitätswerte aus, während in strukturschwächeren Regionen manchmal eine höhere Quote an Negativmerkmalen zu beobachten ist. Diese regionalen Unterschiede sind jedoch primär statistischer Natur und beeinflussen nicht das Recht auf eine kostenlose Datenkopie nach DSGVO.

Häufige Fehler bei der Selbstauskunft und deren Kosten

Ein häufiger Fehler bei der Anforderung einer Selbstauskunft ist die Verwechslung der kostenlosen Datenkopie nach Art. 15 DSGVO mit kostenpflichtigen Bonitätsauskünften oder Monitoring-Diensten. Privatpersonen, die versehentlich ein kostenpflichtiges Produkt abonnieren, können unnötige Ausgaben verursachen, die zwischen 10 Euro für eine Einzelabfrage und über 50 Euro pro Jahr für ein Monitoring-Abonnement liegen können. Diese Kosten sind vermeidbar, wenn der Antrag präzise formuliert wird.

Ein weiterer Fehler ist das Ignorieren von fehlerhaften Einträgen. Bleiben falsche oder veraltete Informationen in der Akte, kann dies direkte finanzielle Konsequenzen haben. Beispielsweise kann ein unberechtigter Negativ-Eintrag dazu führen, dass Kreditangebote abgelehnt werden oder nur zu wesentlich schlechteren Konditionen erhältlich sind. Ein um 0,5 % höherer Zinssatz bei einem Privatkredit über 30.000 Euro und einer Laufzeit von fünf Jahren bedeutet Mehrkosten von rund 750 Euro. Solche Fehler lassen sich durch eine rechtzeitige Prüfung und Korrektur über Art. 17 DSGVO vermeiden und können im Extremfall den Abschluss von Mietverträgen oder Finanzierungen gefährden.

Kosten, Aufwand, realistischer Zeitrahmen für die Auskunft

Die Anforderung einer kostenlosen Auskunft bei der Creditreform Boniversum GmbH ist in Bezug auf die direkten Kosten für die Privatperson null Euro. Der Aufwand beschränkt sich auf das Verfassen eines kurzen Schreibens und dessen Versand per Post. Realistischerweise dauert der gesamte Prozess von der Antragstellung bis zum Erhalt der Datenkopie etwa zwei bis vier Wochen, abhängig von der Bearbeitungsgeschwindigkeit der Auskunftei und dem Postweg. Die gesetzliche Frist zur Bearbeitung beträgt einen Monat.

OptionKostenDauerErfolgswahrscheinlichkeit (Erhalt der Datenkopie)
Selbstständige Anforderung0 € (Porto)2–4 WochenSehr hoch, wenn Antrag korrekt gestellt
Nutzung eines Online-Formulars0 €2–4 WochenHoch, aber weniger persönlich
Beauftragung eines Dienstleisters30–80 €2–3 Wochen (inkl. Vorlage)Sehr hoch, bei geringerem Eigenaufwand

Es ist zu beachten, dass kostenpflichtige Online-Dienste existieren, die den Antragsprozess vereinfachen, aber keine zusätzlichen Rechte gewähren. Für die kostenlose Datenkopie ist deren Nutzung nicht erforderlich. Die Erfolgswahrscheinlichkeit, die Datenkopie zu erhalten, ist bei korrekter Antragstellung nahezu 100 %, da es sich um ein gesetzlich verankertes Recht handelt.

Vergleich der Alternativen zur Creditreform Auskunft

Neben der Creditreform Boniversum GmbH gibt es weitere Wirtschaftsauskunfteien, die Daten über Privatpersonen speichern und auf Anfrage eine kostenlose Datenkopie gemäß Art. 15 DSGVO zur Verfügung stellen müssen. Dazu zählen insbesondere die SCHUFA Holding AG und die CRIF Bürgel GmbH sowie kleinere Anbieter wie Infoscore Consumer Data GmbH (Arvato Financial Solutions). Jede dieser Auskunfteien sammelt ihre Daten aus unterschiedlichen Quellen und hat eigene Schwerpunkte in der Datenerfassung.

Es ist ratsam, nicht nur bei einer Auskunftei, sondern bei allen relevanten Anbietern eine Datenkopie anzufordern. Nur so erhalten Sie einen vollständigen Überblick über alle über Sie gespeicherten Bonitätsinformationen. Die Inhalte der Auskünfte können sich unterscheiden, da nicht alle Gläubiger ihre Daten an alle Auskunfteien melden. Ein umfassender Check minimiert das Risiko, dass unerwartete Einträge bei einer bestimmten Auskunftei Ihre Bonität negativ beeinflussen.

Wann lohnt sich Eigenregie, wann ein Dienstleister?

Die Anforderung der kostenlosen Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist für Privatpersonen in Eigenregie in der Regel unkompliziert und kostenfrei durchführbar. Ein Musterbrief und der Versand per Einschreiben sind meist ausreichend. Dienstleister können sich lohnen, wenn Sie den Aufwand scheuen oder Unterstützung bei der Formulierung des Antrags wünschen. Sie bieten oft Vorlagen oder übernehmen den Versand gegen eine Gebühr.

Für komplexe Fälle, wie die Löschung unberechtigter Negativ-Einträge, kann die Beauftragung eines auf Datenschutzrecht spezialisierten Anwalts sinnvoll sein, insbesondere wenn die Auskunftei einer Löschungsaufforderung nicht nachkommt. Bei der Verbesserung der Unternehmensbonität, einem spezialisierten Feld, das sich von privaten Bonitätsfragen unterscheidet, unterstützt Bonifix Geschäftsführer deutscher KMU professionell. Wir bieten umfassende Analysen und Strategien zur Optimierung der Firmenbonität bei allen vier relevanten Wirtschaftsauskunfteien an.

Rechtliche Grundlage der Selbstauskunft

Die rechtliche Grundlage für die kostenlose Selbstauskunft von Privatpersonen ist primär in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union verankert. Artikel 15 DSGVO gewährt jeder betroffenen Person das Recht, von dem Verantwortlichen (hier: der Auskunftei) eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten.

Ergänzend dazu regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), insbesondere § 31 BDSG, die Zulässigkeit der Verarbeitung von Daten zur Bewertung der Kreditwürdigkeit. Dieser Paragraph konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen Auskunfteien personenbezogene Daten zur Bonitätsprüfung speichern und übermitteln dürfen. Die Rechte auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sind weitere zentrale Säulen des Datenschutzes. Bei der Verletzung dieser Rechte steht Ihnen der Beschwerdeweg bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde offen, beispielsweise beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) oder den Landesdatenschutzbeauftragten.

Häufige Fragen

Wie oft kann ich eine kostenlose Creditreform Auskunft beantragen?

Sie haben das Recht, einmal pro Kalenderjahr eine kostenlose Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO von der Creditreform Boniversum GmbH zu erhalten. Weitere Anfragen im selben Jahr können kostenpflichtig sein, wenn sie als exzessiv eingestuft werden.

An wen muss ich meinen Antrag für die kostenlose Creditreform Auskunft senden?

Der Antrag ist direkt an die Creditreform Boniversum GmbH zu richten, da diese Gesellschaft innerhalb der Creditreform-Gruppe für Auskünfte über Privatpersonen zuständig ist. Eine schriftliche Beantragung per Einschreiben wird empfohlen.

Welche Unterlagen muss ich meinem Antrag beifügen?

Um Ihre Identität zweifelsfrei zu belegen und unberechtigte Auskünfte zu verhindern, sollten Sie eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) beifügen. Sensible Daten wie die Ausweisnummer können Sie schwärzen.

Wie lange dauert es, bis ich meine Datenkopie von Creditreform erhalte?

Gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO beträgt die Bearbeitungsfrist für Ihren Antrag einen Monat ab dem Eingang des Antrags bei der Creditreform Boniversum GmbH. In Ausnahmefällen kann die Frist um zwei weitere Monate verlängert werden.

Kann ich die Löschung falscher Einträge bei Creditreform beantragen?

Ja, gemäß Art. 17 DSGVO haben Sie das Recht auf Löschung falscher oder unzulässiger Daten. Dafür müssen Sie die Creditreform Boniversum GmbH schriftlich mit Nachweisen über die Unrichtigkeit der Daten informieren.

Was ist der Unterschied zwischen einer kostenlosen Datenkopie und einer Bonitätsauskunft?

Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO zeigt alle über Sie gespeicherten Informationen. Eine Bonitätsauskunft ist meist kostenpflichtig und eine summarische Einschätzung Ihrer Kreditwürdigkeit, oft für Dritte wie Vermieter oder Banken.

Welche Daten speichert Creditreform über Privatpersonen?

Creditreform Boniversum speichert identifizierende Angaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum sowie Informationen zu Zahlungsverhalten und bestehenden Verbindlichkeiten, die für die Kreditwürdigkeitsprüfung relevant sind. Dies schließt auch Daten aus öffentlichen Verzeichnissen und Schuldnerverzeichnissen ein.

  1. Anfrage formulieren

    Verfassen Sie ein Schreiben, in dem Sie sich explizit auf Ihr Recht nach Art. 15 DSGVO beziehen und eine kostenlose Datenkopie anfordern. Vermeiden Sie Formulierungen, die auf kostenpflichtige Produkte hindeuten.

  2. Identitätsnachweis vorbereiten

    Fügen Sie eine gut lesbare Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) bei. Sensible Daten wie die Ausweisnummer können geschwärzt werden.

  3. Adresse ermitteln

    Richten Sie Ihren Antrag an die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss, da diese für Privatpersonendaten zuständig ist.

  4. Antrag versenden

    Senden Sie das Schreiben idealerweise per Einschreiben mit Rückschein, um einen Nachweis über den Versand und den Empfang zu haben.

  5. Frist beachten

    Die Creditreform hat nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO einen Monat Zeit, um auf Ihre Anfrage zu antworten. Diese Frist beginnt ab dem Datum des Erhalts Ihres Antrags.

  6. Daten prüfen

    Nach Erhalt der Datenkopie prüfen Sie alle Einträge sorgfältig auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit.

  7. Fehler beanstanden

    Bei fehlerhaften oder veralteten Einträgen fordern Sie unter Berufung auf Art. 17 DSGVO die Berichtigung oder Löschung der Daten an. Fügen Sie Belege bei, falls vorhanden.

Vergleich der Alternativen

AuskunfteiZuständigkeitAntragswegBesonderheiten
Creditreform Boniversum GmbHPrivatpersonenSchriftlich (Post), teils Online-FormularUmfassende Daten zu Zahlungsverhalten, Fokus auf Handelsregister-Informationen bei Selbstständigen
SCHUFA Holding AGPrivatpersonenSchriftlich (Post), Online-FormularUmfassende Daten aus Bank- und Finanzbereich, häufigster Ansprechpartner für private Kredite
CRIF Bürgel GmbHPrivatpersonen & UnternehmenSchriftlich (Post), Online-FormularDaten aus verschiedenen Quellen, auch im Bereich Forderungsmanagement aktiv
Infoscore Consumer Data GmbH (Arvato)PrivatpersonenSchriftlich (Post), Online-FormularFokus auf Versandhandel und Telekommunikation, Teil der Arvato Financial Solutions

Regionale Hinweise Deutschland

  • In Bayern bieten Verbraucherzentralen oft kostenlose Beratungen zur privaten Bonität an, die über die reine Datenkopie hinausgehen.
  • In Nordrhein-Westfalen, insbesondere im Ruhrgebiet, ist die Dichte an Inkassounternehmen hoch, was eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Registrierung kleinerer Forderungen bedeuten kann.
  • Die Stadtstaaten Hamburg und Berlin haben aufgrund ihrer hohen Fluktuation und der Konzentration von Finanzdienstleistern oft eine dynamischere Datenlage bei den Auskunfteien.
  • In ländlicheren Regionen Ostdeutschlands können Datenbestände dünner sein, wodurch einzelne Negativeinträge relativ stärker ins Gewicht fallen können.
  • Die IHKs sind Ansprechpartner für Unternehmerfragen, bei privaten Bonitätsfragen sind eher Verbraucherzentralen oder unabhängige Finanzberater relevant.

Glossar

Begriffe kurz erklärt

Datenkopie (Art. 15 DSGVO)
Das gesetzliche Recht einer Person, eine vollständige Kopie aller über sie gespeicherten personenbezogenen Daten von einem Verantwortlichen (z.B. einer Auskunftei) zu erhalten.
Creditreform Boniversum GmbH
Die auf die Sammlung und Verarbeitung von Bonitätsdaten über Privatpersonen spezialisierte Gesellschaft innerhalb der Creditreform-Gruppe.
DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)
Eine Verordnung der Europäischen Union, die den Rahmen für den Datenschutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der EU bildet.
Negativmerkmal
Ein Eintrag in der Bonitätsakte, der auf nicht vertragsgemäßes Zahlungsverhalten hinweist und die Kreditwürdigkeit negativ beeinflusst (z.B. unbezahlte Forderungen, Inkassoverfahren).
Bonitätsauskunft
Eine Zusammenstellung von Informationen über die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens, die von Wirtschaftsauskunfteien erstellt wird.
BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz, das die DSGVO ergänzt und spezifische Regelungen zum Datenschutz in Deutschland enthält, z.B. § 31 BDSG zur Kreditwürdigkeitsprüfung.

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FAQ

Häufige Fragen

Kann ich als Privatperson meine Creditreform Auskunft online einsehen?
Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO wird in der Regel postalisch zugestellt. Es gibt keine direkte Online-Einsicht wie bei kostenpflichtigen Angeboten. Online-Anbieter, die den Antragsprozess vereinfachen, leiten die Anfrage lediglich weiter.
Wie oft kann ich eine kostenlose Auskunft bei Creditreform beantragen?
Sie haben das Recht, einmal pro Jahr eine kostenlose Datenkopie Ihrer bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten nach Art. 15 DSGVO zu erhalten. Häufigere Anfragen können kostenpflichtig werden, wenn sie als exzessiv eingestuft werden.
Was mache ich, wenn die Creditreform Auskunft Fehler enthält?
Entdecken Sie Fehler in Ihrer Datenkopie, können Sie gemäß Art. 16 DSGVO eine Berichtigung oder gemäß Art. 17 DSGVO eine Löschung der Daten verlangen. Legen Sie dabei entsprechende Nachweise vor. Bei Nichtbehebung können Sie sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.
Ist die kostenlose Auskunft von Creditreform Boniversum dasselbe wie ein SCHUFA-Auszug?
Nein, es handelt sich um Auskünfte von verschiedenen Wirtschaftsauskunfteien. Creditreform Boniversum speichert und verarbeitet eigene Daten. Für einen vollständigen Überblick sollten Sie bei allen relevanten Auskunfteien, einschließlich der SCHUFA, eine Datenkopie anfordern.
Kann mein Arbeitgeber eine Creditreform Auskunft über mich einholen?
Ein Arbeitgeber darf eine Bonitätsauskunft über Sie nur unter sehr engen Voraussetzungen und mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung einholen. Meist ist dies nur bei Positionen mit besonderer Finanzverantwortung relevant und muss verhältnismäßig sein.
Wie lange dauert es, bis ich meine kostenlose Auskunft erhalte?
Nach Eingang Ihres Antrags bei der Creditreform Boniversum GmbH hat diese gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO einen Monat Zeit, um Ihnen die Datenkopie zuzusenden. Rechnen Sie mit einer Gesamtzeit von zwei bis vier Wochen inklusive Postweg.
Was ist der Unterschied zwischen der Creditreform Boniversum und der Creditreform AG?
Die Creditreform Boniversum GmbH ist primär für Bonitätsinformationen über Privatpersonen zuständig. Die Creditreform AG und ihre regionalen Gesellschaften konzentrieren sich hingegen auf die Bonitätsbewertung von Unternehmen und die Bereitstellung von Wirtschaftsdaten.

Behandelte Themen

  • Creditreform Boniversum GmbH
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • SCHUFA Holding AG
  • CRIF Bürgel GmbH
  • Infoscore Consumer Data GmbH
  • Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
  • Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
  • Statistisches Bundesamt (Destatis)
  • Bundesbank
  • Amtsgerichte
  • Landesdatenschutzbeauftragter

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